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ROTE Rückleuchten mit GRÜNEN Birnen?

Themenstarteram 5. Januar 2010 um 21:53

da ja meist bei den us-fahrzeugenrote rückleuchten und auch blinker verbaut sind wollt ich mal hier versuchen ob ich auf meine frage eine anwort bekomme,

vielleicht hats ja der ein oder andere probiert

mir gehts darum das ich die original hersteller rückleuchten vom mx5 nc etwas ab ändern will(ich weis ohn tüv etc..) leider gibt es für dieses fahrzeug nur us , engliche(sind die gleichen wie die deutchen nur nebelschlussleuchte und rückfahrleuchte getauscht) und europäische original rückleuchten,

rot sieht edel aus nur wenn sie nicht orange blinken klebt schon der nächste beamten einem am heck:( drum die frage wie ist es wenn man in der roten rückleuchte grüne birnen nimmt?

auch wenn audis technik sehr helles rotes glas mit komischem grünen filder soweit gefunzt hat,

klappt es auch mit normal rot und grün anstrich der birne?

danke

vorab

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13 Antworten
am 5. Januar 2010 um 22:53

Also ich habs bei meinem Mustang ausprobiert

Fazit: Mieserable Lichtausbeute! im dunkeln klasse zu sehen, sobald leicht die Sonne auf die Rückleuchten einfallen sieht man sie nicht mehr! jetzt hab ich orangene Birnen hinter rotem Glas sieht man nochn Tick besser. Weiß nich wie das bei deinen MX5 Leuchten ist, aber die Mustang Leuchten filtern zuviel Leuchtkraft raus. Musst einfach mal probieren! Aber Grüne LEDS hinter rot geben definitiv gelbes Licht!

Zitat:

Original geschrieben von Reggaetonflow

Aber Grüne LEDS hinter rot geben definitiv gelbes Licht!

Das sollte sicher gehen...

mir sind da gleich diese komischen LED Birnen eingefallen die ich mal in Ebay gesehen habe, die kommen aus China... ka wie Tüv tauglich die sind aber hauptsache es blinkt gelb am Ende...oder? Da interessiert es sicher niemand was des für ne Birne ist.

Hier schau mal, so eine LED Birne sollte mehr power haben als was selbst improvisiertes!

Beispiel LED Birne

Schönen Gruß:)

Die Lösung mit den LED´s habe ich schon beim neuen Challenger gesehen!!! Super gemacht, gerade weil der ein langes Leuchtenband hat, musste man da nichts verunstallten. Lediglich die NSL unter die Stoßstange und zwei rote Reflektoren und gut.

Der Challenger, der schon umgerüstet war, stand übrigens beim Chrysler Händler, heißt, der muss so durch die Vollabnahme gegangen sein.

Und auf der IAA stand ebenfalls ein Challenger, der hatte auch die LED`s hinter dem roten Glas. (war der Stand der Firma Geiger aus München, hatten auch tolle andere Autos dabei!!)

gelbe leds gehen definitiv! hab das bei dem malibu einer bekannten gesehen... ihr freund hat einen sockel mit 45 leds bei ebay gekauft und es blinkt gelb und hell - auch bei sonne!

Also in mein Challi hab ich Orange LED birnen drinne klappt super und blinkt wie es soll }orange

Die Birnen haben allerdings keine zulassung. Ist bei mir aber eingetragen worden. Und wer schaut schon nach birnen????

Zitat:

Original geschrieben von Andy MSP

Die Birnen haben allerdings keine zulassung. Ist bei mir aber eingetragen worden.

Glückwunsch zu diesem tollen Auto!!!

Rein aus Interesse, was steht denn in den Papieren zu Deinen Blinkern, dass diese mittels LED dem Fahrtrichtungsanzeiger die zulässige Farbe verleihen ;) Oder wie kann ich mir das vorstellen?!

Steht so ungefähr:

"Etwawirkung der Beleuchtungseinrichtung vorhanden."

Müsst ich jetz aber in die Garage zum genauen nachschauen.....

Zitat:

Original geschrieben von Andy MSP

Steht so ungefähr:

"Etwawirkung der Beleuchtungseinrichtung vorhanden."

Müsst ich jetz aber in die Garage zum genauen nachschauen.....

Hä, so ist aber eigentlich die Formulierung bei einer Ausnahmegenehmigung, oder? Sprich, du könntest es auch rot blinken lassen.

Bin mir jetzt net sicher, oder steht bei Fahrzeugscheinen mit Ausnahmegenehmigungen auch nochmal drin das es rot blinkt statt orange? Korrigiert mich wenn ich falsch liege!

Auf jeden Fall finde ich ist das eine tolle Geschichte mit diesen LED-Birnen weil wenn ich so manche umrüstungen sehe mit außen aufgepappte orangene Blinker da bekommt man echt das kotzen zum Teil...

Zitat:

Original geschrieben von _TX2000_

Hä, so ist aber eigentlich die Formulierung bei einer Ausnahmegenehmigung, oder? Sprich, du könntest es auch rot blinken lassen.

Bin mir jetzt net sicher, oder steht bei Fahrzeugscheinen mit Ausnahmegenehmigungen auch nochmal drin das es rot blinkt statt orange? Korrigiert mich wenn ich falsch liege!

Nein, der Eintrag der "In-etwa-Wirkung" bedeutet nur, dass die Leuchten auch als Leuchten benutzt werden können, da sie eine vergleichbare Wirkung haben.

Eine abweichende "Leucht-Farbe" muss gesondert eingetragen werden und erfordert immer eine Ausnahmegenehmigung (gilt nicht für Fahrzeuge mit EZ vor 1970 afaik).

Ein Eintrag sieht z.B. wie folgt aus:

*Abw. v. §54 u. §53a StVZO Fahrtrichtungsanzeiger hinten rot, Ausnahmegenehmigung erforderlich*

Gruß

Hendrik

am 10. Januar 2010 um 14:02

Zitat:

Original geschrieben von redmex

Zitat:

Original geschrieben von _TX2000_

Hä, so ist aber eigentlich die Formulierung bei einer Ausnahmegenehmigung, oder? Sprich, du könntest es auch rot blinken lassen.

Bin mir jetzt net sicher, oder steht bei Fahrzeugscheinen mit Ausnahmegenehmigungen auch nochmal drin das es rot blinkt statt orange? Korrigiert mich wenn ich falsch liege!

Nein, der Eintrag der "In-etwa-Wirkung" bedeutet nur, dass die Leuchten auch als Leuchten benutzt werden können, da sie eine vergleichbare Wirkung haben.

Eine abweichende "Leucht-Farbe" muss gesondert eingetragen werden und erfordert immer eine Ausnahmegenehmigung (gilt nicht für Fahrzeuge mit EZ vor 1970 afaik).

Ein Eintrag sieht z.B. wie folgt aus:

*Abw. v. §54 u. §53a StVZO Fahrtrichtungsanzeiger hinten rot, Ausnahmegenehmigung erforderlich*

Gruß

Hendrik

Kann ich bestätigen denn bei meinem Buick ist keine Eintragung erforderlich, im Fz-Ausweis steht nichts drin und bei der MFK wurden die roten nie erwähnt.

Zitat:

Original geschrieben von tradem4ster

Zitat:

Original geschrieben von redmex

 

 

Nein, der Eintrag der "In-etwa-Wirkung" bedeutet nur, dass die Leuchten auch als Leuchten benutzt werden können, da sie eine vergleichbare Wirkung haben.

Eine abweichende "Leucht-Farbe" muss gesondert eingetragen werden und erfordert immer eine Ausnahmegenehmigung (gilt nicht für Fahrzeuge mit EZ vor 1970 afaik).

Ein Eintrag sieht z.B. wie folgt aus:

*Abw. v. §54 u. §53a StVZO Fahrtrichtungsanzeiger hinten rot, Ausnahmegenehmigung erforderlich*

Gruß

Hendrik

Kann ich bestätigen denn bei meinem Buick ist keine Eintragung erforderlich, im Fz-Ausweis steht nichts drin und bei der MFK wurden die roten nie erwähnt.

In der Schweiz ist es egal in welcher Farbe es blinkt.

Ein Challenger kollege aus der Schweiz musste nichts umrüsten und hat auch nichts beanstandet bekommen

...schwierig dürft das ganze nur werden, wenn als Blink- und Bremsleuchte eine Birne fungiert wie bspw. beim Mustang ab 2005 oder sehe ich das falsch?

 

Joe

Muß nur umgeklemmt werden. War bei mir auch so

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