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Vorfahrt aus verkehrsberuhigten Bereich?

Themenstarteram 21. April 2016 um 12:23

Ne Frage an unsere Experten für Verkehrsrechte.

Die Standortsituation ist wie folgt.

30er Zone innerhalb geschlossener Ortschaften. Keinerlei Beschilderung. Es gibt mehrere Straßen die von links und rechts in eine zentrale Straße einmünden (kompletter Bereich 30er Zone)

Eine Straße die von rechts in diese zentrale Straße einmündet, ist ein verkehrsberuhigter Bereich (mit Beschilderung).

Jedoch steht dieses Schild ca. 20m von der Einmündung entfernt.

Ich habe mal gelernt, dass Fahrzeuge die aus einem verkehrsberuhigten Bereich kommen NICHT vorfahrtsberechtigt sind, daher gilt doch in diesem Bereich auch nicht rechts vor links?

Derjenige der aus einen verkehrsberuhigten Bereich kommt muss immer warten.

Sehe ich das falsch, weil zwischen Schild und Einmündung ca. 20m liegen?

Beste Antwort im Thema

Zu deiner Frage der BGH vom 20.11.2007:

•BGH v. 20.11.2007:

Die besonderen Pflichten des § 10 Satz 1 StVO gelten für den Fahrer, der einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt, auch dann, wenn das Zeichen 326 (Ende) nicht unmittelbar im Bereich der Einmündung oder Kreuzung, sondern einige Meter davor aufgestellt ist. Entscheidend ist, ob das Einfahren in eine andere Straße bei objektiver Betrachtung noch als Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs im Sinne des § 10 StVO erscheint. Dies ist in der Regel zu bejahen, wenn das Zeichen 326 nicht mehr als 30 m vor der Einmündung oder Kreuzung aufgestellt ist und keine konkreten Anhaltspunkte eine abweichende Beurteilung rechtfertigen.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Verkehrsberuhigt06.php

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Zu deiner Frage der BGH vom 20.11.2007:

•BGH v. 20.11.2007:

Die besonderen Pflichten des § 10 Satz 1 StVO gelten für den Fahrer, der einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt, auch dann, wenn das Zeichen 326 (Ende) nicht unmittelbar im Bereich der Einmündung oder Kreuzung, sondern einige Meter davor aufgestellt ist. Entscheidend ist, ob das Einfahren in eine andere Straße bei objektiver Betrachtung noch als Verlassen des verkehrsberuhigten Bereichs im Sinne des § 10 StVO erscheint. Dies ist in der Regel zu bejahen, wenn das Zeichen 326 nicht mehr als 30 m vor der Einmündung oder Kreuzung aufgestellt ist und keine konkreten Anhaltspunkte eine abweichende Beurteilung rechtfertigen.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Verkehrsberuhigt06.php

am 21. April 2016 um 13:51

Die gleiche Frage hatte ich heute auch. Damit ist alles klar.

am 21. April 2016 um 18:30

Ne 30 Zone ist kein Verkehrsberuhigter Bereich , hier "gülden die üblichen Regeln.

Ein Verkehrsberuhigter Bereich ist eine "Spielstrasse ,hier ist Vorfahrt gewähren angesagt.

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 21. April 2016 um 20:30:37 Uhr:

Ne 30 Zone ist kein Verkehrsberuhigter Bereich , hier "gülden die üblichen Regeln.

Behauptet auch niemand das eine 30'er Zone dies wäre.

@Bopp19

lese dir die gestellte Frage nochmal ganz in Ruhe durch ;)

Müsste eine solche Straße nicht auch über einen abgesenkten Bordstein verfügen?

(Es geht mir darum, ist dieser Bordstein bei verkberuh. Bereichen die in andere münden eine "Pflichtausrüstung"?)

am 21. April 2016 um 18:51

Herr Kai 70 ,sie haben natürlich recht ,hier habe ich unaufmerksam gelesen.

Vielen dank für die sachliche Korrektur .

Bopp19

Nein muss nicht.

Eine Straße hingegen welche mit abgesenkten Bordstein endet, auch wenn dies kein verkehrsberuhigter Bereich ist, gilt keine Vorfahrt.

Ein abgesenkter Bordstein dient aber sehr oft als optische Abgrenzung zum Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs, dies kann aber auch durch anderen Belag der Straße z.B. Pflastersteine geschehen.

genau so ist es ... abgesenkter/durchgehender Bordstein und/oder Ende eines verkehrsberuhigten (entsprechend beschilderten) Bereiches heisst jeweils KEINE Vorfaht, auch wenn man von rechts kommt.

Diese Situation hab ich hier in einem 30er-Zone-Wohngebiet auch gleich mehrfach hintereinander und ich fahr schon gar nicht mehr durch, sondern lieber einen kleinen Umweg, weil einige unbelehrbare Anwohner in der Siedlung meinen, sie hätten Vorfahrt, weil sie von rechts aus dem verkehrsberuhigten Bereich kommen (inkl. durchgehender Bordstein) und einfach frech rausziehen.

Und ich hab keine Lust drauf, mir mein Auto kaputtfahren zu lassen, obwohl ich das Recht auf meiner Seite hätte... ich denke, ich würde im Falle eines Unfalls komplett ausrasten... muss ja ned sein ;)

Wobei das hier bestimmt wieder so eine typische "jeder denkt der Andere hat Vorfahrt"-Situation ist.

Der in der 30-Zone sieht ja das Verkehrszeichen gar nicht und geht von rechts vor links aus (oder gibt's da ein Schild?)

Gruß Metalhead

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 21. April 2016 um 20:30:37 Uhr:

Ein Verkehrsberuhigter Bereich ist eine "Spielstrasse ,hier ist Vorfahrt gewähren angesagt.

Hallo,

wenn ich mich auch noch einklinken darf:

Ein verkehrsberuhigter Bereich und eine Spielstraße haben wenig miteinander zu tun.

Zumindest Kraftfahrzeuge können beim Ausfahren gar keine Vorfahrt gewähren, weil sie ja in eine Spielstraße gar nicht einfahren dürfen.

 

Grüße,

diezge

am 22. April 2016 um 7:21

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 22. April 2016 um 08:26:02 Uhr:

Wobei das hier bestimmt wieder so eine typische "jeder denkt der Andere hat Vorfahrt"-Situation ist.

Der in der 30-Zone sieht ja das Verkehrszeichen gar nicht und geht von rechts vor links aus (oder gibt's da ein Schild?)

Gruß Metalhead

von wegen ... bei Einfahrt in die Siedlung (3 Seitenstrassen) steht jeweils das Schild "Spielstrasse"(325.1) und wenn man "von rechts kommend" aus der Siedlung rausfährt, steht jeweils das Schild "Ende Spielstrasse"(325.2) und zudem ist der Bordstein leicht abgesenkt durchgängig. Also 2 Umstände, die hier die rechts-vor-links Regel ausser Kraft setzen.

Aber diverse Anwohner (u.a. ein sturer Opi und ein paar Jungmuttis) wehren sich dagegen und bestehen auf ihre "Vorfahrt". Ich hoffe, es kracht da mal (ohne Personenschaden natürlich) und die Herrschaften kriegen ihr Fett weg und lernen daraus...

Und bevor es da mal von meiner Seite eskaliert (ich fuhr da immer stur mit 30 durch ohne zu gucken - darf ich ja, hab ja Vorfahrt ;) ), nehm ich ne Ausgleichsstrecke ... auch 30er Zone, aber hier eindeutig rechts vor links, sodass ich gerne haltmache ;)

@diezge

"Spielstrasse" ist hier ein umgangssprachlicher Begriff für "verkehrsberuhigter Bereich"

Es geht hier um die Verkehrszeichen 325.1 und 325.2

Zitat:

@cocker schrieb am 22. April 2016 um 09:21:37 Uhr:

von wegen ... bei Einfahrt in die Siedlung (3 Seitenstrassen) steht jeweils das Schild "Spielstrasse"(325.1) und wenn man "von rechts kommend" aus der Siedlung rausfährt, steht jeweils das Schild "Ende Spielstrasse"(325.2) und zudem ist der Bordstein leicht abgesenkt durchgängig. Also 2 Umstände, die hier die rechts-vor-links Regel ausser Kraft setzen.

Kennst du die Ecke um die es geht?

Ich dachte die Schilder sind 20m vor der Einmündung.

Gruß Metalhead

am 22. April 2016 um 8:15

klar kenn ich die Ecke - ich wohne dort ganz in der Nähe und müsste da leider öfters durch ...

Es geht um eine Strasse, eine 30er Zone, von der 4 Seitenstrassen abzweigen, jeweils in eine sog. Spielstrasse. Die ganze Wohnsiedlung dahinter ist verkehrsberuhigter Bereich.

Die "Hauptstrasse" selber ist keine Spielstrasse, nur 30er-Zone.

https://www.google.de/.../...1!1s0x4795b02418cdfd79:0x4dcbf08bb77d65ca

Engelfanger Schacht ist die 30er Zone, alles was nach Südosten abzweigt, ist jeweils mit einem Schild 325.1 bzw. 325.2 als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichnet.

Und wenn ich auf der Strasse Zum Engelfanger Schacht Richtung Norden will, hab ich oft die Arschkarte, weil viele hier die Vorfahrtssituation nicht kennen oder nicht kennen wollen...

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