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Santa Fe 2016 - Premium - TÜV mit 4x4

Hyundai
Themenstarteram 5. April 2018 um 14:34

Hallo ihr Lieben,

ich habe mal eine Verständnisfrage wegen meines Vierradantriebes. Wenn ich damit im nächsten Jahr zum TÜV fahre, wie funktioniert denn dann der Bremsentest.

Ich meine, ich fahre mit dem Vorderrädern in die Bremsrollen und - so meine Annahme - doch gleich wieder raus, weil doch der Vierradantrieb mich wieder rausschubst, wenn die Rollen drehen. Mein Santa hat ja keinen Permanentantrieb, aber dennoch müsste sich dieser dann ja zuschalten ?

Oder was meint ihr ?

Liebe Grüße

Thessa

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11 Antworten

Hallo,

interessante Frage, die so umfangreich zu beantworten wäre, dass ich mal einen entsprechenden Link anfüge.

Gruss vom Asphalthoppler

http://www.ahs-prüftechnik.de/.../...derkennung_im_AHS_Allradmodus.pdf

Themenstarteram 5. April 2018 um 17:59

Hallo Asphalthoppler,

danke für das PDF. Das habe ich mir einmal durchgelesen und erklärt Vieles.

Meine beste Freudin hat sich bei unserem TÜV vermutlich ihr Allrad zerstören lassen. Daher bin ich etwas skeptisch, was so ein TÜV-Besuch allgemein angeht.

Auch stelle ich mir vor, wenn eine AHS-Allraderkennung existieren würde, wären die Erkennungskrafte wohl derart groß, dass diese dennoch meine Lamellenkopplung oder Differenzial zerstören würde.

Ich bin zu skeptisch, was der TÜV selbst mit AHS angeht.

Da werde ich mal lieber die Augen auf halten und mir einen Händler suchen, der mir ein Vierradrollenprüfstand anbieten kann.

Liebe Grüße

Thessa

Die prüfstellen haften für ihren schaden. Zudem fährst du sowieso nicht das fahrzeug. Damit liegt die haftung nicht bei dir. Einen mündlichen hinweis dazu sollte ausreichen.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 6. April 2018 um 12:11:49 Uhr:

Die prüfstellen haften für ihren schaden. Zudem fährst du sowieso nicht das fahrzeug. Damit liegt die haftung nicht bei dir. Einen mündlichen hinweis dazu sollte ausreichen.

--> Besserwissermodus an <---

Falsch, aber dicht dran.

Wird während einer Hauptuntersuchung ( AU- analog) durch den Prüfingenieur oder seinen Erfüllungsgehilfen ein Sach- oder Personenschaden verursacht, so haftet nicht die Prüforganisation oder der Prüfer, sondern im Rahmen der Haftungsüberleitung (Art. 34 GG) das Bundesland, welches die Zulassung in Form einer amtlichen Anerkennung als Sachverständiger erteilt hat (OLG München, Beschluss vom 13.08.2015, Az. 1 U 2722/15).

Daher ist nicht das BGB anzuwenden, sondern öffentliches Recht. Weder der Ingenieur, noch die Prüforganisation sind Ansprechpartner und ggf. Prozessgegner, sondern das Bundesland, vertreten durch die Landesregierung, vertreten durch das zuständige Ministerium.

---> Besserwissermodus aus <---

Gruss vom Asphalthoppler

Kannste in die Hände klatschen, dafür zeit geopfert zu haben...

Selbst so einer?

Themenstarteram 9. April 2018 um 20:07

Hallo ihr Lieben,

vielen Dank erst mal für euren zahlreichen Antworten.

Aus meinen weiteren Recherchen kann ich entnehmen, dass ich wohl in eine Art Vespennest gestochen habe. Da gibt es wohl auch schon mehrere Geschädigte, wo der TÜV mit solchen automatischen Rollenprüfständen Vierradfahrzeuge in einen Defekt getrieben haben.

Das Problem scheint dahingehend aber rechtlich viel tiefer zu gehen, denn da man muss halt erst einmal beweisen, dass der TÜV Schuld hat. Solch ein Verfahren dauert mind. zwei Jahre mit Verauslagung aller Kosten für einen Sachverständigen.

Ich habe auch aus eigener Erfahrung gelernt, dass es in Deutschland leicht ist, Recht zu haben, aber schwer ist, Recht zu bekommen. Gerade wenn es sich um solche öffentliche Einrichtungen handelt geschweige gegen das Land geklagt werden muss.

Das Risiko direkt beim TÜV mit solchen Automatikprüfständen (also Zweirollenprüfstand) ist mir schlicht zu groß. Daher werde ich mir einen Freundlichen mit einem Vierrollenprüfstand suchen. Da sollte alles alles funktionieren.

Liebe Grüße

Thessa

Thessi schrieb: "Ich habe auch aus eigener Erfahrung gelernt, dass es in Deutschland leicht ist, Recht zu haben, aber schwer ist, Recht zu bekommen. Gerade wenn es sich um solche öffentliche Einrichtungen handelt geschweige gegen das Land geklagt werden muss."

Hallo,

grundsätzlich ist es völlig unerheblich, ob ich meinen Nachbarn wegen einer zu lauten Klingelanlage verklage, oder den Bund wegen sonstwas. Entscheiden ist nur, welcher Rea. sich im Einzelfall besser um mich kümmern kann

Das kann man sich vorstellen wie bei Ärzten. Mit einer Grippe gehe ich zu meinem Hausarzt. Bei einer Operation zu einem Fach- Chirurgen.

Es soll ( hören-sagen) Anwälte geben, die einen Telephonanbieter wegen unzureichendem W-LAN in der Wohnung des Klägers zur Rechenschaft ziehen wollten. Später stellte sich heraus, daß W-LAN mit HSDPA verwechselt worden ist. Es geht natürlich auch ums Geld, aber in jedem Beruf sollte jeder Handelnde seine Möglichkeiten, Kenntnisse und vor Allem, seine Grenzen kennen. Sehr oft scheitert es leider daran und wenn es dann etwas kompliziert wird, reichen die eigenen Möglichkeiten und Kenntnisse nicht aus, um sachgerecht zu handeln. Einen kompetenteren Kollegen ( Kollegin) anrufen? " Die Blöße gebe ich mir doch nicht". Dabei wäre genau dies immer der richtige Weg, wenn die eigene Kompetenz ihre Grenze erreicht hat.

Im Übrigen: TÜV- Ing. sind in den allermeisten Fällen Dipl.- Ing für Fahrzeugtechnik. 90% von denen können so einen Hyundai Santa Fe mal eben bis zur letzten Schraube zerlegen und bauen den während des Frühstücks wieder zusammen. Die haben wirklich Ahnung. Ob alle Prüfer auch motiviert und mit Lust ihren Job verrichten, ist eine andere Frage. Aber mit 4x4 kennen die sich bestens aus, ansonsten wären sie die längste Zeit bestellte Gutachter.

Gruss vom asphalthoppler

Ob so ein theoretiker die kiste ohne beschädigung zerlegen bzw zusammensetzen kann hängt in meinen augen von seiner Vergangenheit hab. Mein kumpel war vorher kfz-mechaniker. Das ist auf jeden fall was anderes als Abiturient mit anschließendem Studium.

am 10. April 2018 um 8:47

Lass den Tüv doch beim Hyundai Händler machen. Spätestens dort sollte es wohl bekannt sein, wie mit der Technik des AWD beim SF umzugehen ist

Beim Rollenprüfstand gibt es Herstellerangaben, was zu beachten ist bzw wie man das Fahrzeug auf der Rolle prüft.Ein anderer weg wäre, du suchst dir eine Tüvstelle mit Plattenprüfstand. Das ist ein Prüfstand wo mit ca. 10km drüber gefahren wird und dann auf der Platte gebremst wird.

da schubst dich nix raus. woher hast den blödsinn? war noch nie annähernd ein problem beim prüfen. glaubst es gibt die technik erst seit jetzt?

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