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Schneeketten auf Zubehörfelgen

Themenstarteram 29. November 2023 um 11:08

Hallo zusammen,

ich habe hier einen Audi A6 4F (0588 / ABA) in S-Line (also etwas tiefer) mit folgenden Hinweisen im Betriebshandbuch:

Zitat:

 

Die Verwendung von Schneeketten ist aus technischen Gründen nur auf bestimmten Felgen/ Reifenkombinationen zulässig:

Felge/ ET/ Reifen

7Jx16 / 42 mm / 205/60

7Jx16 / 42 mm / 225/55

7Jx16 / 42 mm / 225/50

Verwenden Sie feingliedrige mit max 13,5 mm.

Jetzt hat mein Vorbesitzer gedacht, er bräuchte 18er Felgen. Daher hab ich aktuell folgendes drauf:

8Jx18H2 / 45 mm/ 225/45

In dem beigefügten Gutachten (RA-000337-C0-015) zur Felgen-ABE 45998 steht:

Zitat:

Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

Eine weitere Auflage dazu sehe ich nicht.

Kann mir jemand helfen, was das nun für mich und mein Schneekettenvorhaben bedeutet?

Meine Laienhafte Ableitung:

- Breit sind die Socken ja genauso wie im Betriebshandbuch

- Die 225/55 R16 haben fast den gleichen Raddurchmesser wie meine 225/45 R18 (https://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reifenrechner.htm)

- D.h. am Ende dürfte es sich um die Einpresstiefe drehen. Da bin ich 3 mm weiter außen. Wäre ich dann mit 9mm Schneeketten noch weit genug vom Kotflügel entfernt, weil 13,5 mm ja erlaubt wären?

Vielen Dank vorab!

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34 Antworten

Kein Schneekettenbetrieb auf der Rad-/Reifenkombination.

Was ist denn an den Ausführungen des Fahrzeugherstellers so unverständlich?

Da helfen auch Erfahrungen, Meinungen und Reifenrechner nix (nichts).

Wenn es sich um Fahrten auf Privatgrund dreht, probier's mit Schneesocken. ;-)

Was immer mit „Schnee-Socken“ gemeint ist, mit Ketten solltest Du es nicht probieren.

Das Rad steht etwa 1,5 cm weiter nach innen und könnte Kontakt zum Federbein und/oder Spurstangen bekommen, mit Folgen, die Du nicht wissen möchtest…

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 29. November 2023 um 12:24:58 Uhr:

Kein Schneekettenbetrieb auf der Rad-/Reifenkombination.

Was ist denn an den Ausführungen des Fahrzeugherstellers so unverständlich?

Da helfen auch Erfahrungen, Meinungen und Reifenrechner nix (nichts).

Ich dachte, bei der Verwendung von Sonderrädern, gilt ausschließlich das, was im Rädergutachten steht und wenn die Verwendung von Schneeketten unzulässig ist, steht da eine entsprechende Auflage.

Die zitierte Formulierung aus dem Gutachten:

"Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.", scheint mir allerdings nicht ganz eindeutig.

"Nicht geprüft" könnte heißen nicht verboten und man kann es ausprobieren, oder, wenn es nicht durch eine andere Auflage erlaubt wird, ist es verboten, oder es gilt die Herstellervorgabe (unzulässig)?

Unabhängig von der rechtlichen Seite, die eindeutig geklärt sein sollte, ist nach Conti Refenhandbuch ein 225/45R18 auf 8" überraschender Weise 3 mm schmäler als ein 225/55R16 auf 7" und 3 mm größer im Durchmesser. ET45 gegenüber ET42 ist 3 mm weiter nach innen und nicht nach außen. Die Abweichungen sind also relativ gering. Auf jedenfall ist aber die Hüllkurve eine andere, so dass sich nicht so ohne weiteres sagen lässt, ob das passen würde oder nicht.

Themenstarteram 29. November 2023 um 12:19

OK, d.h. das Fazit für mich wäre: ich bräuchte eine ABE, die Schneekettenbetrieb explizit freigibt, ansonsten ziehen die Ausführungen in der Betriebsanleitung.

@Ivy311 Genau, das waren auch grob meine Gedankengänge, dass es insgesamt "recht" ähnlich scheint. Hilft aber nix, wenn ich mir am Ende das Fahrgestänge verbeule.

@Gummihoeker Interessenshalber: Wie kommst du auf die 1,5cm?

15,7 mm sind es genau, die ich errechnet habe.

Kritisch kann nicht nur die breitesteste Stelle sein. Die Felge baut 0,5 Zoll = 12,7 mm weiter nach innen + 3 mm mehr ET. Wenn die Schneekette bis ungefähr dahin reicht, kann das ein gravierendes Problem sein, z. B mit der Spurstange bei Volleinschlag, wie von Gummihoeker erwähnt.

Zitat:

das Fazit für mich wäre: ich bräuchte eine ABE, die Schneekettenbetrieb explizit freigibt,

Ob Schneeketten möglich sind, steht im fahrzeugspezifischen > Gutachten zur ABE <, das du im Fahrzeug mitführen musst.

Zitat:

.. ansonsten ziehen die Ausführungen in der Betriebsanleitung.

Für Zubehörräder gelten ausschließlich die Auflagen des zugehörigen Gutachtens.

Allerdings hindert dich niemand, es mit Schneeketten zu versuchen.

Ist ja dein Wagen.:D

Manchmal bedeutet Hilfe, die der TE erbeten hat, aber auch, von derartigen Vorhaben/Versuchen abzuraten.

Themenstarteram 29. November 2023 um 13:09

Alles klar, danke für die schnelle/ kompetente Einschätzung. Auf Experimente habe ich selbst auch keine Lust und mein Gutachten zur ABE sagt ja, dass dazu nichts geprüft wurde. Denke, ich wechsel beim nächsten Reifenupdate einfach wieder auf die Standardgröße in Stahl ;-)

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 29. November 2023 um 12:54:17 Uhr:

Was immer mit „Schnee-Socken“ gemeint ist, mit Ketten solltest Du es nicht probieren.

Das Rad steht etwa 1,5 cm weiter nach innen und könnte Kontakt zum Federbein und/oder Spurstangen bekommen, mit Folgen, die Du nicht wissen möchtest…

Schneesocken nach EN 16662-1, Schneeketten aus Textil, waschbar (L - Größe 66)

 

Bemerkung: in DE nicht legal.

Themenstarteram 29. November 2023 um 17:17

Zitat:

Bemerkung: in DE nicht legal.

Ist das noch so?

https://www.krafthand.de/.../

Und die Dinger kann man unabhängig von den o.g. Themen aufziehen weil sie nichts kaputt machen können oder gilt weiterhin (weil es ja auch nur Schneeketten aus Textil sind) die o.g. Regularien hinsichtlich Herstellervorgaben und ABE?

Diese Reifen Schoner kannst nur als Staubschutz nutzen und sonnst als nichts.

Zitat:

@h0kusp0kus schrieb am 29. November 2023 um 18:17:36 Uhr:

Zitat:

Bemerkung: in DE nicht legal.

Ist das noch so?

https://www.krafthand.de/.../

Und die Dinger kann man unabhängig von den o.g. Themen aufziehen weil sie nichts kaputt machen können oder gilt weiterhin (weil es ja auch nur Schneeketten aus Textil sind) die o.g. Regularien hinsichtlich Herstellervorgaben und ABE?

So habe ich mir das vorgestellt.

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