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Verbotene Reparaturanleitungen? (!)
servus.
ich habe im vw-forum nach der meinung
über die zensur, einiger anleitungen gefragt.
und hier ist der erste beitrag dazu:
V O R A B:
hier wird keine GENAUE raparaturanleitung getextet!!!
ich finde es nicht sehr schön, daß ich
zensiert werde wenn ich bestimmte
reparaturanleitungen aufschreibe.
es sind anleitungen, welche auch für
betrügereien und illegales verwendet
werden könnten.
allerdings wird hier mit verschiedenem
maß gemessen.
wärend eine anleitung zum tausch des
lenkradschlosses gelöscht wird, weil
man damit auch einen "ersatzschlüssel"
machen könnte, wird eine anleitung
zum zerlegen eines türschlosses einfach
ignoriert obwohl man hier das gleiche
ergebnis erzielen kann.
jede freie werkstatt kennt diese art,
der reparatur, weiß, wo das loch gebohrt
werden muß und gibt diese anleitung
auch bedenkenlos weiter.
ich habe einen sehr guten draht zum
adac und deren studien und statistiken.
bisher wurde noch nie ein kfz auf diese
art und weise entwendet.
warum also dieser aufstand?
dann muß man einen beitrag über einen
reifenwechsel ebenso löschen.
er zeigt, wie man sich durch das lösen,
der radschrauben, an jemandem rächen
kann.
nächster punkt.
wenn mein tacho kaputt geht und ich
einen neuen brauche, dann muß er auch
den kilometerstand meines autos erhalten.
ein gebrauchter soll weder zu viel anzeigen
noch darf er zu wenig anzeigen. klar.
also muß der kilometerstand des neuen, an
den des alten angepasst werden. klar.
- technische frage
- keine ahnung
- motor-talk fragen
- pustekuchen
mir würden nur die werkstatt oder ein evtl.
zerstörerischer reparaturversuch bleiben.
wie alt sind denn unsere goldstücke?
macht es da denn wirklich noch sinn, den
kilometerstand nach unten zu schrauben?
das ist nicht mehr relevant und würde
den wert auch nicht wirklich noch steigern.
ab hier, möchte ich die meinungen jetzt frei geben.
ab hier, sollen sich die moderatoren über die
freigabe der anleitungen, gedanken machen.
es ist an der zeit, etwas zu ändern.
oder:
wie seht ihr die sache?
------
ich möchte nicht, daß dieser thread zu einem
streitgespräch wird.
bleibt bitte sachlich und greift euch nicht
gegenseitig an.
ich möchte diese sache fair geklärt haben.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
Ja klar läßt sich das aus der Welt schaffen...
Mit einer Entschuldigung. Mehr erwarte ich nicht ...
MFG Kester
Dann kannst du dich aber auch bei 2erlei entschuldigen.
nicht nur er hat sich falsch verhalten!
....die Meinung eines normalen MT-Mitglieds...
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94 Antworten
Guten Morgen 2erlei,
Du schreibst in dem besagten Thread
Zitat:
"uneingeschränkte hilfe bei jedem problem"
Es gibt nunmal Reparaturen die für den "privaten Heimwerker" verboten sind, daunter fallen z.B. Airbags und Gurtstraffer, danach Sachen wie die Kilometeranzeige die von einer Werkstatt dokumentiert werden sollten einfach um Betrügereien auszuschliessen.
Das vielleicht nicht alle Beiträge dazu gelöscht oder editiert werden liegt wahrscheinlich daran, das dazu kein Alarm einging bzw. der Beitrag von keinem Moderator gelesen wurde.
Gruss TAlFUN
p.s.
Ich glaube nicht das dich hier Jemand persönlich zensieren will.
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Guten Morgen 2erlei,
Du schreibst in dem besagten Thread
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Zitat:
"uneingeschränkte hilfe bei jedem problem"
Es gibt nunmal Reparaturen die für den "privaten Heimwerker" verboten sind, daunter fallen z.B. Airbags und Gurtstraffer, danach Sachen wie die Kilometeranzeige die von einer Werkstatt dokumentiert werden sollten einfach um Betrügereien auszuschliessen.
Das vielleicht nicht alle Beiträge dazu gelöscht oder editiert werden liegt wahrscheinlich daran, das dazu kein Alarm einging bzw. der Beitrag von keinem Moderator gelesen wurde.
Gruss TAlFUN
p.s.
Ich glaube nicht das dich hier Jemand persönlich zensieren will.
Das ist doch Absoluter Schwachsinn, Airbags dürfen ehh nicht repariert werden oder sonstwas, das kann man auf alles hinaus beziehen, z.b. ist es auch verboten Ölwechsel zumachen oder Bremsen selbst zu wechseln!
Wenn man es nach der Ansicht sieht, benötigt man gar kein Forum mehr denn eine Lampe selbst wechseln, dafür braucht man keine Hilfe!
Ich bin selbst strikt dagegen das threads geschlossen werden oder antworten zensiert werden wenn sie Technische fragen beantworten oder stellen!!
Und 2erlei ist einer der Top poster hier er Teilt sein wissen mit mitgliedern die sich damit nicht auskennen und das finde ich BEMERKENSWERT und das ist nicht zu zensieren!
Mfg schubo 91
Wo bitte steht denn geschrieben das es verboten ist einen Ölwechsel zu machen oder die Bremsen selbst zu wechseln??
Der Treibsatz einer Airbag-Einheit funktioniert pyrotechnisch und fällt daher unter die einschlägigen rechtlichen Regelungen des Sprengstoffgesetzes
@GolfMillion
was ist das denn für eine Schwachsinnsaussage, selbstverständlich darfst du einen Ölwechsel selbst durchführen.
Nur bestimmte Sachen wie Airbag z.B dürfen nicht einmal alle Werkstätten und schon gar nicht jeder Mitarbeiter machen.
Airbags fallen unter das Sprengstoffgesetz, darum dürfen nur Sachkundige daran arbeiten, die einen Sachkundenachweis besitzen.
Und das ist nicht nur Bürokratie sondern sinnvoll.
Somit ist deine Kritik an Taifun völlig Schwachsinnig.
Zitat:
Original geschrieben von GolfMillion
Das ist doch Absoluter Schwachsinn, Airbags dürfen ehh nicht repariert werden oder sonstwas, das kann man auf alles hinaus beziehen, z.b. ist es auch verboten Ölwechsel zumachen oder Bremsen selbst zu wechseln!
Wenn man es nach der Ansicht sieht, benötigt man gar kein Forum mehr denn eine Lampe selbst wechseln, dafür braucht man keine Hilfe!
Es geht um Anleitungen für Arbeiten die unter bestimmte Gesetze fallen, z.B. der Ausbau von Airbags fällt unter das Sprengstoffgesetz.
Genau so informationen wie man am Kilometerstand etwas verändert.
Gerade am Beispiel des Kilometerstand ist es für den Betreiber eines Forums sehr gefährlich wenn er öffentliche Anleitung zuläßt, da das Gesetz hier sehr eindeutig ist. Den in dem konkreten Fall ist die Verschaffung der Möglichkeiten schon strafbar.
Wenn man es streng auslegt, kann eine Anleitung für den Ausbau eines Airbags oder wie man Kilometerstände verändert schon eine Aufforderung zu einer Straftat sein.
Der Betreiber des Forums wäre somit genau so haftbar wie der, der handelt.
Dagegen ist z.B. der bloße Wechsel von Bremsflüssigkeit oder Öl nicht verboten. Dagegen die Verschmutzung der Umwelt schon. Sprich die Arbeit an sich ist nicht verboten...
Ich denke der Unterschied wird deutlich!
Die rechtliche Lage bestimmten Reparaturen sollte so langsam eigentliche jedem bekannt sein, trotzdem gibts es immer wieder Fragen danach, das ist für mich unverständlich, genau so wie sich dann der ein oder andere nicht gelehren läßt...
Also ich sehe das einfach so, tut mir leid, wenn eine Anleitung gegeben wird der Null ahnung von Bremsenwechsel oder sonstwas hat sich einfach daran setzt und baut, nach einer Anleitung und das kein Fachmann kontrolliert, ist das genauso gefährlich wie die sache mit dem Airbag, das es nicht Verboten ist laut Gesetz, das ist richtig!
Und das Reparieren von Autos auf Offener Straße ist ja schließlich auch Verboten, wer garantiert den dem Forumbetreiber das der jenige der nach einer Anleitung hier aus dem Forum das nicht Verbotenerweiße auf offener Straße macht!
Für die einen kann mein Beitrag evtl. schwachsinn sein, nur man sollte in solchen Fall auch mal Querdenken! Und nicht nur Rational!
Also ich habe auch schonmal eine Anleitung verfasst mit Angleichung des Kilometerstandes wurde auch gelöscht, mit der Begründung das es Verboten sei, ist doch aber garnicht so, dann wurde mir nur vom Mod kleinlaut eine urkomische Begründung geliefert mit der Aussage "Damit kann man sachen machen die in eine Grauzone fallen"!
@BlueMevo
Zeig mir doch bitte mal das Gesetz was es verbieten für den Privaten gebrauch den Tachostand zu ändern?
Wenn du mir das Eindeutig zeigen kannst habe ich nichts gesagt, nur mein Wissensstand ist so, das man den ändern darf für seinen Privaten zweck, es nur bei einem evtl. Verkauf angeben muss und wenn man das nicht tut sich erst dann Strafbar macht!
Zitat:
Original geschrieben von GolfMillion
Also ich habe auch schonmal eine Anleitung verfasst mit Angleichung des Kilometerstandes wurde auch gelöscht, mit der Begründung das es Verboten sei, ist doch aber garnicht so, dann wurde mir nur vom Mod kleinlaut eine urkomische Begründung geliefert mit der Aussage "Damit kann man sachen machen die in eine Grauzone fallen"!
Wie es gibt kein Gesetz dazu
Gruss TAlFUN
Irgendwie wird hier etwas durcheinander geworfen.
Es gibt grundsätzliche Regeln wo MT sich dran halten muß. Darunter fällt unter Anderem auch die Veröffentlichung von Anleitungen die zu einer Straftat führen. Dazu gehört nunmal die Manipulation eines Tachos.
Ebenso gehören die Anleitungen dazu die unter irgendwelche Gesetzt fallen, wie zum Beispiel der Ausbau eines Airbags.
Wenn nun zum Beispiel einer einen Ölwechsel, nach hier eingestellter Anleitung, auf der grünen Wiese macht, ist das zwar verboten und kann geahndet werden, aber es liegt nicht im Ermessen von MT wenn einer die Suppe in den Boden versenkt.
Man kann sich da jetzt um Feinheiten streiten.
Wo ich mein Auto repariere ist nicht immer egal, da geb ich dir recht.
Es muss aber unterschieden werden ob die Reparturen oder Arbeiten an sich verboten sind oder ob "nur" der Ort der Repartur verboten ist.
Es wird nirgendwo drin stehn, mach den Ölwechsel über dem Sandkasten vom Kindergarten.
Ich denke du verstehst wie ich das meine.
Die eine Sache ist wo ich es mache, die andere ist was ich mache. Es geht um das was!
Und Veränderungen am Kilometerstand ist in Deutschland verboten. Es gibt zwar einzelne Ausnahmen, die nachträglich zu dem Gesetz vom August 2005 ergänz wurden. Aber das berühmte Argument "ich kann meinen Tacho einstellen wie ich es woll solange ich das Auto dann nicht so verkaufe oder es Verkäufer mitteile" zählt nicht mehr, denn auch das bzw. genau das ist verboten!
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von GolfMillion
Also ich habe auch schonmal eine Anleitung verfasst mit Angleichung des Kilometerstandes wurde auch gelöscht, mit der Begründung das es Verboten sei, ist doch aber garnicht so, dann wurde mir nur vom Mod kleinlaut eine urkomische Begründung geliefert mit der Aussage "Damit kann man sachen machen die in eine Grauzone fallen"!
Wie es gibt kein Gesetz dazu
Gruss TAlFUN
Und wie sieht es damit aus? Der Stand ist etwas jünger als dein gezeigter!
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von GolfMillion
Also ich habe auch schonmal eine Anleitung verfasst mit Angleichung des Kilometerstandes wurde auch gelöscht, mit der Begründung das es Verboten sei, ist doch aber garnicht so, dann wurde mir nur vom Mod kleinlaut eine urkomische Begründung geliefert mit der Aussage "Damit kann man sachen machen die in eine Grauzone fallen"!
Wie es gibt kein Gesetz dazu
Gruss TAlFUN
Und wie sieht es damit aus? Der Stand ist etwas jünger als dein gezeigter!
Gruß vorweg an alle!
1.) Moderatoren sind keine "Monster von einem anderen Stern", sondern ganz normale USER! (siehe Nutzungsbedingungen Punkt 7.1) Also gebührt ihenen vorweg stets unser Dank und Respekt. Sie bekommen für ihre Tätigkeit auch kein Geld. (steht alles in den Nutzungsbedingungen - lohnt sich vielleicht mal zu lesen ) Selbstverständlich unterlaufen Moderatoren bei ihrer Tätigkeit auch Fehler, wie jedem Menschen sonst wo auch. Ob hier einem Moderator ein Fehler unterlaufen ist, ist schlichtweg eine Sachfrage, die wir nicht zum Anlaß nehmen sollten, die einzelne Person oder gar die Gesamtheit der Moderatoren mit Haßtiraden zu überziehen.
2.) Fraglich ist mithin lediglich, ob hier einem Modrator beim Schliessen eines threads über das Thema "Reparaturanleitungen für Tachos und Wegstreckenzählern" bei VW Golf I und II" ein Fehler unterlaufen ist.
Maßgelbich für die Tätigkeit der Moderatoren in diesem Forum sind wiederum die Nutzungsbedingen, siehe Punkt 5.
2.1) Ein zu Schliessung des threads berechtigender Verstoß könnte hier nach Punkt 5.3.1 der MTNB vorliegen. Danach dürfen wir, die MT-Nutzer,
im Rahmen der Nutzung der MOTOR-TALK.de-Dienste nicht:
"Daten, Texte, Bilder, Dateien, Links, Software oder sonstige Inhalte speichern, veröffentlichen und/oder übermitteln, die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder nach der Einschätzung von MOTOR-TALK.de rechtswidrig, schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch oder beleidigend, vulgär, obszön, Hass erregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden sind oder Minderjährigen in irgendeiner Weise Schaden zufügen können, insbesondere pornografisch, Gewalt verherrlichend oder sonst jugendgefährdend sind; dieses Verbot gilt insbesondere für Anleitung zur verbotenen Manipulation von technischen Einrichtungen wie Motoren, Fahrtenschreibern, Geschwindigkeitsbegrenzern usw."
Demnach kommt es darauf an, ob die eingestellten Tips "nach den einschlägigen gesetzlichen Bedingungen ... rechtswidrig" sind. Ob eine Handlung rechtswidrig ist, bestimmt in einer parlamentarischen Demokratie der Gesetzgeber durch das setzen einer Rechtsnorm, die den Tatbestand der Rechtwidrigkeit und eventuell eine Sanktion bestimmt. Wenn hier in den NB weiter "nach Einschätzung von Motor-Talk.de rechtswidrig" geschrieben steht, so heißt das nicht, daß MT oder dessen Moderatoren selber rechtsetzend tätig werden, also ihre eigenen Normen erlassen, sondern bei Zweifeln in der Normauslegung, also bei unsicheren und strittigen Rechtsfragen die Auslegung maßgeblich ist, die von MT bevorzugt wird.
Ausdrücklich verboten werden Anleitungen zur VERBOTENEN Manipulation von technischen Einrichtungen wie
- Motoren
- Fahrtenschreibern
- Geschwindigkeitsbegrenzern
- usw.
Die Reparatur von mechanischen Wegstreckenzählern aus den Golf I und II Modellen wird nicht ausdrücklich genannt. Fraglich ist, ob sie mit dem letzten Punkt der exemplarischen Aufzählung "usw" erfasst wird. Die muß dann bejaht werden, wenn es eine Verbotsnorm gibt, welche das zur Verfügungstellen von Anleitungen zur Reparatur (und damit auch der Manipulation) von mechanischen Wegstreckenzählern für rechtswidrig erklärt.
Bis zum 17.August 2005 gab es insoweit keine gesetzliche Regelung.
(Hier ein Artikel zu dem Thema von 2003:
http://www.autobild.de/artikel/tacho-trickser_41413.html
)
Das Herstellen, Verkaufen, Besitzen und Benutzen von Geräten und Software zur Tacho-Manipulation ist seit 17. August 2005 gesetzlich verboten und wird mit bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet. Das Straßenverkehrsgesetz wurde hierzu durch den Paragraphen 22 b ergänzt:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt oder sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.“
http://www.adac.de/.../default.asp?...
Nach § 22b Abs. 1 wird das Verfälschen der Messung eines Wegstreckenzählers unter Strafe gestellt, nicht jedoch dessen Reparatur. Die Reparatur ist somit in jedem Falle rechtmässig!
Fraglich bleibt somit nur noch, ob das Bereitstellen von Anleitungen zur Reparatur rechtswirdig ist. Hier könnte Abs. 3 greifen. Jedoch wird hier nur auf Computerprogramme bezuggenommen. Diese werden jedoch zur Reparatur von mechanischen Wegstreckenzählern nicht benötigt.
Es gibt folglich keine Rechtsnorm, die die Bereitstellung von Anleitungen zur Reparatur von Wegstreckenzählern für rechtswidrig erklärt. Davon zu unterscheiden ist stets der Verkauf unter Angabe eines falschen km-Standes, der schon immer einen Betrug nach § 263 StGB darstellte. Problematisch wird das ganze Thema bei digitalen Wegstreckenzählern, da dort schnell mal Namen von Programmen genannt werden, die man sich dann gegenseitig als Kopie zuschickt oder auch einfach aus dem Netz herunterladen kann. Hier muß man den Moderatoren meines Erachtens das Einschreiten gestatten, da sowas das ganze Bord in Verruf bringen kann, da so die Grenze zum "Vorbereiten durch Verschaffen" im Sinne des § 22b Abs. 3 StVG überschritten werden dürfte.
Letztlich ist das Posten von Tips und Anleitungen zur Reparatur von mechanischen Wegstreckenzählern für VW Golf I und II nicht rechtswidrig und verstösst nicht gegen die Nutzungsbedingungen von Motortalk.de, weshalb für den einzelnen Moderator keine Veranlassung besteht, diesbezügliche threads zu schliessen.
Kurzformel für die Praxis: Golf 3-X verboten, sofern Softwarefragen aufgeworfen werden, Golf 1+2 erlaubt!
Un saludo!
PS: Der Text wurde über Nacht für das Golf 2+1er-forum erstellt und nun ohne weitere Überarbeitung an dieser Stelle hier eingestellt.
Zitat:
Original geschrieben von GolfMillion
Und wie sieht es damit aus? Der Stand ist etwas jünger als dein gezeigter!
Guck doch mal aufs Datum ?!
das Gesetz gibt es seit 08.2005
der Theader von dir ist von 06.2005!!!
Kannst auch gern hier mal schauen
http://vagdashcom.de/html/rechtliches.html
Ich denk aber die Diskussion geht gerade in die falsche Richtung!
Hier sollte es generell um verbotene Anleitungen gehen, nicht aber was genau daran verboten ist!!!