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Versicherung gekündigt, wie günstigere finden?

Themenstarteram 19. Oktober 2016 um 13:30

Hallo,

folgender Fall:

Versicherung bis zum 26.11.2016 kündbar. Ich habe diese gekündigt und möchte wechseln. Aktuell bin ich SF 0 eingestuft. Ich bin jetzt allerdings ohne Unfall gefahren.

Folgende Fragen: Bei Vergleichsportalen:

Was trage ich bei Versicherungsbeginn ein? 01.01.2017 oder 26.11.2016?

SF 0 oder 1, weil ich dann ein Jahr ohne Unfall gefahren bin?

Falls ich 01.01.2017 eintrage, kann ich auch erst dann fahren? Wäre ja vom 26.11.2016 bis zum Neujahr nicht versichert. -26.11.2016 als Versicherungsbeginn eintragen? -Bezahle ich am 01.01.2017 automatisch weniger, wenn ich von SF 0 auf 1 steige oder bleibt der Betrag ein Jahr bestehen, auch wenn ich bis dahin kein Unfall baue?

Ich tue mich schwer bei den Vergleichsportalen den richtigen Wert einzugeben. Ich habe Angst, dass, wenn ich den 01.01.2017 eintrage, auch erst dann versichert bin und in der Zeit vom 26.11 - 01.01.2017 nicht fahren darf.

Außerdem ist es auch wichtig zu wissen, ob ich SF 0 oder SF 1 eintragen soll. Versicherung zum 26.11.2016 gekündigt und noch kein Unfall gebaut.

Ein Mitarbeiter vom Vergleichsportal hat mir ein Angebot für 500€ unterbreitet. Da stand aber SF 2 drin. Das hatte ich nicht verstanden.

Beste Antwort im Thema

Dann lass die Finger von Direktversicherungen, wenn du sie nicht verstehst.

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Dann lass die Finger von Direktversicherungen, wenn du sie nicht verstehst.

Für die Vornahme von Vergleichsrechnungen ist es erst mal egal, ob du den 26.11. oder den 01.01. angibst. Wenn aber deine jetzige Versicherung wirklich zum 26.11. kündbar ist, dann musst du natürlich beim tatsächlichen Vertragsabschluss den 27.11. als Beginn der Versicherung angeben.

Wenn du bis 2016 Jahresende unfallfrei bleibst, kannst du für 2017 von SF 1 ausgehen und das so auch im Portal eingeben. Der SF und der Schadensverlauf wird beim Wechsel aber vom alten an den neuen Versicherer gemeldet, d.h. selbst wenn du dich beim Vergleichen oder Beantragen vertust, wird der neue Vertrag nach einer gewissen Bearbeitungszeit auf der Grundlage der Daten vom Vorversicherer policiert.

Woher die genannten SF2 kommen, werden wir hier im Forum wohl nicht aufklären können.

am 19. Oktober 2016 um 14:59

Zitat:

@icedevil1981 schrieb am 19. Oktober 2016 um 16:08:16 Uhr:

Dann lass die Finger von Direktversicherungen, wenn du sie nicht verstehst.

Lass doch einfach die Finger von der Tastatur, wenn du nicht helfen willst.

Dir hat man schließlich auch ohne doofe Sprüche geholfen als du ne Frage hattest.

Das war die beste Hilfe, die er kriegen kann! ;)

Zitat:

@icedevil1981 schrieb am 19. Oktober 2016 um 17:01:30 Uhr:

Das war die beste Hilfe, die er kriegen kann! ;)

Unsinn!, SF 0 klingt nach Jung und Anfänger in allen Bereichen:D.

Auch wenn man mal am Anfang Fehler macht, zumindest hat der TE schon mal einen richtigen Schritt gemacht und fragt hier nach. Ist auch nicht immer richtig was wir schreiben, aber aus dem Querschnitt der Antworten sollte schon eine richtige Richtung rauskommen.:p

Er kann ja auch ein Jünger von den hochgelobten Versicherungsvertretern vor Ort werden und blind glauben was die Messias ihm aufquatschen... Ich behaupte geht er damit zu 3 Vertretern vor Ort, bekommt er 3 kreuzverschiedene Aussagen und Vorschläge:D:D

Was nicht heißt das das grundsätzlich falsch sein würde, aber sich zumindest mal selber damit beschäftigt zu haben, kann nie schaden..

Hatte selber mal so einen Fall: Vertragsende zum 20.11, SF1.... neue Versicherung Vertragslaufzeit regulär 01.01-31.12 ... da wurde es dann vom 21.11 - 31.12 mit SF1 geführt und ab dem 01.01 dann mit SF2

Auto angemeldet und erst ab 01.01 versichert geht nicht, du musst schon sofort nach Kündigungstermin der alten VVersicherung weiterversichern, sonst gehen die Alarmglocken bei der Zulassungsstelle an.;)

Du kannst natürlich in den Rechner einfach SF2 eingeben, sind es dann ab 2017 doch erst SF1 bekommste halt eine Nachberechnung. Vorher einfach mit SF1 mal durchrechnen, dann weißte was da für eine Nachberechnung anfallen würde...

Alternativ kannst du direkt bei der Versicherung deiner Wahl aus einem Onlineportalvergleich anrufen und deinen Sachverhalt schildern.

Die sagen dir dann wie es bei ihnen ablaufen würde, ggf. machen dir gleich alles direkt fertig.

Zitat:

@tartra schrieb am 19. Oktober 2016 um 17:43:36 Uhr:

Zitat:

@icedevil1981 schrieb am 19. Oktober 2016 um 17:01:30 Uhr:

Das war die beste Hilfe, die er kriegen kann! ;)

Auch wenn man mal am Anfang Fehler macht, zumindest hat der TE schon mal einen richtigen Schritt gemacht und fragt hier nach. Ist auch nicht immer richtig was wir schreiben, aber aus dem Querschnitt der Antworten sollte schon eine richtige Richtung rauskommen.:p

Wenn nicht, steht man wohl schön blöd da.

Daher lieber zum Profi.

.......und zu welchem von den Dreien ???

(siehe Tartras Aussage die ich leider nur bestätigen kann)

Also, wenn der Vertrag zum 26.11. (0:00) abläuft, dann ist der Versicherungsbeginn natürlich auch der 26.11. (0:00), der Vertragsablauf solltest Du dann auf dem 01.01.17 legen (Vertragsverlängerung lt. §3 (meine ich zumindestens)), damit Du gleich am 01.01.17 auf SF1 gestuft wirst.

Ansonsten in die Kündigung kein Ablaufdatum reinschreiben, sondern den Vertrag zum Ablauf kündigen.

Nach dem Du eine Bestätigung der Kündigung (Einschreiben) anforderst, wird Dir dann das Datum des Ablaufes mitgeteilt.

Ist der ablauf der 26.11 oder bis die Kündigung eingetrudelt sein muss? Wenn du sagst kündbar bis 26.11 sehe ich das so das du am 27.12 wechseln kannst. Bzw der stichtag ist.. ?

Wenn z.b der vertrag am 1.1 abläuft muss die Kündigung bis zum 30.11 eingegangen sein. 1monat vorher..

Leider sagt der Ausgangsbeitrag nicht aus.

Es ist nicht klar, ob es das Datum der Kündigungsfrist zu einem Termin x ist oder aber der Ablauftermin des Vertrages. Da darf man sich über einige passende Antworten nicht wundern, auch wenn andere sie für unpassend halten.

In der Regel ist eine Kündigungsfrist einzuhalten. Und die kann sich außerordentlich aus einem Erhöhungsverlangen oder aber fristgerecht zu einem Stichtag mit Wirkung zu einemspäteren Ablauftermin ergeben.

Man sollte dazu schon malselbst die Police mit allen Daten und ggf. auch die AVB lesen. Dann müssen hier nicht alle im Neben stochern.

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