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TÜV abgelaufen. Wie zum neuen Camp ?

Themenstarteram 20. April 2006 um 10:03

Hi,

Ich hab einen WoWa in Norddeutschland stehen.

Der Wagen ist abgemeldet, außerdem seit einem Jahr ohne TÜV.

Den WoWa möchte ich jetzt 400 KM zum neuen Platz bringen, dort bleibt dieser dann auf einem Ganzjahresplatz stehen. Will also nur einen Tag den WoWa bewegen.

Muß ich erst den WoWa TüV abnehmen lassen ?

Muß ich neu anmelden?

Vielen dank für Eure Antworten..........

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12 Antworten
am 20. April 2006 um 10:17

xxx

 

du hol dir einfach kurzkennzeichen sind glaube ich für drei tage gültig und gut ist

gruss dougi

Interessant ist, ob der WoWa wirklich verkehrstauglich ist, Bremsen, olle Reifen ect.

Ob man mit einem KKZ TÜV-mäßig aus dem Schneider ist, vermag ich nicht zu sagen.

Für eine Überführung ist es wahrscheinlich die unkomplizierte Lösung.

Wenn trotz KKZ TÜV-Plakette nötig, dann vom TÜV eine Bestätigung für den TÜV-Termin geben lassen.

Allerdings weiss ich nicht, ob du mit dieser Bestätigung nur bis zum nächstgelegenen TÜV fahren darfst und nicht zu einem 400km entfernten.

Eine Anfrage beim TÜV oder bei der Polizei wäre vielleicht hilfreich.

Gruß, Tempomat

am 20. April 2006 um 17:10

soweit ich weiß gilt bei Kurzzeitkennzeichen die Regel "Der Fahrer ist für die Sicherheit des Fahrzeuges verantwortlich" also wenn was passiert und der Wohnwagen war nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand, ist definitiv der Fahrer dran.

Übrigens: Der Versicherungsschutz der Kurzzeitkennzeichen gilt nach Auskunft des ADAC nur in Deutschland, also fahrt nicht ins Ausland.

Aber lieber nochmal bei Polizei oder Tüv nachfragen, sicher ist sicher...

Das Kurzzeitkennzeichen gilt 5 Tage ab dem Datum der Ausstellung. TüV braucht das Fahrzeug nicht zu haben. Allerdings muß es verkehrssicher sein. Das Kurzzeitkennzeichen ist genau für solche Überführungen da. Aber stell bitte sicher, das Reifen, Bremse, etc. in Ordnung ist.

Ansonsten kannst du dir vielleicht auch einen Anhänger leihen und den WoWa darauf transportieren.

am 21. April 2006 um 7:07

Nee, das ist zu umständlich, da muss er doch den Hänger zurückbringen. Wie du völlig richtig sagst: Bremse, Reifen und Beleuchtung müssen okay sein, und dann ab mit dem Ding. Wie du auch richtig sagst ist keine HU nötig.

Sollte dich wirklich jemand kontrollieren: Du bist gerade vor 5 km losgefahren und bringst den WoWa zu einer nahen Fachwerkstatt, die die Gasanlage erneuern und prüfen soll (sollte man ja gelegentlich mal tun) und die den Wagen dann bei der nächsten HU vorstellt.

Zitat:

Original geschrieben von Warto

Sollte dich wirklich jemand kontrollieren: Du bist gerade vor 5 km losgefahren und bringst den WoWa zu einer nahen Fachwerkstatt, die die Gasanlage erneuern und prüfen soll (sollte man ja gelegentlich mal tun) und die den Wagen dann bei der nächsten HU vorstellt.

Wenn die Aussage von Nepomuk924 richtig ist, dann braucht man auch in diesem Fall keine Geschichten zu erfinden.

Geschichten im Strassenverkehr sind in jedem Fall fraglich.

Entweder es entspricht den Buchstaben des Gesetztes oder nicht.

Nein, man braucht keine Geschichten zu erfinden. Das Kurzzeitkennzeichen ist wirklich genau für solche Fälle gedacht.

Ein Beispiel wäre auch der Kauf eines Fahrzeuges ohne TÜV in Hamburg. Der Käufer möchte es mit nach München nehmen, um es dort wieder anzumelden oder weiterzuverkaufen. Genau hierfür ist das Kennzeichen gedacht.

Wenn Du eine solche Überführung ins Ausland machen willst ist das auch möglich, über das sog. Zollkennzeichen. Das sind die Kennzeichen mit dem roten Rand. Hierfür muß das betreffende Fahrzeug allerdings bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden, wo dann die Fahrgestellnummer mit den Papieren verglichen wird.

MFG Sven

Hallo,

das sogenannte Kurzzeitkennzeichen ist eben ein reines Überführungskennzeichen, bei dem der Fahrer verantwortlich ist, das dieses mit dem Kurzzeitkennzeichen versehene Fahrzeug verkehrssicher ist. Was viele unterschätzen, es darf normalerweise auch NUR für solch eine Überführung genutzt werden, unnötige Umwege, Spazierfahrten oder gar Transporte mit diesem Kurzzeitkennzeichen werden bei einer Polizeikontrolle Probleme bringen.

Ergo für diesen Transport Bremsen, Licht in Ordnung bringen, drauf schaun ob keine gefährlichen Kanten am WoWa sind oder der gar zusammenbrechen könnte und los. Sollte ein offensichtlicher Mangel sein, der bekannt sein könnte, erlischt auch der Versicherungsschutz.

Nordjoe

Zitat:

dann braucht man auch in diesem Fall keine Geschichten zu erfinden.

Normal nicht, solange kein besonders sachunkundiger Schnittlauch auftaucht.

Zitat:

Original geschrieben von Warto

Nee, das ist zu umständlich, da muss er doch den Hänger zurückbringen. Wie du völlig richtig sagst: Bremse, Reifen und Beleuchtung müssen okay sein, und dann ab mit dem Ding. Wie du auch richtig sagst ist keine HU nötig.

Stimmt schon, wenn der WoWa aber nicht verkehrstüchtig ist, weil z.B. die Bremse nicht geht und die Reifen 20 Jahre alt sind, dann ist die Lösung mit dem Hänger vielleicht doch einfacher, als die WoWa für die Fahrt in Stand zu setzen.

An Kosten fallen für das Kurzzeitkennzeichen 10 EUR für die Zulassungsstelle, ca. 10 EUR für die Schilder und die Prämie der Versicherung. Die Versicherungsprämie schwankt sehr stark, je nach Versicherung. Die Kosten bekommt man normalerweise verrechnet, wenn man das Fahrzeug später bei der Versicherung auch versichert. Tut man das nicht, werden meist so 50-75EUR Pramie fällig.

am 2. Juni 2006 um 5:02

Kurzzeitkennzeichen

 

Ich habe mein WoMo Ende März, das zu diesem Zeitpunkt schon 3 Jahre stillgelegt war (also ohne TÜV und in diesem Fall gar ohne ASU und Gasprüfung), mit solch einem Kennzeichen überführt. Definitiv gilt das KKZ fünf Tage. Außerdem muß bereits auf der Zulassungsstelle die Fahrtroute auf dem Anmeldeformular angegeben werden. Außerdem unterschreibt man mit der Anmeldung, daß das Fahrzeug auch ohne TÜV-Abnahme in einem verkehrssicheren Zustand ist. Außerdem ist die Angelegenheit auch nicht ganz billig, wenn man die Versicherung und die Anmeldung rechnet.

LG

Re: Kurzzeitkennzeichen

 

Zitat:

Original geschrieben von Alkoven

Ich habe mein WoMo Ende März, das zu diesem Zeitpunkt schon 3 Jahre stillgelegt war (also ohne TÜV und in diesem Fall gar ohne ASU und Gasprüfung), mit solch einem Kennzeichen überführt. Definitiv gilt das KKZ fünf Tage. Außerdem muß bereits auf der Zulassungsstelle die Fahrtroute auf dem Anmeldeformular angegeben werden. Außerdem unterschreibt man mit der Anmeldung, daß das Fahrzeug auch ohne TÜV-Abnahme in einem verkehrssicheren Zustand ist. Außerdem ist die Angelegenheit auch nicht ganz billig, wenn man die Versicherung und die Anmeldung rechnet.

LG

Seit wan mus man ne farht route eintragen??

muste ich noch nie!!und wir haben schon paar wonhwagen wohnmobiele und autos geholt mit kurz kenzeichen und alle ohne tüv und manche wohnwagen die mehr als 25 jahr an der selben stelle standen und da musten wir nur gugen ob die bremsen liefen und wen sie nicht liefen paar ma mit nne hammer drauf gehauen und dan noch mal gegut ob sie liefen und sie liefen meistens wen nicht must man sie auseinander nehmmen aber das ist in mal nur passiert dan vorne die auflauf bremse geschmiert dan das licht an gestöpselt gläser ab genomemm bischen mit den brinen dedreht und dan läufte es auch das einzigste was man machen muss ist neue reifen(ruhig abgefahrene nehmen) und die kriegt man vom schrott für ca30E mit felge bei uns (auser es ist ne ne achse mit einer zwilings bereifung drunter da werde die felgen selten am schrot angeboten)so das wärs dan

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