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Tagfahrlicht mit original Lichtschalter
Auf www.dreiergolf.net habe ich von dem Tagfahrlichtschaltung mit dem original Lichtschalter gelesen. Gibt es da irgendwelche Bedenken oder Risiken, wenn man den Pin in den fürs TFL vorgesehenen steckt und mit dem Abblendlicht verbindet?
Es ist nämlich noch eine zweite Methode beschrieben, die über einen Widerstand läuft.
Kann man die von mir bzw. erste Methode der Internetseite so anwenden oder fackelt mir da womöglich die Karre ab bzw. gibt es andere Nebenwirkungen?
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23 Antworten
Hiho,
die Anleitung mit dem Widerstand ist von mir.
Ich betreibe die Schaltung jetzt seit 4-5 Monaten, ohne irgendwelche Probleme festzustellen (abgefackeltes Auto, Kabel etc).
Aber eine Garantie kann ich Dir nicht geben.
ja, funktioniert einwandfrei.
hab ich bei mir auch verbaut... -> funktioniert problemlos.
ist auch in den skandinavischen golf Versionen direkt dort angeschlossen, ohne zwischenrelais oder was anderes..
Also kann ich auch das Kabel direkt ans Lich anschließen ohne Relais oder Widerstand
Zitat:
Original geschrieben von marcel.d
Also kann ich auch das Kabel direkt ans Lich anschließen ohne Relais oder Widerstand
Ich würde zumindest das Relais zwischenschalten.
Ohne das Relais ist das Licht an, sobald die Zündung an ist (egal ob der Motor läuft).
also das tagfahrlicht, muss sofort mit der zündung angehen, das ist vorgeschrieben, mit einschalten von standlicht muss es ausgehen. ich selbst habe die hella tfl verbaut. die haben ein schaltrelais drinne. du greifst vom lichtschalter das tfl signal ab, dies steuer ein relai, welches den arbeitsstrom für die tfl schaltet, so ist das auch ab werk verbaut beim golf.
Zitat:
Original geschrieben von variant3
also das tagfahrlicht, muss sofort mit der zündung angehen, das ist vorgeschrieben ...
Zeig mir doch bitte die Stelle in der STVO/STVZO wo das steht.
Ich habe mir z.B. die Hella Tagfahrleuchten geholt und die Steuerleitung fürs Relais an den originalen TFL Pin am Lichtschalter gehängt, wollte nicht unbedingt die Leistung über den Lichtschalter laufen lassen zumal das Relais eh dabei war, auch wenn ers aushalten sollte.
Andere Frage, Thema Tagfahrlicht, ich wurde schon des öfteren angeblinzelt wenn ich eben mit TFL unterwegs war weil die Rückleuchten eben nicht leuchten, sollten die auch immer mitleuchten?
Danke!
Lg
Also,
bei Tagfahrlicht dürfen die Begrenzungsleuchten (also Volksmund Standlicht) vorne mitleuchten.
Von den Schlussleuchten steht nix geschrieben.
Das Tagfahrlicht muss erlöschen wenn du auf Abblendlicht schaltest.
Ist übrigens nicht vorgeschrieben das es bei Einschalten der Zündung gleich leuchtet, darf also auch über einen seperaten Schalter einschaltbar sein.
der Habicht
Zitat:
Original geschrieben von Sporthabicht
Also,
bei Tagfahrlicht dürfen die Begrenzungsleuchten (also Volksmund Standlicht) vorne mitleuchten.....
sicher ?? weil ich sehs schon kommen .. da macht einer so und bekommt dann von der KG grün-weiß wieder eins aufn sack warum er mit standlich und nebelscheinwerfer durch die lande braust ... also meine , und ich bin mir da ziemlich sicher , das die tfl ausgehen müssen sobald das standlicht eingeschaltet wird ... und so stehts ja auch in der einbau anleitung von hella wenn ich mich nicht irre ...
Hab da auch erst gezweifelt, aber in einer Übersicht über alle lichttechnischen Einrichtugen (ja, so heisst das ), die an und von alle(n) Prüforganisationen herausgegeben wurde steht Folgendes:
Tagfahrleuchten müssen automatisch ausschalten wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden.
Tagfahrleuchten dürfen auch ohne Begrenzungsleuchten einschaltbar sein.
Standlicht ist ja so gesehen kein Scheinwerfer.
Von Schlussleuchten (=Rücklicht) steht da nix.
Also sollte die Schaltung mit Standlicht OK sei, wenn auch ziemlich sinnlos.
der Habicht
Zitat:
Original geschrieben von Marty102
[...]
Andere Frage, Thema Tagfahrlicht, ich wurde schon des öfteren angeblinzelt wenn ich eben mit TFL unterwegs war weil die Rückleuchten eben nicht leuchten, sollten die auch immer mitleuchten?
Danke!
Lg
Zitat:
Original geschrieben von freak1704 in einem Thread, keine 10 Bytes von diesem entfernt
Nein. Bei TAGfahrlicht leuchten ausschließlich die TAGfahrleuchten.
Rückleuchten und Instrumentenbeleuchtung bleiben aus.
Selbstverständlich entbindet dies nicht von der Pflicht, ab Dämmerung auf das normale Licht umzuschalten.
Zitat:"Nein. Bei TAGfahrlicht leuchten ausschließlich die TAGfahrleuchten.
Rückleuchten und Instrumentenbeleuchtung bleiben aus."
Das da scheinbar nicht ganz so richtig hab ich oben ja geschrieben.
Dürfen auch ohne den Rest einschaltbar sein steht, da, zumindest bezogen auf das Standlicht vorne.....
der Habicht
Das hatten wir schon tausendmal und über seitenlang.
TFL dürfen nur alleine brennen und MÜSSEN bei Einschalten der Fahrzeugbeleuchtung ausgehen ....sprich...wenn du das Begrenzungslicht anmachts.
Und bevor jemannd fragt....wo steht das....In der STVO und es ist EU Recht.
Nein werde es nun nicht raussuchen Google ist dein freund
Und das alleinige Leuchten von Ablendlich gedimmt oder wie auch immer als TFL ist in DE nicht gestattet.
Soll vorläufig nicht geändert werden.
In der ECE 87 (da wo Tagfahrlicht beschrieben ist) ist nicht von Licht sondern von Scheinwerfern die Rede.
Hab die 87er eben mal aus dem Schrank gekramt.
Also: Bei Einschalten des Abblendlichtes MUSS das Tagfahrlicht erlöschen.
Die Schlussleuchten dürfen NICHT zusammen mit dem TFL leuchten.
OK, aber:
Das TFL DARF AUCH ohne Begrenzungsleuchten nach vorne (Standlicht) einschaltbar sein. Also darf man auch mit TFL und Standlicht vorne fahren.
Wers also so lieber mag, is auch OK, solange Schlussleuchten und Abblendlicht nicht leuchten.
So stehts geschrieben,
der Habicht