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Unfallstärke

Themenstarteram 18. Januar 2009 um 14:46

Hallo Zusammen,

wie bereits in einem anderen Topic geschrieben, hatte ich einen Unfall, wo mir der Unfallgegner ungebremst hinten auf meine Anhängerkupplung auf meinen stehenden PKW aufgefahren ist. Nunmehr behauptet die gegnerische Versicherung, dass ich mich nicht hätte verletzten können, da es kein Unfall gewesen wäre sondern eine Fahrzeugberührung. Bei dem Unfall stellte sich meine AHK total krum. Die Bilder des PKW des Unfallgegners, wo nach Versicherungsangaben der Unfallbedingte Schaden für 350,- netto beseitigt wurde füge ich bei.

Daher meine Frage:

Wieviel energie benötige ich um das Frontblech - wie auf den Bildern zu sehen - unter dem Scheinwerfer der Beifahrerseite mit meiner AHK durchzustanzen?

Wie man an den seitlichen Aufnahmen der Türen/Kotflügel erkennen kann steht der ganze Vorderwagen krumm.

Der Fiesta hat sich so kräftig um meine AHK gewickelt, dass der Kühler leckte und die Motorhaube samt Vorderwagen weggezogen waren. Die Motorhaube wurde getauscht. Nach persönlicher Prüfung durch den Vorstand der Versicherung alles fachgerecht für 350,- beseitigt. Bei den geringen Schäden wohl kein Problem ??

Meiner Ansicht nach würde eine Instandsetzung dieses PKW ca 8-10T Euros kosten. Was sagen die KFZ Fachleute hier um Forum zu dem angeblichen Gutachten der Versicherung? Dies wurde natürlich nie vorgelegt. Man hat aber 5g MAX Beschleunigung aufgrund der geringen Schäden ermittelt.

JA DAS SOLL DAS REPARIERTE FAHRZEUG SEIN & JA GERINGE SCHÄDEN

Beste Antwort im Thema

a) warum schreibst du es nicht im alten topic?

b) warum laesst du dich anscheinend darauf ein?

was deine oder meine oder auch unsere einschaetzung (ist der noch 10k wert? ;) ) angeht ist doch wurscht?

lass ein gutachten von jemandem deiner wahl erstellen bei 100%iger sachlage und gut?

Harry

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Themenstarteram 18. Januar 2009 um 14:47

Noch ein Bild

Themenstarteram 18. Januar 2009 um 14:47

nocheins

Themenstarteram 18. Januar 2009 um 14:49

Nocheins

a) warum schreibst du es nicht im alten topic?

b) warum laesst du dich anscheinend darauf ein?

was deine oder meine oder auch unsere einschaetzung (ist der noch 10k wert? ;) ) angeht ist doch wurscht?

lass ein gutachten von jemandem deiner wahl erstellen bei 100%iger sachlage und gut?

Harry

Themenstarteram 18. Januar 2009 um 14:55

Das alte Topic bezog sich ja nicht auf den Schaden hier. Mit dem Gutachten erstellen lassen ist was schwierig. Ist ja nicht meiner. War ohnehin glück das ich den Wagen mal erwischt habe. Bin da schon 2x umsonst auf die Suche gegangen. Sind jedes mal 200km fahrt. Die Kiste ist mit Sicherheit Totalschaden. Aber angeblich Top repariert 8-)))

Moin,

Die Höhe des Schadens iss doch völlig LATTE ...

Einzig und allein ist das ärztliche Gutachten des dich behandelnden Arztes von Interesse. Hoffentlich hat der entsprechend dokumentiert.

MFG Kester

Hallo Zusammen,

poste doch mal bitte, was Du für ein Fahrzeug fährst und wie hoch der Schaden an Deinem war. Ich vermute mal, Du hast ein HWS?

Allgemein ist für die Beurteilung möglicher Verletzungsfolgen die Delta V (kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung) relevant. Nach einschlägeriger Literatur ist ein HWS (bei gesunden Menschen) erst ab 10 km/h möglich. Wichtig: Es zählt nicht die Aufprallgeschwindigkeit, sondern die Beschleunigun des gestoßenen (Deinem) Fahrzeug.

Da kann Dir wohl nur ein unfallanalytisches Gutachten weiterhelfen. Kostet einiges. Rechtsschutz würde diese Kosten im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens übernehmen.

 

P.S.: Ich habe noch nie gehört, dass sich der Vorstand persönlich von der Instandsetzungsqualität eines versicherten Fahrzeuges überzeugt hat. Da haben Sie Dir wohl einen Bären aufgebunden:D

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Die Höhe des Schadens iss doch völlig LATTE ...

Ist eben nicht LATTE. Das ärztliche Attest nützt Dir überhaupt nichts, wenn die Schäden nicht geeignet sind, einen Personenschaden hervorzurufen. Die Frage ist doch immer, ob der Personenschaden unfallbedingt ist. Selbst wenn der Arzt nen "Genickbruch" feststellen sollte und es handelt sich nur im Bagatellschäden, kannste Dich wohl auf die Hinterbeine stellen. Da nützt Dir der beste Arzt nix.

Also Vorsicht mit solchen Schnellschüssen.

am 18. Januar 2009 um 15:59

Zitat:

Original geschrieben von sportec A4

P.S.: Ich habe noch nie gehört, dass sich der Vorstand persönlich von der Instandsetzungsqualität eines versicherten Fahrzeuges überzeugt hat. Da haben Sie Dir wohl einen Bären aufgebunden:D

Vorsicht mit solchen Beiträgen. Wie er schon in dem anderen Post schreibt kann er alles belegen. :D

Gruß

Frank

Themenstarteram 18. Januar 2009 um 16:02

Zitat:

Original geschrieben von sportec A4

Hallo Zusammen,

poste doch mal bitte, was Du für ein Fahrzeug fährst und wie hoch der Schaden an Deinem war. Ich vermute mal, Du hast ein HWS?

Allgemein ist für die Beurteilung möglicher Verletzungsfolgen die Delta V (kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung) relevant. Nach einschlägeriger Literatur ist ein HWS (bei gesunden Menschen) erst ab 10 km/h möglich. Wichtig: Es zählt nicht die Aufprallgeschwindigkeit, sondern die Beschleunigun des gestoßenen (Deinem) Fahrzeug.

Da kann Dir wohl nur ein unfallanalytisches Gutachten weiterhelfen. Kostet einiges. Rechtsschutz würde diese Kosten im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens übernehmen.

P.S.: Ich habe noch nie gehört, dass sich der Vorstand persönlich von der Instandsetzungsqualität eines versicherten Fahrzeuges überzeugt hat. Da haben Sie Dir wohl einen Bären aufgebunden:D

Hi Sportec,

ich fahre nen E46 9/02 mit AHK. Die ist wie gesagt total krumm. Schaden ca 2300€. Die AHK hat halt fast alles aufgefangen. Daher auch keine Knautschzoge 8-(( Vermutlich auch verzogen. Spaltmaße im beim Kofferaum und den hinteren Türen stimmen nicht mehr. Die HUK hatte nen Reparaturverbot ausgesprochen. Dürfen die zwar nicht, haben die aber trotzdem. Ganz wichtig ist, dass ich zum Unfallzeitpunkt im Rückstau vor der roten Ampel stand und mich mit dem Kopf praktisch räkelnder Weise an der Frontscheibe befand. War dabei seitlich zum Beifahrer gedreht. Der Hing wie nen Sack direkt am Sitz/Rückenlehne und hatte auch direkt Kopfschmerzen vom Unfall.

Hatte den Vorstand persönlich angeschrieben und drauf aufmerksam gemacht, dass dies wohl nicht der Ernst sein könnte von einer Fahrzeugberührung und einem geringen Schaden und Fahrzeuginstandsetzung zu sprechen. Der hat persönlich unterschrieben, dass er mit Nachdruck bei dieser Aussage bleibt.

Haben sich sogar beim Gericht "ausgeweihnt", dass die sich durch meine Aufforderung den Gericht wahrheitsgemäß zu berichten unter Druck gesetzt fühlen 8-))

War eine Blockade der rechten Schulter. Hat über ein Jahr gedauert bis das nach wechsel des Arztes mal festgestellt wurde. Das Einrenken hat sich angehört, als ob ein dicker Ast durchbricht.

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Zitat:

Original geschrieben von sportec A4

P.S.: Ich habe noch nie gehört, dass sich der Vorstand persönlich von der Instandsetzungsqualität eines versicherten Fahrzeuges überzeugt hat. Da haben Sie Dir wohl einen Bären aufgebunden:D

Vorsicht mit solchen Beiträgen. Wie er schon in dem anderen Post schreibt kann er alles belegen. :D

Gruß

Frank

Hallo Frank,

ich habe auch nicht zum Ausdruck gebracht, dass er uns etwas falsches erzählt. Vielmehr war der Satz in Richtung Versicherer gerichtet. Wie aus dem Post zu entnehmen war, war der Themenstarter auch nicht bei der Nachbesichtigung anwesend. Also, bitte nicht irgend etwas in den Post interpretieren, was weder gemeint noch ausgesprochen wurde.

Gruß

Alex

Na dann wird doch alles gut. Wenn Du schon geklagt hast, dann wird ja sicher ein Gutachten durch das Gericht in Auftrag gegeben. Hast Du selbst die Klageschrift eingereicht?

Themenstarteram 18. Januar 2009 um 16:34

Natürlich ein Anwalt. Sind auch vom Streitwert her beim LG gelandet. Komme mir von dem Verein mehr als vera... vor. Die Verleumden einen in einem durch und passen sich die "Wahrheit" so an wie sie das gerne hätten. Nachdem man mir Schrieb, dass man aufgrund der geringen Schäden(??) keine Verletzung nachvollziehen könnte, wollte ich bei der Unfallverursacherin nachfragen, was man dort gemeldet hätte. Also ich mich freundlich gemeldet, von wegen ich bin der dem Ihre Tocher hereingefahren ist und hörte nur : Klären Sie das mit der HUK und Klick weg war das Gespräch.

Hierzu hat die HUK folgendes Gespeichert:

1. dem LG erklärt man, dass sich die VN durch mich bedroht gefühlt hätte, betont jedoch ausdrücklich, dass der Gesprächsinhalt nicht bekannt sei.

2. der BAFIN schreibt man, dass ich in dem gleichen Telefonat von der VN 1000€ verlangt hätte. Von Bedrohung ist da nicht die Rede.

An die Bafin zuerst wurde geschrieben und danach an das LG. Hier könnte man bei grundsätzlichem Logikverständnis ein Paradox feststellen.

Selbstverständlich ist gegen beides nach gründlicher Prüfung der HUK nichts einzuwenden.

Ein Fahrzeuggutachten wurde vom Gericht bisher noch nicht durchgeführt. Fahre jetzt seit über 2 Jahren mit ner defekten Einparkhilfe rum. Das gepiepse nervt tierisch. Sch... Beweissicherung

Demnächst ändern die vieleicht íhre Grußformel von MfG in ex cathedra 8-?

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