1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Astra, Cascada & Kadett
  6. Astra G & Coupé
  7. Sachmängelhaftung 1 jahr bei Gebrauchtwagen

Sachmängelhaftung 1 jahr bei Gebrauchtwagen

Opel Astra G
Themenstarteram 10. Juni 2013 um 9:04

Hallo

ich habe mir am 12.03.2013 einen Gebrauchten Opel Astra G Elengance Automatik BJ 99 zugelegt bei einem kleinem Autohaus

jetzt habe ich seit ein paar tagen das Problem das die ABS und Die TC Leuchte wenn der wagen über Nacht gestanden hat an sind nach dem Start. Mache ich den Motor wieder aus und dann wieder an sind die Lampen aus dies der Fehler Tritt aber nicht jeden morgen auf

habe den wagen ja gerade vor 3 Monaten gekauft also bin ich gleich zu dem Autohaus die haben kostenlos den Fehler ausgelesen da stand Radsensor Kreis vorne Rechts unterbrochen

habe dann ein Gespräch mit dem Chef gehabt und gefragt ob das auf Sachmängelhaftung kostenlos behoben wird. Er Sagte nein das wer da nicht mit drin die Sachmängelhaftung ( gesetzliche gewehrleistung ) ist ja keine Garantie

Die Sachmängelhaftung wer ja nur auf Sachen die bei Übergabe kaputt waren und wenn dann später was kaputt geht ist das immer blöd aber er kann das nicht kostenlos machen da er den wagen nur mit einem kleinen gewinn verkauft

der Radsensor soll 340´Euro inc Einbau Kosten Orginal Opel er sagte jetzt er würde das für 250 Euro machen weil ich den wagen da ja gekauft habe und vielleicht ist auch noch die Möglichkeit das der Sensor garnicht kaputt ist vielleicht nur nen fehl kontakt durch Feuchtigkeit da der fehler ja nicht immer ist

 

Preis war 2900 Euro 2. Hand 100 tk gelaufen

 

 

was sagt ihr dazu ?

Beste Antwort im Thema

Wie schon erwähnt würde ich mit einem Anwalt sprechen und dann weitersehen.

Ich habe jüngst einen Astra G von einem Händler gekauft. TüV war noch nicht drauf, wurde aber im Kaufvertrag zugesagt. Laut Händler müssten für den TüV auch die vorderen Stoßdämpfer erneuert werden. Ich habe ihn dann gebeten, dass er dies im Kaufvertrag vermerkt. Erst hat er sich geziert, weil seiner Ansicht nach nicht notwendig, denn ohne neue Dämpfer würde es ja eh keinen neuen TüV geben, es dann aber widerwillig doch in den Kaufvertrag mit "Stoßdämpfer neu" aufgenommen.

Eine Woche später habe ich das Fahrzeug geholt. Ein paar Tage drauf habe ich u.a. alle Filter und Flüssigkeiten gewechselt, lag also unter'm Auto, um die Ölablassschraube rauszudrehen und erblicke die vorderen Stoßdämpfer. Sie waren mitnichten neu.

Kurz mit Anwalt telefoniert und Vorgehensweise abgestimmt. Anschließend habe ich den Händler per Einschreiben angeschrieben und ihn zur Behebung des Mangels aufgefordert. Entweder durch Abholung des Fahrzeugs, Mangelbehebung und Rückverbringung (dazu ist er verpflichtet). Oder durch einen Vorschuss von 400 EUR, damit ich den Mangel selbst durch eine lokale Werkstatt beheben lasse (das war ein freundliches Angebot von mir, da der Händler >200 km entfernt ist). Zwei Fristen gesetzt. Die erste Frist war eine Woche, um zu bestätigen, dass er den Mangel beheben wird. Die zweite Frist war drei Wochen zur Behebung des Mangels selbst. Bei Missachtung der Fristen würden rechtliche Schritte folgen, die Folgekosten für ihn bedeuten würden.

Aufgeregter Anruf von ihm. Ich hätte einen technisch einwandfreien Gebrauchtwagen gekauft, ansonsten hätte der TüV das Fahrzeug nicht abgenommen. Die Erneuerung der Dämpfer wäre auch gar nicht notwendig gewesen, vielmehr hätten die Domlager erneuert werden müssen (habe ich mir angesehen, ist tatsächlich gemacht worden). Wenn ich mit dem Fahrzeug nicht zufrieden wäre, könnte ich es zurückgeben. Das wollte ich aber gar nicht und bestand also weiterhin auf die Erneuerung der Stoßdämpfer wie vertraglich vereinbart, was - zur Erinnerung - er auf mein Drängen in den Vertrag aufgenommen hatte, nachdem er selbst die Dämpfer thematisiert hatte, von allein wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen. Es folgte noch ein wenig email-Ping-Pong, in der er wiederholte, dass für ihn nur eine Rückabwicklung in Betracht käme. Auf die hätte er aber nur bestehen können, wenn ich als Käufer meinen Pflichten nicht nach gekommen wäre.

Die erste Frist verstrich. Daher dem Anwalt alle Unterlagen überlassen und mandatiert. Anwalt schreibt Brief an Händler und fordert von ihm die Mangelbehebung sowie 80 EUR für seine Auslagen.

Wieder aufgeregter Anruf vom Händler. Erst beim Anwalt, der im erläuterte, dass bei Verweigerung der nächste Schritt eine Klage wäre. Dann bei mir, um einen Termin für die Abholung des Fahrzeugs zu vereinbaren. Ergebnis: am kommenden Montag wird das Auto zwecks Mangelbehebung abgeholt.

Warum schreibe ich das alles so ausführlich? Um zu verdeutlichen, dass man m.E.

1. mit Anwalt sprechen sollte, meist geht das telefonisch, um zu prüfen wie die Erfolgsaussichten im jeweiligen Fall sind und um Handlungsanweisungen zu erbitten,

2. dann seine Forderung stellen und eine Frist dafür setzen sollte,

3. nach Verstreichen der Frist dann den Anwalt mandatieren sollte. Neben der Mangelbehebung steht dem Geschädigten, sofern er zuvor eine Frist gesetzt hatte, auch Kostenersatz (und ggfs auch Schadenersatz) zu, daher adressiert der Anwalt seine Rechnung direkt an den Kontrahenten. Würde man den Punkt 2 direkt durch den Anwalt machen lassen, würde man dafür von ihm die Rechnung präsentiert bekommen.

Gruß vom HHH1961

 

 

9 weitere Antworten
Ähnliche Themen
9 Antworten

Lies mal hier http://www.adac.de/.../default.aspx

und auch hier http://www.anwalt.de/.../...stumkehr-bei-privatem-autokauf_004291.html

Als Verkäufer würde ich argumentieren, dass die Kontrollleuchten bei Übergabe nicht anschlugen, der Schaden also wohl erst später eingetreten ist. Ob das durchhaltbar ist, kann ich nicht beurteilen. Als Käufer müsste man beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war, aber erst später durch die Kontrollleuchten angezeigt wurde. Auch das kann ich nicht beurteilen. Ich würde mal mit einem Anwalt telefonieren und ihm die Situation schildern.

Na ob es sich wegs einer relativ billigen Radnabe rechnet oder irgendwie lohnt einen Rechtsstreit anzufangen ?

Auf jeden Fall nochmal genauer nachhaken. Den Nachweis muss defintiv der Händler erbringen innerhalb der ersten 6 Monate.

In so einem Fall wird nicht argumentiert sondern mit Beweisen gearbeitet. Die ersten 6 Monate muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel erst nachträglich entstanden ist. Da er das in der Regel nicht kann, muss er den Schaden auf seine Kosten beheben. Ein Radsensor ist schließlich kein Verscheißteil.

Nach 6 Monaten müßte der Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Das kann er in der Regel aber auch nicht. Deshalb ist man als Käufer bei einem seriösen Händler die ersten 6 Monate eigentlich gut abgesichert - sofern nicht mit so Sachen wie "im Kundenauftrag" getrickst wird.

Ich würde es in diesem Fall schon aus Prinzip auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

Bist du beim ADAC? Wenn ja, kannst du dir eine Liste der Vertragsanwälte schicken lassen und dich von einem Anwalt nach Wahl beraten lassen. Aber wie schon gesagt, innerhalb der ersten 6 Monate wird davon ausgegangen, dass der Fehler/Schaden schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war und somit auf Kosten des Verkäufers zu reparieren ist. Deshalb sind die Autos vom Händler ja auch teurer als von privat.

Wie schon erwähnt würde ich mit einem Anwalt sprechen und dann weitersehen.

Ich habe jüngst einen Astra G von einem Händler gekauft. TüV war noch nicht drauf, wurde aber im Kaufvertrag zugesagt. Laut Händler müssten für den TüV auch die vorderen Stoßdämpfer erneuert werden. Ich habe ihn dann gebeten, dass er dies im Kaufvertrag vermerkt. Erst hat er sich geziert, weil seiner Ansicht nach nicht notwendig, denn ohne neue Dämpfer würde es ja eh keinen neuen TüV geben, es dann aber widerwillig doch in den Kaufvertrag mit "Stoßdämpfer neu" aufgenommen.

Eine Woche später habe ich das Fahrzeug geholt. Ein paar Tage drauf habe ich u.a. alle Filter und Flüssigkeiten gewechselt, lag also unter'm Auto, um die Ölablassschraube rauszudrehen und erblicke die vorderen Stoßdämpfer. Sie waren mitnichten neu.

Kurz mit Anwalt telefoniert und Vorgehensweise abgestimmt. Anschließend habe ich den Händler per Einschreiben angeschrieben und ihn zur Behebung des Mangels aufgefordert. Entweder durch Abholung des Fahrzeugs, Mangelbehebung und Rückverbringung (dazu ist er verpflichtet). Oder durch einen Vorschuss von 400 EUR, damit ich den Mangel selbst durch eine lokale Werkstatt beheben lasse (das war ein freundliches Angebot von mir, da der Händler >200 km entfernt ist). Zwei Fristen gesetzt. Die erste Frist war eine Woche, um zu bestätigen, dass er den Mangel beheben wird. Die zweite Frist war drei Wochen zur Behebung des Mangels selbst. Bei Missachtung der Fristen würden rechtliche Schritte folgen, die Folgekosten für ihn bedeuten würden.

Aufgeregter Anruf von ihm. Ich hätte einen technisch einwandfreien Gebrauchtwagen gekauft, ansonsten hätte der TüV das Fahrzeug nicht abgenommen. Die Erneuerung der Dämpfer wäre auch gar nicht notwendig gewesen, vielmehr hätten die Domlager erneuert werden müssen (habe ich mir angesehen, ist tatsächlich gemacht worden). Wenn ich mit dem Fahrzeug nicht zufrieden wäre, könnte ich es zurückgeben. Das wollte ich aber gar nicht und bestand also weiterhin auf die Erneuerung der Stoßdämpfer wie vertraglich vereinbart, was - zur Erinnerung - er auf mein Drängen in den Vertrag aufgenommen hatte, nachdem er selbst die Dämpfer thematisiert hatte, von allein wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen. Es folgte noch ein wenig email-Ping-Pong, in der er wiederholte, dass für ihn nur eine Rückabwicklung in Betracht käme. Auf die hätte er aber nur bestehen können, wenn ich als Käufer meinen Pflichten nicht nach gekommen wäre.

Die erste Frist verstrich. Daher dem Anwalt alle Unterlagen überlassen und mandatiert. Anwalt schreibt Brief an Händler und fordert von ihm die Mangelbehebung sowie 80 EUR für seine Auslagen.

Wieder aufgeregter Anruf vom Händler. Erst beim Anwalt, der im erläuterte, dass bei Verweigerung der nächste Schritt eine Klage wäre. Dann bei mir, um einen Termin für die Abholung des Fahrzeugs zu vereinbaren. Ergebnis: am kommenden Montag wird das Auto zwecks Mangelbehebung abgeholt.

Warum schreibe ich das alles so ausführlich? Um zu verdeutlichen, dass man m.E.

1. mit Anwalt sprechen sollte, meist geht das telefonisch, um zu prüfen wie die Erfolgsaussichten im jeweiligen Fall sind und um Handlungsanweisungen zu erbitten,

2. dann seine Forderung stellen und eine Frist dafür setzen sollte,

3. nach Verstreichen der Frist dann den Anwalt mandatieren sollte. Neben der Mangelbehebung steht dem Geschädigten, sofern er zuvor eine Frist gesetzt hatte, auch Kostenersatz (und ggfs auch Schadenersatz) zu, daher adressiert der Anwalt seine Rechnung direkt an den Kontrahenten. Würde man den Punkt 2 direkt durch den Anwalt machen lassen, würde man dafür von ihm die Rechnung präsentiert bekommen.

Gruß vom HHH1961

 

 

Themenstarteram 10. Juli 2013 um 13:58

danke für die antworten habe über meine Rechtschutz eine Mediation bekommen erst mal ohne Anwalt

 

hat geholfen! die Dame konnte das prima am Telefon schlichten

 

war ein paar tage später in der Werkstatt die haben den Fehler auf Sachmängelhaftung behoben habe nix zahlen müssen dafür

 

geht doch ;o)

Suuuuuper.

solch kompetente Aussagen hört man selten-tolle Beiträge Addy 49und HHH1961.

Das nennt sich nach 6 Monaten Beweislastumkehr.

Vertraglich zugesicherte Eigenschaften fehlen??---Anwalt einschalten---Kosten muss der Verkäufer tragen!! Das hatte ich vor 3 Jahren auch. Tempomat zugesichert, aber gar nicht verbaut---haben mich dann auf 450 Euro Nachlass auf den Kaufpreis eingelassen!

Zitat:

"... vertraglich zugesicherte Eigenschaften fehlen??---Anwalt einschalten---Kosten muss der Verkäufer tragen ...!!"

Mein Verständnis ist, dass - wenn man direkt einen Anwalt mandatiert - man erst einmal selbst diese Kosten tragen müsste. Insofern würde ich immer erst selbst den Kontrahenten zur Mangelbehebung unter Setzung von Fristen auffordern. Wenn er diese verstreichen lässt bzw seine Unwilligkeit klar äußert, erst dann würde ich einen Anwalt einschalten. Denn dann hat man nach meinem Verständnis einen Anspruch auf Kostenersatz. Mein Anwalt hat vor diesem Hintergrund seine Rechnung direkt an den Kontrahenten gerichtet.

Zumindest ist es bei mir so gelaufen. Die mangelhaften Stoßdämpfer an meinem jüngst erworbenen Astra G (http://www.motor-talk.de/fahrzeuge/675168/opel-astra-g-t98) wurden zwischenzeitlich ausgetauscht. Und der Anwalt hat den Kontrahenten jüngst nochmal an die ausstehende Bezahlung seiner Rechnung erinnert. Aber ich kann noch weitere Erfahrungen teilen:

Im weiteren Verlauf habe ich gesehen, dass das Lenkungsgetriebe leicht schwitzte. Also ein weiterer Mangel, dessen Austausch mit >1000 EUR auch teuer ist. Irgendwo hatte ich Mitleid mit dem Verkäufer und wollte ihn nicht schon wieder zur Mangelbehebung auffordern. Aber ich habe ihm den Mangel angezeigt und ihn darüber informiert, dass ich den Mangel durch Zugabe eines Dichtungsregenerationsmittels für den Moment abgestellt habe, was er zur Kenntnis nahm. Sollte das Bauteil im Zeitverlauf wieder schwitzen oder gar lecken, dann würde ich ihn zur Mangelbehebung auffordern. Fällt dies in die zweite Hälfte der 1jährigen Gewährleistung, in der ich als Käufer beweispflichtig bin, so müsste ich auch nicht mehr beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, denn das ist nun bereits dokumentiert und von ihm zur Kenntnis genommen.

Zudem wies die Kontrollleuchte für die Motorelektronik jüngst auf einen Fehler hin. Ist eventuell nur eine Kleinigkeit, kann aber auch richtig groß und teuer werden (siehe hier http://www.motor-talk.de/.../...ignal-fehlerhaft-was-tun-t4599035.html). Also habe ich den Verkäufer wieder unter Setzung von Fristen zur Mangelbehebung aufgefordert, was er abgelehnt hat. Nach Hinweis darauf, dass er mittlerweile die Ernsthaftigkeit meiner Aussagen und meines Handelns gut einschätzen können sollte, womit die neuerliche Mandatierung eines Anwalts gemeint war, zeigte er sich willig und wollte das Fahrzeug zwecks Mangelbehebung abholen. Wieder aus Mitleid (der Verkäufer ist >200 km entfernt) habe ich ihm dann vorgeschlagen, dass wir im Moment nix machen (ich werde die Drosselklappe gelegentlich mal reinigen, vielleicht war es das schon), ich aber wieder auf ihn zukommen würde, wenn der Mangel wieder auftreten sollte, womit er einverstanden war. Auch für diesen Mangel gilt nun, dass er dokumentiert ist, die Beweislast in der zweiten Hälfte der Gewährleistungsfrist also nicht mehr bei mir liegt.

Mein persönliches Fazit: ich kaufe eher bei einem Händler als von privat, der Gewährleistung wegen. Und es muss kein großes, seriöses Autohaus sein, ein Fähnchen-Händler tut es auch. Im Zweifelsfall muss man sein Ansprüche halt durchsetzen.

Wie lautete doch ein Sponti-Spruch aus den 70igern? "Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt".

Gruss vom HHH1961

 

PS: Das erwähnte Dichtungsregenerationsmittel ist "LecWec" (http://www.lecwec.de). Ich habe es nach Hinweisen und den geschilderten guten Erfahrungen auch hier im Forum gekauft. Aus der 100ml-Flasche habe ich etwa 30ml benutzt. Wer Interesse an dem Rest hat, sende mir bitte einfach eine PN.

Deine Antwort
Ähnliche Themen