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Selbstleuchtendes Kennzeichen

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 11. Februar 2008 um 18:32

Hallo,

hat schon jemand von Euch ein selbstleuchtendes Kennzeichen (in LED-Technik) am Tiger angebracht bzw. anbringen lassen. Mich interessiert, ob die Verkabelung aufwendig ist oder ob man dazu als handwerklich einigermaßen begabter selbst in der Lage ist.

Gruß

Silwanusma

Beste Antwort im Thema
am 9. Februar 2010 um 15:33

Zitat:

Original geschrieben von MarkOW

Finde die selbstleuchtenden Kennzeichen nicht optimal und etwas zu dunkel bei Nacht.

Bei meinem Tiger sind LED Leuchten von http://www.hypercolor.de/ verbaut.

Diese haben eine PERFEKTE Ausleuchtung ohne Ränder etc und sind super Verabeitet und mit Widerständen versehen.

Für mich gibbet nix Besseres ;-) Habe auf den Straßen sonst nix vergleichbar gutes gesehen

Hmm, deine persönliche Meinung hat zwar nichts mit meiner Frage zu tun, aber dennoch Dank für die Wortmeldung.

Sascha

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hmm......ist das nict wieder son mist von 3M ???

Ich kenn die selbst leuchtenden Kennzeichen von 3M ...und soviel cihw eiss sind da keine LED´s

Hallo,

hatte ich eigentlich vor zu montieren, aber der Meister beim freundlichen meint, dafür müsste man die Stossstange abmontieren, um ein kabel zu verlegen, da die Nummernschildbeleuchtung in der Heckklappe sitzt und das Nummernschild auf der Stossstange.

Das ist mir persönlich zu aufwändig.

am 9. Februar 2010 um 14:05

Hi Gemeinde,

ich kram' das Thema mal wieder aus. Hat nun jemand zwischenzeitlich fundierte Erkenntnisse über den Anbau gesammelt, die er hier evtl. teilen kann/möchte?

Danke

Sascha

am 9. Februar 2010 um 15:01

Finde die selbstleuchtenden Kennzeichen nicht optimal und etwas zu dunkel bei Nacht.

Bei meinem Tiger sind LED Leuchten von http://www.hypercolor.de/ verbaut.

Diese haben eine PERFEKTE Ausleuchtung ohne Ränder etc und sind super Verabeitet und mit Widerständen versehen.

Für mich gibbet nix Besseres ;-) Habe auf den Straßen sonst nix vergleichbar gutes gesehen

am 9. Februar 2010 um 15:33

Zitat:

Original geschrieben von MarkOW

Finde die selbstleuchtenden Kennzeichen nicht optimal und etwas zu dunkel bei Nacht.

Bei meinem Tiger sind LED Leuchten von http://www.hypercolor.de/ verbaut.

Diese haben eine PERFEKTE Ausleuchtung ohne Ränder etc und sind super Verabeitet und mit Widerständen versehen.

Für mich gibbet nix Besseres ;-) Habe auf den Straßen sonst nix vergleichbar gutes gesehen

Hmm, deine persönliche Meinung hat zwar nichts mit meiner Frage zu tun, aber dennoch Dank für die Wortmeldung.

Sascha

Zitat:

Original geschrieben von MarkOW

Finde die selbstleuchtenden Kennzeichen nicht optimal und etwas zu dunkel bei Nacht.

Bei meinem Tiger sind LED Leuchten von http://www.hypercolor.de/ verbaut.

Diese haben eine PERFEKTE Ausleuchtung ohne Ränder etc und sind super Verabeitet und mit Widerständen versehen.

Für mich gibbet nix Besseres ;-) Habe auf den Straßen sonst nix vergleichbar gutes gesehen

Ich hoffe du hast das nachtypisieren lassen, denn diese Dinger haben KEINE Straßenzulässigkeit!

am 9. Februar 2010 um 17:41

Ui..... Jetzt bekomme ich glatt ein schlechtes Gewissen wenn mein Kennzeichen besser lesbar ist....

Was hat die Lesbarkeit des Kennzeichens mit der Zulassung der Leuchtmittel in der Kennzeichenbeleuchtung zu tun...? :confused:

am 22. März 2010 um 1:39

Das was früher diese unsäglichen Kojak-Sirenen, die Fuchs-Schwänze an den Antennen oder die überdimensionierte Heckspoiler waren, sind halt heute die LEDs.

Und es gibt auch immer Leute, die meinen, sich die bestehenden Regeln selbst auslegen zu können, bis sie eines Tages teuer eines besseren belehrt werden.

Jede KFZ-Versicherung wartet ja nur auf solche Umbauten, um sich dann ganz elegant und legal aus der Regresspflicht nehmen zu können.

Keine Betriebserlaubnis: Keine Versicherung! Zusätzlich noch der Straftatbestand, vorsätzlich ein nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr bewegt zu haben (Anzeige, wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis). Sollte da, aus welchem Grund auch immer, auch noch ein Unfall mit Personenschaden auftreten:

Gute Nacht schöne Gegend.

Denn auch, wenn ich nur die Nummernschildbeleuchtung unerlaubt modifiziere, und dann einen Fussgänger auf die Motorhaube nehme: Der Effekt ist der gleiche: Das Auto hat keine Betriebserlaubnis mehr, und ist daher auch nicht mehr versichert. Es ist nämlich nicht so. daß dann nur das Nummernschild nicht mehr versichert ist, sondern das ganze Fahrzeug.

 

Gruß

Nite_Fly

am 22. März 2010 um 9:14

Zitat:

Original geschrieben von nite_fly

Denn auch, wenn ich nur die Nummernschildbeleuchtung unerlaubt modifiziere, und dann einen Fussgänger auf die Motorhaube nehme: Der Effekt ist der gleiche: Das Auto hat keine Betriebserlaubnis mehr, und ist daher auch nicht mehr versichert. Es ist nämlich nicht so. daß dann nur das Nummernschild nicht mehr versichert ist, sondern das ganze Fahrzeug.

Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt, wenn eine der drei folgenden Bedingungen erfüllt ist:

1. Die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird.

2. Eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.

3. Das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Eine nicht zulässige Kennzeichenbeleuchtung hat daher keinen Enfluß auf die Betriebserlaubnis und auch der Versicherungsschutz bleibt dadurch unberührt. Anderslautende Behauptungen sind das Ergebnis infantiler Wichtigtuerei in Verbindun mit dem stetig sinkenden Bildungsniveau unserer Republik.

am 22. März 2010 um 9:49

Wenn man sich hier mit seiner Intelligenz schon über andere erheben will, sollte man zumindest in der Lage sein Gesetzestexte auch vollständig wiederzugeben.

Da stehr dann nämlich auch noch:

§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.

Das heißt, gibt es keine ABE oder kein E-Prüfzeichen, besteht eine Abnahmepflicht.

am 22. März 2010 um 10:10

Es ist richtig, daß der § 19 Abs. 3 StVZO im Widerspruch zum Abs. 2 steht. In der gängigen Rechtsprechung findet jedoch der Wille des Verordnungsgebers Berücksichtigung, der zur Änderung des § 19 STVZO geführt hat.

am 22. März 2010 um 11:23

Zitat:

In der gängigen Rechtsprechung findet jedoch der Wille des Verordnungsgebers Berücksichtigung,

und so lange schlage ich mich dann mit den Rechtsabteilungen der Versicherungen rum. Meist ohne Vertragsrechtschutz. Da kann man leicht raten, wer am längeren Hebel sitzt. Außerdem bewegt man sich da im Zivilrecht, wo es anders als im Strafrecht, keine Grundsatzurteile gibt. Das heißt, das Gericht entscheidet nach eigenem Ermessen.

Viel Spaß dabei, und gute Nerven.;)

am 22. März 2010 um 11:26

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

. . .

Eine nicht zulässige Kennzeichenbeleuchtung hat daher keinen Enfluß auf die Betriebserlaubnis und auch der Versicherungsschutz bleibt dadurch unberührt. Anderslautende Behauptungen sind das Ergebnis infantiler Wichtigtuerei in Verbindun mit dem stetig sinkenden Bildungsniveau unserer Republik.

. . . abgesehen davon, dass eine Republik als solche über kein "Bildungsniveau" verfügen kann - das haben (oder haben eben nicht) höchstens ihre Einwohner, scheint es eher einem "infantilen Individualisierungswahn" zuzuordnen sein, warum über solche mehr oder minder "rationalen" Maßnahmen, das eigene Auto von anderen (im Grunde ansonsten "uniformen") Autos zu unterscheiden, so kontrovers diskutiert wird ;) .

 

Früher waren es - wie bereits erwähnt - die "Schwänze" der (hauptsächlich männlichen :p ) Fahrer (an ihren Antennen) - die solche Intentionen als visuelle Signale allseits sichtbar machten. Heute sind es oftmals mit dem Thema "Erhöhung der Sicherheit" akzentuierte Attribute, die ihre Käufer/innen finden sollen und auch finden.

 

Dass bei solchen - nicht unbedingt die Betriebserlaubnis tangierenden "Einflussnahmen" auch eine Menge Unnötiges oder gar Unsinniges passiert, wird wohl niemand ernsthaft bestreiten wollen. Der Individualgeschmack "regelt" hier jedoch Weiteres. Die Frage nach der Nützlichkeit indes bleibt jedem "Automobilen Individuum" selbst überlassen - schließlich ist es ja eigenes Geld, was mehr oder minder "zweckentsprechend investiert" wird . . . und für andere Dinge natürlich nicht mehr zur Verfügung steht ;) .

 

Wenn jemand sein Auto nach seinem Geschmack ausstatten möchte, ist das absolut in Ordnung. Schließlich muss man sich ja für irgend eine Lackfarbe entscheiden - selbst, wenn es "nur" candyweiß" ist :) und darüber, worauf man manchmal stundenlang sitzt.

 

Aber für mich hat die Individualisierung eines Fahrzeuges seine klar gezeichneten Grenzen. Hier steht (bei mir) die Frage nach dem funktionalen und ökonomischen Nutzen der Aktion ganz im Vordergrund. Spätestens dann, wenn ein an sich gut konzeptioniertes und (vielleicht gerade deshalb ;) ) unauffällig gestaltetes Auto - wie es der "T" meines Erachtens ist - durch bestimmte, "persönlichkeitsbezogene Eingriffe" - (die letztendlich dennoch irgendwelche "Massenartikel" sind ;) !) - regelrecht "überdesignt" und überladen wird, sollten gesunde Zweifel als Filter (und Moneysaver) zum mentalen Einsatz kommen.

 

Nicht zuletzt hat alles Zusätzliche irgend ein Gewicht oder einen Luftwiderstand, was die Leistung / Effektivität eines Autos beeinflusst :p - oder beschädigt irgendeine Oberfläche?

 

Wie weit jemand seine Persönlichkeit via "automobiler Eigenartigkeiten" der Öffentlichkeit zugänglich zu machen bereit ist, bleibt aber jedem selbst überlassen. Irgendwie macht dieses "Anliegen" auch unsrere Straßen (noch) etwas "bunter" :p - und unsere Zubehörindustrie hält es (auch) am Leben :p .

 

Ich denke mal, wenn irgendwelche "Umbauten" tatsächlich Sicherheitsinteressen berühren oder negativ beeinflussen, werden dieser Sachverhalt von Versicherungen im Fall eines Falles auch "regel(ge)recht) genutzt" werden :rolleyes: .

 

Zur "Eigenständigkeit" eines Autos sei gesagt: (Nicht nur) ein "T" wird schon allein durch seinen Fahrer/seine Fahrerin (und dessen/deren Fahrstil) sooo "einmalig", dass andere Anstrengungen diesbezüglich schnell verblassen :) :p :D !

 

Zum eigentlichen threadistischen Grund: Könnte es sein, dass ein selbstleuchtendes Kennzeichen dazu genutzt oder dahingehend "modifiziert" werden kann, per "Überstrahlung" die Lesbarkeit der Buchstaben und Ziffern so zu erschweren, um sich damit gewisse "Freiheiten" und "Sicherheiten" bei einer eventuellen Strafverfolgung per Radarkontrollen zu verschaffen ;) :p ?

 

Spätestens dann wäre dies wohl ein Straftatbestand - wenn nicht aus Betriebssicherheitsgründen - eher aus "erkennungsdienstlichen" :D ?

 

- Reflektierende Grüße -

 

- Klaus - 

 

 

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