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Trotz Kündigung wieder abgebucht...Kündigung unwirksam???
Hallo Community!
Zum Sachverhalt:
Im Oktober 2011 erhielt ich (auch wenn für mich nicht ganz nachvollziehbar) eine Kündigung meiner Kfz-Versicherung zum Ablauf des Jahres. Kurze Zeit später (ca. 1-2 Wochen) erhielt ich eine neue Beitragsrechnung für das Jahr 2012 mit einer verringerten Beitragszahlung um 5 Euro/Monat. Verständlich da ich 2011 ja auch keinen Schaden hatte.
Ich weiß, dass diese Beitragsberechnungen größtenteils automatisch versendet werden daher habe ich mich dennoch zum 01.01. nach einem neuen Versicherer umgesehen bei dem ich allerdings mehr bezahle als bei dem Alten.
NUN hat aber gestern mein alter Versicherer erneut von meinem Konto abgezogen...und zwar den veränderten Beitrag!!!
Ein Freund von mir, ebenfalls in der Versicherungbranche tätig, hat mir nun gesagt, dass damit die Kündigung nichtig sei (eigentlich sogar schon mit der erneuten Beitragsberechnung) denn mit der Abbuchung des Beitrages signalisiert die Versicherung ja, dass sie den Versicherungsnehmer in der Interessengemeinschaft haben möchte. Die Frage ist nun ob ich quasi darauf bestehen kann, dass ich dieses Jahr noch weiter bei der Versicherung bleiben kann, vom Beitrag her wäre das nämlich interessant und die Versicherung dann nur kündigen könnte wenn ein Schaden wäre, den sie regulieren muss und vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.
Wenn jemand dazu etwas sagen kann oder Erfahrung mit solchen Sachen hat dann immer her mit den Informationen, vielen Dank schon mal!
Lybranatic
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13 Antworten
Was sagt denn deine alte Versicherung? Würde zunächst mal da anrufen und die Sache besprechen. Und was ist mit der neuen?
Die neue ist ja jetzt quasi aktiv. Eine Doppelversicherung schließt der Gesetzgeber ja allerdings aus. Die Sache ist die, nehme ich jetzt Kontakt zur alten Versicherung auf, würden sie wahrscheinlich kurzfristig zurückbuchen. Allerdings ist es wohl so, dass sie mit der Abbuchung ihrer Kündigung "widersprechen" bzw. ja sogar schon mit der neuen Beitragsberechnung, das wäre ja in meinem Sinne da der Beitrag monatlich um 20 Euro gegenüber der neuen Versicherung variiert (die alte Versicherung hätte demnach halt geschlafen und Pech gehabt). Was ich daher genauer wissen würde ist ob ich nun auf die Weiterversicherung zumindest für dieses Jahr bestehen könnte.
Das einfachste wird wohl sein einfach bei deinem Versicherungsvertreter anzurufen. Den im Falle eines Falles kann es sonst zu Problemen kommen.
Sollte sie noch bestehen, so kannst du die neue "kündigen" bzw. auflösen da die alte "Vorrang" hat
Das ist es ja, Probleme möchte ich ja vermeiden aber 240€ Unterschied innerhalb eines Jahres sind ja nun auch nicht zu verachten. Der Freund von mir, der mir ja schon Auskunft gab, meinte ich wäre da auf der sicheren Seite, da für den Versicherungsnehmer immer die letzte Meldung/Maßnahme der Versicherung maßgebend ist, in meinem Fall demnach die neue Beitragsberechnung die NACH (nur leider undatiert) der Kündigung bei mir einging bzw. spätestens jetzt mit dem Abbuchen des neuen Beitrages. Und mit diesem Verhalten hat die Versicherung quasi die Kündigung selbst unwirksam gemacht. Das würde ich nur gern mal noch irgendwie von einer anderen Seite bestätigt haben.
Grüße Lybranatic
Das kann dir keiner bestätigen außer der Versicherung. Grundsätzlich klingt es plausibel, dass die Versicherung noch besteht, wenn sie Geld abbucht, aber ob du deshalb einen Rechtsanspruch hast oder nicht, wird dir hier niemand garantieren (vielleicht bekommst du das Geld demnächst wieder erstattet, weil die Buchhaltung noch nichts von der Kündigung wusste, passiert manchmal). Da die Sache mit der Versicherung zu wichtig ist, musst du das direkt klären, womöglich klärt es sich ja so auf, dass sie die Kündigung offiziell zurücknehmen.
Denke auch, dass mir das Eis auf welches ich mich da begeben würde ein bißchen zu dünn ist. Spätestens im Schadensfall würde es dann mit Sicherheit Ärger geben auch wenn ich dann im Recht wäre.
Moin,
das ist heute nun mal bei Verwaltungen so, da weiß die Rechte nicht, was die Linke veranlaßt hat.
Oder ein Sachbearbeiter hat vergessen ein Knöpfchen zu drücken.
Das kannst Du aber nur klären, wenn Du bei der alten Vers. ein Anruf tätigst.
ich versteh das so:
alte versicherung kündigt dir. Kriegst dennoch eine neue Beitragsrechnung für das nächste Jahr. Dann schließt du bei einem anderen Versicherer einen vertrag ab, weil du denkst, dass die Beitragsrechnung wegen der Kündigung unwirksam ist. Alte Versicherung bucht den Beitrag ab.
DU HINGEGEN WILLST BEI DER ALTEN BLEIBEN, weil diese günstiger ist.
Nun, da noch immer nicht klar ist, was da gelaufen ist kann ich mich den Vorrednern anschließen. Ich würde folgendermaßen vorgehen:
1. Alte Versicherung anrufen und Fragen was das mit der Kündigung auf sich hat und ob nun Versicherungsschutz besteht? Offensichtlich tut er dies, aber sicher ist sicher. Nicht das sie dann wieder so einen hickhack Veranstalten
2. Neue Versicherung anrufen und Problem schildern. Ich kenne mich versicherungsrechtlich nicht so gut aus, aber sofern eine Doppelversicherung nicht bestehen darf, so kannst du dich auf deinen alten Vertrag berufen bzw. deine Willenserklärung bzgl der neuen Versicherung anfechten, da du quasi den Irrtum hattest keine Versicherung zu haben. In diesem Zusammenhang ist es interessant wie du die neue Versicherung abgeschlossen hast. Vielleicht besteht sogar noch ein unkompliziertes Widerrufsrecht, so das du einfach durch Widerruf der neuen Versicherung aus dem Schneider bist.....
Aber fragen hilft da sicher erstmal weiter.... viel Erfolg
Zitat:
Original geschrieben von Lybranatic
Hallo Community!
Zum Sachverhalt:
Im Oktober 2011 erhielt ich (auch wenn für mich nicht ganz nachvollziehbar) eine Kündigung meiner Kfz-Versicherung zum Ablauf des Jahres. Kurze Zeit später (ca. 1-2 Wochen) erhielt ich eine neue Beitragsrechnung für das Jahr 2012 mit einer verringerten Beitragszahlung um 5 Euro/Monat. Verständlich da ich 2011 ja auch keinen Schaden hatte.
Ich weiß, dass diese Beitragsberechnungen größtenteils automatisch versendet werden daher habe ich mich dennoch zum 01.01. nach einem neuen Versicherer umgesehen bei dem ich allerdings mehr bezahle als bei dem Alten.
NUN hat aber gestern mein alter Versicherer erneut von meinem Konto abgezogen...und zwar den veränderten Beitrag!!!
Ein Freund von mir, ebenfalls in der Versicherungbranche tätig, hat mir nun gesagt, dass damit die Kündigung nichtig sei (eigentlich sogar schon mit der erneuten Beitragsberechnung) denn mit der Abbuchung des Beitrages signalisiert die Versicherung ja, dass sie den Versicherungsnehmer in der Interessengemeinschaft haben möchte. Die Frage ist nun ob ich quasi darauf bestehen kann, dass ich dieses Jahr noch weiter bei der Versicherung bleiben kann, vom Beitrag her wäre das nämlich interessant und die Versicherung dann nur kündigen könnte wenn ein Schaden wäre, den sie regulieren muss und vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.
Wenn jemand dazu etwas sagen kann oder Erfahrung mit solchen Sachen hat dann immer her mit den Informationen, vielen Dank schon mal!
Lybranatic
Hallo Lybranic,
bei einem Schaden haben der Versicherungsnehmer und der Versicherer das Recht den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Wenn der Versicherer dir kündigt und dir dennoch eine Beitragsrechnung schreibt bedeutet dass nicht sofort, dass die diese widerrufen! Wenn sowas vorliegt einfach Rücksprache halten mit dem Versicherer und die Kündigung bestätigen! Somit bist du aus dem Schneider. Wenn du jedoch diese weiterführen lässt, frag nach einem Entgegenkommen! Wenn diese dir nicht entgegenkommen, such dir einen direkten ANsprechpartner für Versicherungen dem du auch vertraust
Gruß m0ra!
Ich denke es wird darauf hinauslaufen, dass ich bei der neuen Versicherung bleibe, die Versicherungsleistungen sind ja sogar etwas besser als bei der Alten, ob die jetzt 20 Euro Unterschied im Monat rechtfertigen weiß ich zwar nicht genau aber auf Ärger hab ich im Endeffekt auch keine Lust. Danke für die rege Teilnahme an meinem Problem!
Lybranatic
spätestens bei der SF uebernahme wirst du ja sehen ob die alte VS sich auf aeltere rechte beruft ^^
Das gleiche Problöem hat meine Schwester auch, sie hat bei der Axa miot Rückschein gekündigt. Jetzt wurde Geld abgebucht, allerdings hat sie über einen Makler wieder bei der Axa einen neuen Vertrag abgeschlossen. Da es so ein Protal von der Axa gibt habe ich mit ihr dort reingeguckt und beide Axa Versicherungen stehen nun für das selbe Auto mit selben Kennzeichen dort drin.
Haben der Axa nun geschrieben, denn wie andere schon sagen darf es keine doppelte Autoversicherung geben.
Der zweite Vertrag wird am 8.01.2012 abgebucht, damit ist sie wenigstens versichert.
Aber ich glaube bei dieser Versicherung läuft zur Zeit irgendetwas schief, den mein Versicherungbeitrag wurde noch nciht abgebucht.
Wegen beiden Sachen haben wir nun dorthin geschrieben, ich hab nämlich keine Lust hinterher gesagt zu bekommen, obwohl min. 600 Euro Guthaben auf dem Konto ist, wir haben nicht abgebucht weswegen auch immer und sie haben jetzt keinen Versicherungsschutz, nur weil die zu doof sind. Und egal ob es erst drei Arbeitstage gab, andere Versicherungen schaffen es auch zum 1. abzubuchen.
Naja mal sehen was sie zu beiden Schreiben antworten.
Ich sehe eigentlich das Problem nicht.
Die Kündigung hast du (wenn nicht per Einschreiben gekommen) nie bekommen.
Du hast nur deine Beitragsrechnung erhalten und der Beitrag wurde korrekt vom Konto abgebucht.
Wieso sollte der Grund zur Annahme bestehen, dass deine Versicherung Dir gekündigt hat?
Check mal ob sich an den Konditionen irgendwas geändert hat, meistens bekommst du ja nochmal einen Auszug, bzw. Verweis auf die Bedingungen zur Versicherung.