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Verkauf an Händler: Wie erfolgt die Zahlung

Themenstarteram 29. April 2024 um 18:05

Hallo miteinander.

Da ich noch nie ein Fahrzeug an einen Händler verkauft habe und ich ein vorsichtiger Mensch bin, folgende Fragen:

Der Händler kennt das Fahrzeug und möchte, dass ich das Fahrzeug bei ihm vorbeibringen, er dann einen Kaufvertrag aufsetzt und dann soll das Fahrzeug bei ihm stehen bleiben. Der Schlüssel soll auch übergeben werden. Der Brief und Fahrzeugschein behalte ich, bis die Zahlung auf mein Konto erfolgt ist. Die Nummernschilder kann ich gleich mitnehmen und die Fahrzeugabmeldung durchführen. Die Überweisung des Kaufpreises auf mein Konto soll innerhalb 7 Tagen erfolgen.

Ich selbst dachte, dass der Kaufpreis sofort per Schnellüberweisung bezahlt wird. Dem ist allerdings nicht so.

Frage: Ist so eine bis zu 7 Tage Überweisung seitens eines Händlers normal? Oder mit was für Fallstricke muss ich rechnen? Z.B. könnte der Händler ja das Fahrzeug gleich ohne zu Zahlen ins Ausland verkaufen. Oder pleite gehen, Oder.... Oder sehe ich das alles zu schwarz? Vielen Dank im Voraus Grüße. Xer

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21 Antworten

Habe sogar Brief und Schlüssel direkt abgegeben , Geld wurde dann nach ca. 4 Tagen überwiesen. So läuft es eigentlich immer beim Verkauf an Händler. Auch bei wir kaufen dein Auto.de läuft das so.

Ich würde es vom Händler abhängig machen, bei einem namhaften und im Ort lang etablietren Händler hätte ich keine Bedenken.

Beim Ali vom Kiesplatz schon eher.

Zitat:

@Xerpius schrieb am 29. April 2024 um 20:05:17 Uhr:

 

z.B. könnte der Händler ja das Fahrzeug gleich ohne zu Zahlen ins Ausland verkaufen. Oder pleite gehen, Oder.... Oder sehe ich das alles zu schwarz? Vielen Dank im Voraus Grüße. Xer

Alles schon vorgekommen. Ob Dein Händler zu diesem Klientel zählt, kannst nur Du wissen.

Ich würde mein Auto so nicht verkaufen.

Kannst den Händler ja mal fragen, ob er Dir ein Auto mitgibt, ohne Geld von Dir zu haben.

@okatomy schrieb am 29. April 2024 um 20:08:50 Uhr:

Habe sogar Brief und Schlüssel direkt abgegeben , Geld wurde dann nach ca. 4 Tagen überwiesen. So läuft es eigentlich immer beim Verkauf an Händler. Auch bei wir kaufen dein Auto.de läuft das so.

Ich würde es vom Händler abhängig machen, bei einem namhaften und im Ort lang etablietren Händler hätte ich keine Bedenken.

Beim [Edit / Mod / Regeln beachten] Kiesplatzhändler schon eher.

Ich habe meine Schwierigkeiten damit, wenn der Käufer dem Verkäufer diktieren will, wie die Bezahlung und Übergabe abzulaufen hat.

Richtig wäre: Überweisung des vereinbarten Kaufpreises, meinetwegen per Sofortüberweisung oder PayPal, nach Eingang desselben Aushändigen des Fahrzeuges und der entsprechenden Papiere und Schlüssel.

Ein Zahlungsziel von vier oder gar sieben Tagen zu verlangen ist für mich bodenlos unseriös. Kein Händler der Welt würde sich darauf einlassen.

Kann mir nicht vorstellen, daß irgendein Händler beim Ankauf eines Gebrauchtwagens Vorkasse akzeptiert. Die müssen ja nichts kaufen von uns, die Forderung wird also nur Schulterzucken auslösen.

Gut, dann soll er das Geld bar bei Übergabe auszahlen, ein Geldscheinprüfer wäre hierbei für mich Pflicht.

Es gibt keinen Grund, den Verkäufer ohne Auto und ohne Geld nach Hause zu schicken.

Zitat:

@Segelohr schrieb am 30. April 2024 um 13:21:30 Uhr:

Gut, dann soll er das Geld bar bei Übergabe auszahlen, ein Geldscheinprüfer wäre hierbei für mich Pflicht.

Es gibt keinen Grund, den Verkäufer ohne Auto und ohne Geld nach Hause zu schicken.

Eigentlich ist der geschilderte Fall eher so:

Händler zahlt innerhalb 7 Tagen den Kaufpreis und bekommt dann erst das Auto. Nur, weil das Auto auf dem Parkplatz des Händlers steht hat der Händler nicht das Auto. Der Verkäufer behält im geschilderten Fall alle Papiere (zur Abmeldung).

Also wenn man das so betrachtet, könnte der Händler eigentlich Abstellgebühren berechnen; da parkt schliesslich ein Fahrzeug, über welches er keinerlei Befugnisse hat.

Durch den geschlossenen Vertrag ist er sowieso zur Zahlung verpflichtet. Eigentum erlangt er auch erst nach Zahlung. Da ist keinerlei Risiko für den Verkäufer (strafrechtliche Dinge mal aussen vor).

Barzahlung? Wieviel Geld soll ein Händler denn in seinem Safe vorrätig halten?

Öhm, wer sagt denn eigentlich, dass der Käufer das Auto nicht einfach vom Hof fährt, wenn der Händler bezahlt hat? Kann ja weitere Schlüssel geben.

Der Übergang des Eigentums erfolgt durch Übergabe, nicht durch die Kaufpreiszahlung.

Mit 7 Tagen hätte ich aber als Betroffener auch meine liebe Not. 2 Werktage sollten sich wohl organisieren lassen in Zeiten von online-Banking und Echtzeit-Überweisung.

Der Wagen wird erst mit Übergabe der Papiere zum Eigentum. Vorher ist der Händler lediglich im Besitz des Fahrzeugs. Ausserdem kann der Händler erst das Eigentum erlangen, wenn der Kaufvertrag beiderseits erfüllt ist.

Zahlt er nicht, kann er nicht Eigentümer werden. Auch den zweiten Halbsatz im BGB lesen...( Übergabe UND Willen zur Eigentumsübertragung)

Ich habe so meine Zweifel, dass der Verkäufer den Willen zur Eigentumsübertragung ohne Zahlung hat.

Mal von den ganzen juristischen Feinheiten, mit dem theoretischen Schnulli wann wem was gehört und übergegangen ist...:D:D

Im Tagesgeschäft finde ich 7 Tage für die Zahlung einfach zu lange... aber man muss sagen, das ist eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer, ich denke mal keiner wird gezwungen genau an so einen zu verkaufen.

Das Bezahlungen heute digital abgewickelt werden ist standart, keiner dödelt mehr gerne mit Bargeld rum, außer ein paar Private die alle paar Jubeljahre Autodeals vollziehen, oder ebend der Klassiker im PKW Geschäft SchwarzgeldDeals...

Finde Überweisungen dürftzen heute maximal 3 WerkTage dauern, Echtzeitüberweisung ist klar, geht innerhalb von Sekunden, aber sind immer noch etliche Konten nicht Echtzeit -fähig...

also Aufkäufer leitet es an die Buchhaltung weiter am gleichen Tag, oder spätestens am Folgetag wird die Überweisung ausgelöst...+ Laufzeit maximl 1 Werktag, etliche SEPA Überweisungen werden trotzdem taggleich ausgeführt ... landen wir bei maximal 3 WerkTage... so sollte es sein...

7Tage heißt einfach nur... spätestens in 7Tagen ist das Geld da, nicht, dass der Händler erst in 7Tagen die Überweisung tätigt.

Der Händler hat keinen Einfluss darauf, wie lange die Banken brauchen und will sich einfach nur absichern.

Stellt euch vor er sagt: morgen ist das Geld da und es ist nicht da... Da ist Ärger vorprogrammiert.

Ich hab schon oft Zahlungen erhalten, wo es hieß: in 14 Tagen. Meiste war es 2 Tage später da.

Themenstarteram 1. Mai 2024 um 14:56

Hallo zusammen. Vielen Dank für Eure Beiträge. Bei dem Händler habe ich das Fahrzeug letztes Jahr, gekauft, welches jetzt wieder an Ihn zurückgeht. Also so unbekannt ist dieser nicht und hat auch bei mobile.de sehr gute Bewertungen. Was ausgemacht ist:

- Kaufvertrag aufsetzen

- Bestätigung erhalten dass ich das Fahrzeug mit Schlüssel an Ihn übergeben habe

- Fahrzeug mit Schlüsseln bei Ihm abliefern

- Nummernschilder mitnehmen

- Das Fahrtzeug abmelden

- Geldüberweisung abwarten

- Wenn die Kohle eingegangen ist: Fahrzeugschein und -Brief per DHL Einschreiben zusenden

So ist der Plan. Nur ich kannte bislang nicht eine Zeitspanne von sieben Tagen. Das hat mich ein wenig verunsichert. Aber Okatomy scheint diese Vorgehensweise zu kennen und hat sogar gleich den Brief abgegeben. Egal wie es laufen wird, ich werde Euch das Ergebnis hier posten.

Gruß + nochmals danke.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 30. April 2024 um 21:02:25 Uhr:

Der Wagen wird erst mit Übergabe der Papiere zum Eigentum. Vorher ist der Händler lediglich im Besitz des Fahrzeugs. Ausserdem kann der Händler erst das Eigentum erlangen, wenn der Kaufvertrag beiderseits erfüllt ist.

Zahlt er nicht, kann er nicht Eigentümer werden. Auch den zweiten Halbsatz im BGB lesen...( Übergabe UND Willen zur Eigentumsübertragung)

Ich habe so meine Zweifel, dass der Verkäufer den Willen zur Eigentumsübertragung ohne Zahlung hat.

Nein, so einfach ist das nicht! Zwar ist der Fahrzeugbrief ein Indiz, aber der tatsächliche Eigentümer ist derjenige, dem die Sache rechtlich die Sache (Fahrzeug) iSv § 929 BGB übergeben wurde (Verschaffung der Verfügungsmacht)! Das ist idR der Halter, muss es aber nicht sein, daher ist die Zulassungsbescheinigung Teil II zwar ein Indiz, aber kein Eigentumsnachweis!

Ändert nichts daran, dass es am Willen mangelt das Eigentum zu übertragen solange die Zahlung nicht erfolgt ist.

Ohne Willen kein Übergang des Eigentums

(Auch 929 BGB)

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