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Stornierung Fahrzeugbestellung (rechtliche Sicht)

Themenstarteram 30. März 2020 um 12:01

Hallo zusammen,

ich möchte jetzt kein Fass aufmachen, habe aber mal eine Frage zur rechtlichen Sicht aktuell. Ich hab mir am 14.02 einen Audi TTRS Roadster bestellt. Kommen sollen hätte er im Juni, pünktlich zum Sommer.

Aus heutiger Sicht wird es jetzt aber wohl eher Herbst oder noch später.

Da das Auto ein Zweitwagen für den Sommer werden sollte, hätte er ein Saisonkennzeichen bekommen. Wenn das Auto jetzt erst im Herbst kommt, steht der Neuwagen im dümmsten Fall erstmal 6 Monate in der Garage. Das ist aus werthaltiger Sicht natürlich ziemlich bescheiden. Das will ich verhindern.

Versteht mich nicht falsch, ich finde es absolut korrekt die Werke zu schließen, die Gesundheit der Arbeiter geht vor. Ich hab auch kein Problem länger zu warten, im Gegenteil, ich würde in dem Fall sogar gerne ein Jahr länger warten. Bis in den Sommer 2021.

Weiß jemand ob und ab wann man seinen Vertrag stornieren kann ? Oder vlt auch nur aussetzen, sollte die Produktion noch nicht begonnen haben.

Im allgemeinen Verkaufsrecht sind es 6 Monate, die der Lieferant einen unverbindlichen Liefertermin überziehen kann. Danach kann man schriftlich eine Frist setzen von zwei Wochen und danach vom Vertrag zurücktreten.

Geht das auch bei Autos ? Kennt sich da jemand aus ?

TL;DR:

Ich will das Auto immernoch, unbedingt. Aber auf keinen Fall auf den Winter, dann lieber erst wieder Sommer 2021. Hab ich da irgendeine handhabe ? Dachte frage mal hier, vlt kennt sich jemand aus oder hat sich schon Infos besorgt.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Heißes Eisen Drahkke :D

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Hallo

Ich schliesse mich der Frage an. Da mein RSQ3 heute produziert werden sollte (Lieferung wäre somit im April gewesen). Mein aktuelles Auto habe ich bereits verkauft. Wenn es nun plötzlich heisst, es wird bspw. August oder so, dann habe ich ein Problem welches ich nicht mit einem "Zwischenauto" überbrücken kann. Wie sieht es dann aus?

Zu oben: Wenn der eh erst die Produktion in sagen wir mal 3 Monaten wieder anläuft sind dich glaub ich froh wenn die bei manchen Aufträgen aussetzen und verschieben können. Da würde ich mal mit dem Händler/Hersteller Kontakt aufnehmen und genau um das bitten. Fertigung und Auslieferung erst im nächsten Jahr.

So zur unteren Frage: Wurde der überhaupt produziert? Glaube wohl kaum da doch die Bänder still stehen.

Auslieferung ungewiss da keiner weiß wann die Werke wieder an die Arbeit gehen.

Schadenersatzpflicht ist schwer zu sagen. Eventl. kommt hier höhere Gewalt ins Spiel. Bin aber kein Rechtsverdreher und kann es nicht klar beurteilen. Wenn doch muss dir der Händler dir auch Ersatz für ein Überbrückungs-FZG leisten.

Ist dein Auto noch da? Dann behalt es oder verschiebe den Verkauf.

Nein, das Auto habe ich vor ungefähr 3 Wochen verkauft und ein Ersatz erhalten (privat) bis Ende April. Wäre eigentlich alles gut aufgegangen.

Eigentlich möchte ich nicht stornieren. Aber kann nicht 2,3 Monate auf ein Auto verzichten.

Mal was zum annähern an die Materie

(keine Ahnung was in Deinem Kaufvertrag wie geregelt ist oder ob es ein Leasing ist):

https://www.rokpartner.de/.../

https://www.adac.de/.../

Höhere Gewalt:

https://www.finanztip.de/lieferfrist-neues-auto/

PS: Wenn es für Dich wichtig ist und Du es rechtlich nicht überblickst/im Detail verstehst, lass Dir von einem Anwalt (gegen eine kleine Gebühr) erklären, welche regulären Möglichkeiten gemäß Deinem unterzeichneten Vertrag/AGB´s Dir zustehen. Vorher ggf. beim Händler versuchen eine Liefertermin-/Produktionsterminverschiebung aushandeln. Aber Achtung: Höhere Preise und ggf. geänderte Austattungsmerkmale bis hin zu anderen Lackfarben, Motoren Downsizing/Upsizing,etc. falls Audi in einem Jahr neue Listen veröffentlicht wären dann ebenfalls möglich, da Du immer das aktuelle Modell produziert bekommst. Es gab z.B. wg. Dieselskandal/Wartezeit einige, die dann das Nachfolgemodell bekommen haben u.a. mit anderem Motor und mit Touchscreen anstelle Drehrad. Kann manchmal ein Vorteil sein, für manche wars auch mal blöd...kommt neben der PReisliste/Details auch auf die Roadmap von Audi an:

https://www.elektroauto-news.net/.../

https://www.motor1.com/news/303327/audi-product-roadmap-2019/

https://www.autobild.de/.../...t-nachfolger-2021-vorschau-9442805.html

Der TE könnte ggf auch schlicht auf die Zulassung verzichten. Dann wäre der eben EZ 2021, wenn auch Mj 2020.

Zitat:

@mozartschwarz schrieb am 30. März 2020 um 17:21:15 Uhr:

Der TE könnte ggf auch schlicht auf die Zulassung verzichten.

Gute Idee. Bei Brand oder Diebstahl ist das Fahrzeug dann unversichert und der TE hat den kompletten Kaufpreis in den Sand gesetzt.

Auch der Wert ist nicht wie bei Neulieferung. Sieht man ja an den ganzen Haldenfahzeugen die mit Nachlässen verkauft werden.

Nee so würde ich das auch nicht machen wollen, schlechte Idee.

Von der Versicherung mal abgesehen, auch wenn es da eine Lösung gäbe, kostet nur unnötig Geld. Und wer bezahlt das?

Zitat:

@4r7ur schrieb am 30. März 2020 um 17:46:42 Uhr:

Zitat:

@mozartschwarz schrieb am 30. März 2020 um 17:21:15 Uhr:

Der TE könnte ggf auch schlicht auf die Zulassung verzichten.

Gute Idee. Bei Brand oder Diebstahl ist das Fahrzeug dann unversichert und der TE hat den kompletten Kaufpreis in den Sand gesetzt.

Das liese sich allerdings ändern. Gibt auch Ruheversicherungen.

Aus meiner Sicht wäre es zumindest eine Option, so denn eben kein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist.

Davon sprach ich ja. aber die kostet. die kriegt man nicht umsonst.

mozartschwarz meinte:

Zitat:

Der TE könnte ggf auch schlicht auf die Zulassung verzichten. Dann wäre der eben EZ 2021, wenn auch Mj 2020.

...

Das liese sich allerdings ändern. Gibt auch Ruheversicherungen.

Eine Ruheversicherung tritt frühestens 14 Tage nach Stillegung eines bisher zugelassenen/versicherten Fzg. in Kraft. Da Du vorgeschlagen hast, das Neufzg. NICHT zuzulassen, greift die Ruheversicherung nicht.

Ach gottchen, man verzeihe mir die nicht ganz korrekte Bezeichnung der Versicherung... Da gäbe es aber ggf Versicherungsvertreter die beraten können...

Wenn man denn meint man müsse sich alternativ mit dem Hersteller einen Rechtstreit leisten, noch sind wir ein freies Land, nur zu.

Vielleicht ist es aber garkein Problem zu stornieren, einfach den Händler fragen...

Sorry, hatte den falschen Begriff leider auch so übernommen. Aber es gibt spezielle Versicherungen. Hatte das letztlich noch mit meinem Versicherungs Fuzzi besprochen. Die können das

Die Frage ist ob ihm das genügt? Es ging ihm ja eigentlich um was anderes.

Zitat:

@4r7ur schrieb am 30. März 2020 um 17:46:42 Uhr:

Zitat:

@mozartschwarz schrieb am 30. März 2020 um 17:21:15 Uhr:

Der TE könnte ggf auch schlicht auf die Zulassung verzichten.

Gute Idee. Bei Brand oder Diebstahl ist das Fahrzeug dann unversichert und der TE hat den kompletten Kaufpreis in den Sand gesetzt.

In so einem Fall schließt man sinnvollerweise eine Ruheversicherung ab.

Heißes Eisen Drahkke :D

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