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SYM SYMNH T ("Enduro") vs. "normaler" Roller

Themenstarteram 29. April 2020 um 17:03

SYM SYMNH T ("Enduro") vs. "normaler" Roller

Hallo zusammen,

ich habe von Euch (unter Kaufberatung 125 ccm Roller) so viele, wirklich gute Hinweise / Bedenken bekommen, für die ich mich hier nochmals bei euch Allen bedanken möchte!

Bei den "normalen" Rollern stehe ich zwischen der SYM Symphony SR 125i und der Piaggio Liberty 125IGet E4; mit einer Tendenz zur Liberty, aufgrund eines wohl etwas "besseren" Motors und ABS (sollte meine Entscheidung einen Kommentar wert sein, bitte ich um Eure Kommentare!). Bei meinem Piaggio-Händler gibt es die Liberty 125 aktuell aber nicht in meiner Wunsch-Ausführung ("Beige", mit schwarzer Sitzbank), und muss bestellt werden. Liefertermin freundlich / optimistisch bis vage... Soviel zur "Vorgeschichte".

- Zu meinem Thema: Ich habe mein "Anforderungsprofil" in den letzten 2, 3 Tagen nochmal gecheckt und bin zu der Meinung gekommen, dass ich mit meinem neuen Zweirad am liebsten auf ganz kleinen Straßen / Feldwegen / z. T. nicht asphaltieren Wegen unterwegs sein möchte / werde; dafür scheint mir eine Art "Enduro" dann doch Besser geeignet zu sein als ein "normaler" Roller (selbst mit optimierter Reifenwahl). Beim Durchblättern des aktuellen SYM-Kataloges bin ich dabei auf die SYMNH T gestoßen.

Ist dieses Modell eher nur "Design", und praktisch NICHT "Besser" als ein normaler Roller - oder vielleicht doch etwas Besser für das geeignet, was ich damit vorhabe?

- Eine Alternative zu diesem Bike (mit "Roller-Motor") könnte für mich ein kleines Zweirad mit klassischem Schalt-Getriebe und Kupplung sein, wie ich es seit Jahrzehnten kenne, etwa eine Aprilia SX 125 ABS Euro 4 (oder ähnlich).

- "Ganz kleine Straßen" und "Feldwege", auf denen ich unterwegs sein möchte; geht so etwas auch halbwegs problemlos mit der o. g. SYM oder der Piaggio?

- Wie ich an anderer Stelle hier gelesen habe, soll es "Verbote" bezüglich der Benutzung von Feldwegen geben? - Weiß Jemand, was "erlaubt" ist, und was nicht?

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22 Antworten

Ohne jetzt auf seltene von der Regel abweichende Einzelfälle einzugehen, die von dir vorgesehenen Wege sind grundsätzlich für Kraftfahrzeuge aller Art verboten. Dazu sind meist noch nicht mal Verbotshinweise notwendig.

Aber es gibt spezielle Vereine und dazu passende Strecken, wo dies legal möglich ist.

Ich zB. habe mich für 50er entschieden obwohl ich alles fahren darf,Grund ist ,meine Ausflüge sind sehr viel in Holland Spazierfahrten um den Seen an denen nichts größeres fahren darf,hier ist das nichts anderes.

Themenstarteram 29. April 2020 um 18:33

Hallo "beku_bus1",

 

Danke für Deine Antwort.

 

Es muss doch aber "eindeutige Vorschriften" dazu geben?! - Oder auf welcher Grundlage sonst sollte die Polizei mir ein "Ticket" verpassen dürfen?

 

Woraus ergibt sich, dass "die von dir vorgesehenen Wege ... grundsätzlich für Kraftfahrzeuge aller Art verboten" sind? - Ich zuwider handele?

 

"Anlieger frei" kenne ich; ich kenne aber auch ein paar Landwirte in der Umgebung hier. Und wenn ich einen davon "besuchen" wollte?

 

Verstehe mich bitte nicht falsch. Ich liebe die Natur, und mache - egal, ob als Wanderer, Fahrradfahrer, oder auf einem Bike unterwegs - einen Bogen um jede kleinste Pflanze, um sie nicht zu beschädigen (man hat Respekt vor der Natur, wenn man in ihr unterwegs ist!). Ich fahre nicht querfeldein - über landwirtschaftliche Flächen -, sondern bleibe immer auf den Wegen.

 

Wer sollte mir dafür - mit welcher Begründung? - ein "Ticket" verpassen dürfen?

am 29. April 2020 um 19:45

Wenn du von der Landstraße/Hauptstraße abbiegst und kein Verbotsschild im Sinne der StVG oder StvZO an dem Weg steht oder dieser durch einen Schlagbaum/Schranke versperrt ist, darfst du natürlich auch da lang fahren!

Um Boltenhagen herum gibt es zB. jede Menge Schleichwege, die gerne als kürzeste Strecke von Navi´s erkannt werden und zum Teil sogar unbefestigt sind. Mit dem Auto habe ich mich dort schon mehrfach vertan...

Zitat:

@Detlevhelmut schrieb am 29. April 2020 um 19:03:33 Uhr:

SYM SYMNH T

Ist dieses Modell eher nur "Design", und praktisch NICHT "Besser" als ein normaler Roller - oder vielleicht doch etwas Besser für das geeignet, was ich damit vorhabe?

Eine Alternative zu diesem Bike (mit "Roller-Motor") könnte für mich ein kleines Zweirad mit klassischem Schalt-Getriebe und Kupplung sein, wie ich es seit Jahrzehnten kenne, etwa eine Aprilia SX 125 ABS Euro 4 (oder ähnlich).

Hallo Helmut, die SYMNH ist ein klassisches Schalt-LKR, genau wie die von dir genannte Aprilia, die statt fünf (bei der SYMNH) sechs Gänge zum Schalten hat. Mit 19er Vorderrad bei der SYM in T-Version geht das Fahren auf Feldwegen deutlich besser, als bei einem Liberty-Scooter. Auch die Federwege sind etwas länger, die Bodenfreiheit viel besser, das ist keinesfalls nur Gelände-Optik.

am 29. April 2020 um 20:04

Trotz allem sind wir hier in einem Rollerforum!

Aber wir fahren ja auch mit Motorrädern, da kann man ja vielleicht mal ein Auge zu drücken?

am 29. April 2020 um 20:34

Eine Enduro ist ja ein (Klein-)Motorrad...natürlich könnt ihr über alles reden.

Ich frage mich in diesem Fall hier nur, warum man über Feldwege und ähnliches und deren rechtlichen Nutzung reden muß...

Als Führerschein-Inhaber sollte man wissen, wo man fahren darf!

Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen der Strassen benutzen.

Strassen sind der Allgemeinheit gewidmete Verkehrswege.

Feldwege müssen also keine öffentlichen Strassen sein! Es kommt auf die "Widmung" an!

Nicht auf ein Verbotsschild, das gibt es zwar häufig als Gedächtnisstütze, aber Regeln gelten auch ohne Gedächtnisstütze.

Sicherheitshalber bei der Gemeinde/Stadt nachfragen.

Themenstarteram 30. April 2020 um 17:24

@ "Schlauer Hund":

Du hast meine Frage präzise, kurz und bündig, beantwortet (wie Du das eigentlich immer tust; was ich bisher hier so von Dir gelesen habe). Hilft mir wirklich weiter, was Du geschrieben hast. Thanks!

@ "andirel":

Auch Dir danke ich für Deine Beiträge. So, wie Du Dich am 29.04. 21:45, 1. Absatz, geäußert hast, sehe ich das auch. - Deinen 2. Absatz dort verstehe ich einfach mal als Vorgriff auf das, was Du später (um 22:34) - sinngemäß - nochmals geschrieben hast: Man darf überall dort fahren, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. - Mit Deinem Beitrag vom 29.04., 22:04, hast Du im übrigen völlig Recht; nach der für mich sehr brauchbaren Antwort von "Schlauer Hund", und weil ja jetzt auch geklärt ist, wo man fahren darf und wo nicht, ist mein Thema hier für mich bestens beantwortet und erledigt, kann also "abgeschlossen" werden.

@ "Moderation":

Bei dieser Gelegenheit "Danke" auch an Euch. Ihr macht das nach meinem Verständnis hier sehr gut und professionell. - Ist wie mit der Gesundheit: Unmerklich, und selbstverständlich; merkt man deren Wichtigkeit erst dann, wenn es NICHT mehr so ist. - "andirel" hat Recht, wenn er schreibt, dass ein Thema zur SYM SYMNH T nicht ins Roller-Forum gehört. Für mich ist meine Frage bestens beantwortet, mein "Thema" kann m. E. also gerne gelöscht werden. - Macht ihr das, oder muss ich das tun?

Besten Dank und viele Grüße!

Helmut

Hallo Helmut,

dein Beitrag mit dem 125-er LKR schadet dem Rollerforum nicht, zumal ein Bezug zum “normalen“ Roller bereits im Threadtitel erscheint.

Beiträge werden im Normalfall nicht gelöscht. Die “Nachwelt“ darf gerne teilhaben an interessanten - aber auch uninteressanten ;) - Themen, obwohl die Sufu meines Erachtens nur von wenigen Forumsusern genutzt wird.

Gruß Wolfi

PS: Über eine kurze Rückmeldung, welches Zweirad es letztlich geworden ist, freuen sich einige “Stammuser“ ganz bestimmt. :)

Um mein Senf noch dazu zu geben,Roller sollten große Räder haben für Schleichwege und sind diese auch noch schlecht ist ein LKR die bessere Wahl. Beinstellung auf den Fußrasten ist wie beim reiten,man kann den Popes anheben was beim Roller nicht wirklich geht.

Auf Rückmeldung und Erfahrung sind hier einige gespannt,zumal ein Thema mit richtigem Abschluss erst interessant wird.

Themenstarteram 30. April 2020 um 22:32

Danke für Euer "Echo"!

Für mich wird es wohl die SYMNH T 125i werden; mit Kupplung und Schaltgetriebe. - Sowas kenne ich seit Jahrzehnten, und sowas kann ich glaube ich auch halbswegs gut bedienen. Ich werde am Samstag, spätestens aber am kommenden Montag, zum SYM Händler fahren, um Details zu besprechen.

Wenn es dabei überhaupt noch "Bedenken" gibt, wären das die "10,2 PS". Ich bin zuletzt gut 10 Jahre lang eine Suzuki GSX-R 750 mit 150 PS gefahren. Wird nicht ganz einfach werden, einem Gourmet ein Butterbrot als etwas Besseres als ein Filet zu verkaufen... - Wie schon gesagt: Für mich wird es wohl die SYMNH T 125i werden. Ein Filet zum Butterbrot-Preis; so scheint es für mich jedenfalls aktuell zu sein.

Hallo Helmut,

falls du ein bißchen was über die Technik am Sym Leichtkraftrad erfahren möchtest, kannst dir das Service Manual für die Straßenversion des 125-er Mopeds herunterladen. :)

Gruß Wolfi

PS: Die Einspritzanlage ist im o.g. Manual nicht enthalten, das ist noch der Vergasermotor.

Nachtrag: Beispielhaft ein Screenshot mit einer schönen Skizze des Schmierölkreislaufs, auf dem auch das Fünfganggetriebe zu erkennen ist.

Schmierölkreislauf
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