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Versicherung will Zahlen trotz Unschuld
Ich bin von der Staatsanwaltschaft und von der Polizeibehörde als Unfallverursacher freigesprochen.Also nicht Schuld am Unfall.Meine versicherung will trotzdem zahlenIst das normal ???
Lg Mike
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@mauritzki schrieb am 24. Mai 2015 um 22:27:57 Uhr:
So jetzt mal tacheles....>Zu mir kam die Polizei und befragte mich da ich angeblich einen Unfall auf der BAB verursacht habe..Passiert soll das ganze bei der einfahrt in eine Baustelle (3spurig) sein.Ich hab natürlich von nix gewußt,aber ich konnte mich erinnern das ich bei der einfahrt in die Baustelle einne LKW ausweichen mußte.Das habe ich so und nicht anders der Polizei geschildert.Was dann hinter mir abgegangen ist davon hab ich keine Ahnung...Von meinen PKW wurde von der Polizei ein Foto gemacht(Keinen Schaden)Von mir wollten sie auch ein Foto,das hab ich abgelehnt.Danach bin ich zum Anwalt und hab mich nicht mehr drum gekümmert.Und jetzt kommen die Schreiben von der Versicherung das sie den Schaden begleichen wollen.......
Lg Mike
Das klingt schon schlüssiger. Auch dass das Verfahren wegen Fahrerflucht eingestellt wurde ist nun logisch. Faktisch scheint es aber zu sein, dass durch dein Fahrverhalten ein Unfall verursacht wurde, auch wenn du an diesem nicht direkt beteiligt warst. Sollte der Unfall durch dein Ausweichmannöver zustande gekommen sein, müsstest du Regress an den LKW Fahrer stellen, der ja für dein Verhalten ursächlich war.
Desweiteren wäre interessant, ob es nur einen Geschädigten gab ode mehrere? Ich frage deshalb. Einer kann ja viel behaupten, wie du selbst geschrieben hast. Aber zwei oder gar noch Zeugen?
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49 Antworten
1. die Polizeibehörde kann niemanden freisprechen. Staatsanwaltschaft??? War also eine Straftat vorhanden.
Deine Angaben sind sehr dürftig, da kann man eigentlich nicht antworten.
LG Detta56
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft sind Ermittlungsbehörden und keine Gerichte.
Nur ein Gericht kann einen Freispruch beschließen.
Vielleicht meint der TE ja, dass ein mögliches Verfahren (dazu muss man sich nicht zwangsläufig strafbar gemacht haben) eingestellt wurde. Was umgekehrt nicht heißt, dass man an einem evtl. Unfall nicht Schuld ist.
Ich kann mich an einem Parkplatzunfall im Bekanntenkreis erinnern bei dem einer auf ein stehendes Fahrzeug hinten raufgefahren ist. Also völlig unschuldig.
Dann wurden beide befragt und beider Teilnehmer haben unterschiedlich ausgesagt, der hintere hat die Angabe gemacht, dass der Vordere zurückgesetzt hatte. Natürlich haben beide keine Zeugen.
Also Aussage gegen Aussage und zack war eine Mitschuld da.
Die Versicherung hatte gezahlt.
Zu deinem Beitrag, Unschuld vor Gericht, kann aber trotzdem beim Schaden eine Mitschuld sein.
Gibt immer noch eine Betriebsgefahr. Da braucht man keine Schuld haben.
Und außerdem sind Straf - bzw. Verkehrsrecht was anderes als Zivilrecht sprich Schadenregulierung. Und das ist ja bekanntlich Sache der Versicherung.
Das heißt, dass wenn das Verfahren eingestellt oder du freigesprochen wurdest heißt das nicht, dass du am Unfall gänzlich unschuldig bist.
Hallo Mike,
wie beschrieben:
Polizisten sind in diesem und anderen Zusammenhängen dispektierlich gesagt nur Protokolanten.
Die Staatsanwaltschaft ist der Kläger.
Weder der eine noch der andere urteilt.
Auch haben Zivilrecht und Strafrecht nichts mit einander zu tun.
Du kannst straf bzw. ordnungswidrigkeitenrechtlich belangt werden, aber zivilrechtlich kann kein oder nur ein Teilanspruch bestehen.
Mangels Schadenschilderung ist hier keine Einschätzung möglich.
Vorab natürlich ist der Versicherer kraft Vertrag mit Dir berechtigt die Schadenregulierung vorzunehmen. Er muss Dich also nicht fragen, ob er zahlen darf :-)
Der Versicherer zahlt, wenn er nach Prüfung der Rechts- und Beweislage zu dem Schluss kommt, dass er ein Gerichtsverfahren zur Abwehr der Zahlungsverpflichtung verlieren würde.
Üblicherweise weiß der sich unschuldig Fühlende, dass andere anderer Ansicht sind. Dir ist da gar nichts bekannt? Ganz bestimmt nicht?
Wenn du dir so sicher bist und sogar die Polizei und den Staatsanwalt auf deiner Seite hast, dann erteile doch deiner Versicherung ein Regulierungsverbot - mit allen daraus resultierenden möglichen Konsequenzen.
Nee Quatsch.
Wurde eigentl. schon alles gesagt - Versicherung wird schon Gründe haben freiwillig Geld auszugeben.
Mir wurde unerlaubtes entfernen vom Unfallort vorgeworfen.Und dieses verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.Gleichzeitig wurde die Verkehrswidrigkeit von der Polizeibehörde eingestellt.Ich weiss nämlich von keinen Unfall der hinter mir geschehen und ich verursacht haben soll was .Und da ist wohl das Problem.
Lg Mike
Wenn die Versicherung der Meinung ist du bist schuld zahlt sie.
Nur weil Staatsanwaltschaft und Polizei dir glauben das du das nicht mitbekommen hast, heißt es nicht das die Versicherung denkt du bist unschuldig und sie muss nicht zahlen.
früher konnte man der Versicherung untersagen auszuzahlen
Zitat:
@mauritzki schrieb am 24. Mai 2015 um 12:31:01 Uhr:
Mir wurde unerlaubtes entfernen vom Unfallort vorgeworfen.Und dieses verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.Gleichzeitig wurde die Verkehrswidrigkeit von der Polizeibehörde eingestellt.Ich weiss nämlich von keinen Unfall der hinter mir geschehen und ich verursacht haben soll was .Und da ist wohl das Problem.
Lg Mike
das heißt nichts anderes, als das man dir glaubt, dass du einen einen möglichen unfall nicht wahrgenommen hast.
das heißt nicht, dass es keinen unfall gab!
zivilrechtlich sieht es so aus, das ansprüche gestellt werden, du aber von nichts weist. Wer nichts weiß, kann auch nichts verneinen! Das Höchstmaß Deiner Auskunft beschränkt sich also, dass Du sagen kannst, dass Du niemanden merklich geschädigt hast, nicht aber das Du sicher sagen kannst, dass Du niemanden geschädigst hast.
Damit sagt der Geschädigte, dass Du er warst und Du, dass Du von nichts weist. Das ist nicht die beste Ausgangssituation.
Ich würde einfach eine Gegenüberstellung anbieten. Wenn der Schädiger "nur einen Schuldigen" sucht, wird er bammel bekommen.
gruß
Zitat:
@mauritzki schrieb am 24. Mai 2015 um 12:31:01 Uhr:
Mir wurde unerlaubtes entfernen vom Unfallort vorgeworfen.Und dieses verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt.Gleichzeitig wurde die Verkehrswidrigkeit von der Polizeibehörde eingestellt.Ich weiss nämlich von keinen Unfall der hinter mir geschehen und ich verursacht haben soll was .Und da ist wohl das Problem.
Lg Mike
Natürlich haftet deine Versicherung für einen entstandenen Schaden gleich ob du vom Unfall Kenntnis hattest oder auch nicht.
Beispiel: Du parkst dein Auto und es rollt weg, vom Unfall selbst bekommst du ja auch nichts mit wenn du zb in einem Zug nach München sitzt und auch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann dir nicht vorgeworfen werden. Das ändert nichts an der Tatsache das man für den Schaden aufkommen muss.