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VW T7 Multivan: 8. Sitz nachrüsten

VW

Hallo zusammen,

Wir haben gerade unseren T7 Mutlivan (7-Sitzer Vis-à Vis) bekommen und stellen uns die Frage, ob man einen 8. Sitz nachrüsten darf und was man dabei technisch berücksichtigen sollte.

1) Anscheinend, ja man darf es

Das Thema wurde schon mal hier ganz kurz erwähnt

Zitat:

@Rael_Imperial schrieb am 23. Februar 2022 um 19:52:13 Uhr:

Das mit „bis zu 8 Sitzplätze“ steht im Fahrzeugschein doch immer drin, oder? Jedenfalls ist es sowohl bei unserem Alhambra 5-Sitzer als auch beim 5er BMW. Es geht dabei um die Fahrzeugklasse (M1). Mein Lotus Elise ist angeblich ein 4- oder 5-Sitzer. Wird kuschelig :D

Das kann ich jetzt auch bestätigen. Im Fahrzeugschein von unserem T7 steht:

"Fahrzeugklasse: M1 = Fz. z. Pers. bef. b. 8 Spl." (siehe Bild 2).

Das steht allerdings genau so bei unserem Renault Grand Scenic mit nur 5 Sitzen. Der Grand Scenic gibt Optional als 7-Sitzer (mit 2 Klapp-Not-Sitzen im Kofferraum) aber 8 Sitzplätzen geht gar nicht.

2) Technische Punkte

Man sollte einen Integralsitz bestellen (mit integriertem Gurt, etwas schmaler, passt dann in der Mitte).

Wie geht das dann mit der Gurterkennung? Jeder Sitz meldet doch per Funk (bzw. genauer gesagt WLAN glaube ich), ob der Gurt an ist. Das funktioniert derzeit perfekt mit 7 Sitzen. Kommt dann das Auto mit 8 Sitzen klar oder stört das das Steuergerät?

In der Anleitung Seite 37 (siehe Bild 1) steht:

"Wenn nachträglich Sitze [...] nachgerüstet werden, muss die Gurtstatusanzeige von einem hierfür qualifizierten Fachbetrieb freigeschaltet werden."

Ob das aber nur beim 7. Sitz im 6-Sitzer oder auch für den 8. Sitz im 7-Sitzer funktioniert, wird hier nicht erwähnt. Ich frage mal beim Autohaus. Hoffentlich kennen Sie dort die Antwort.

3) Wo kann man den Sitz kaufen?

Ich habe zwar schon gegoogelt aber noch nichts gefunden.

T7-Anleitung_Seite 37_Sitz nachrüsten
8 Sitzplätze_Fahrzeugbrief_Multivan T7
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135 Antworten

Puh, wahrscheinlich würde ich Mal zum Autohaus fahren und fragen, ob ich einen Integralsitz Mal probeweise in meinen Bus packen darf. Und dann halt Mal ausprobieren.

Also im Zweifel geht der einfach reinzusetzen, aber dann eben ohne Anschnallerkennung. Die nutzt übrigens, soweit ich weiß, Bluetooth.

Denke das wird nichts, schau doch mal in deine EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Da werden wohl "nur" 7 Sitzplätze eingetragen sein - ist zu mindestens bei mir so. Keine Ahnung ob man das durch eine Einzelabnahme o.ä. ändern kann. Im Konfigurator steht allerdings auch beim 7-Sitzer-Paket mit Vis-a-Vis

- Zulassung für maximal 7 Sitzplätze

Danke für den guten Hinweis mit der EG-Übereinstimmungsbescheinigung.

Da steht in der Tat: "Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz): 7 "

Heißt aber für mich erstmal nur, dass im Auto 7 Sitze eingebaut sind. Oder heißt es wirklich, dass ich keinen 8. Sitz installieren darf? Das ist für mich ein neues Thema. Und beim ersten Überlegen gar nicht so klar ...

 

Wenn ich eine Polizeikontrolle habe, dann schaut der Polizist den Fahrzeugschein. Und das steht "bis 8 Sitzplätze".

Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung habe ich nicht dabei bei der Polizeikontrolle.

Ich habe auf jeden Fall dem Autohaus eine E-Mail geschickt. Ich bin gespannt auf die Antwort, vermutlich am Montag.

Zitat:

@lord_leicester schrieb am 17. September 2022 um 08:06:35 Uhr:

Puh, wahrscheinlich würde ich Mal zum Autohaus fahren und fragen, ob ich einen Integralsitz Mal probeweise in meinen Bus packen darf. Und dann halt Mal ausprobieren.

Danke für den Vorschlag. Das kann ich ja gerne ausprobieren.

Aber anscheinend geht es nicht so einfach.

Wie oben geschrieben, steht in der Anleitung:

"Wenn nachträglich Sitze [...] nachgerüstet werden, muss die Gurtstatusanzeige von einem hierfür qualifizierten Fachbetrieb freigeschaltet werden."

Ob das in 1 Minute erledigt ist oder doch mehr Arbeit dahin steckt?

Ich warte auf die Antwort vom Autohändler und sage Euch später Bescheid.

Zitat:

@NicoT7 schrieb am 17. September 2022 um 07:34:19 Uhr:

 

Das kann ich jetzt auch bestätigen. Im Fahrzeugschein von unserem T7 steht:

"Fahrzeugklasse: M1 = Fz. z. Pers. bef. b. 8 Spl." (siehe Bild 2).

Das steht allerdings genau so bei unserem Renault Grand Scenic mit nur 5 Sitzen. Der Grand Scenic gibt Optional als 7-Sitzer (mit 2 Klapp-Not-Sitzen im Kofferraum) aber 8 Sitzplätzen geht gar nicht.

Eigentlich gibst du dir die Antwort doch selbst, es ist lediglich die Fahrzeugklasse M1. Nach den Vorgaben der Verordnung 2018/858 sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung in dieser Unterklasse , die mindestens vier Räder haben und mit höchstens acht Sitzplätzen ausgestattet sind, und die Sitzplätze dürfen zusätzlich zum Fahrersitz vorhanden sein.

Das hat aber nichts damit zu tun ob dein Fahrzeug auch eine Freigabe für 8 Sitzplätze hat. Das ist in der Genehmigung geregelt und diese wird in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung beschrieben. So wie ich das lese, ist die Prüfung und Freigabe für 7 Plätze erfolgt.

Wenn 8 Sitze möglich wären, warum sollte VW diese dann nicht gleich ab Werk anbieten?

Was bei einer Polizeikontrolle passiert ist doch auch recht egal, aber was machst du bei einem Unfall und im schlimmsten Fall noch mit Personenschaden?

Danke für deine Antwort. Das ist hilfreich.

So selbstverständlich wie du es meint, war es für mich allerdings nicht. Deswegen habe ich gefragt.

Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung lesen die wenigsten und haben diese normalerweise nicht im Auto dabei. Das Fahrzeugschein dagegen schon. Also die wichtige Antwort (wieviele Leute dürfen hier sitzen) sollte aus meiner Sicht im Fahrzeug Schein sein. Das es nicht so ist, habe ich gerade von dir erfahren.

Gerne, aber mal abwarten was dein Händler dir sagt. Vielleicht geht es ja doch irgendwie, aber dann wundert mich das VW explizit eine "Zulassung für maximal 7 Sitzplätze" angibt.

Ich denke das Hauptproblem ist das Gesamtgewicht (also das zulässige laut Fahrzeugschein). bei der Abnahme des Fahrzeugs wird ja das Gewicht bei Beladung (die ergibt sich ja aus den Gewichten pro Person bei der Bestuhlung plus Betriebsmittel) inkl. Fahrzeug je nach Ausstattung genommen.

Ich werde aber auch einen zusätzlichen Sitz rein packen. laut meinem Händler ist die Konfiguration in 5min erledigt.

Zitat:

@NicoT7 schrieb am 17. September 2022 um 09:31:51 Uhr:

Also die wichtige Antwort (wieviele Leute dürfen hier sitzen) sollte aus meiner Sicht im Fahrzeug Schein sein.

Habe gerade bei mir in der Zulassungsbescheinigung 1 nachgeschaut, bei mir steht unter S.1 (Sitzplätze einschließlich Fahrersitz) = 7

Hallo,

die Angaben im CoC dürften zunächst mal bindend sein und Erweiterungen müssen

abgenommen und (im Schein) eingetragen werden, sofern es von VW dafür überhaupt eine Freigabe gibt.

Die Anordnung von Sitzen wurde auch beim T5 schon vielfach diskutiert, daher mal eine Frage: Wo soll der Sitz denn überhaupt hin? Eine 4te Reihe würde vermutlich allenfalls mit langem Radstand gehen. Ansonsten ist zu beachten, dass immer ein Durchgang zu allen Sitzreihen bleiben muss (Fluchtweg!). Einen 3ten Sitz in die nach vorn gerichtete 2te Reihe einzufügen wäre somit schon nicht zulässig. Bleibt m.E. also allenfalls die Position in der 2ten Reihe und dann müssen alle 3 Sitze mit Blick nach hinten stehen.

Das Fluchtwegargument glaube ich nicht. Oder wie funktionieren dann 7 Sitze im Sharan, Caddy oder Tiguan Allspace, wofür man die Sitzreihe hinter dem Fahrer- und Beifahrersitz umklappen muss, um dahin zu kommen?

Zitat:

@hansblafoo schrieb am 17. September 2022 um 12:50:06 Uhr:

Das Fluchtwegargument glaube ich nicht. Oder wie funktionieren dann 7 Sitze im Sharan, Caddy oder Tiguan Allspace, wofür man die Sitzreihe hinter dem Fahrer- und Beifahrersitz umklappen muss, um dahin zu kommen?

Das kann ich dir nicht sagen, aber es gab im Tx-Board genug Versuche, das vom Tüv abgenommen zu bekommen. Frag doch einfach mal beim Tüv, das wäre vielleicht das einfachste. :-)

Veränderungen bezüglich der Sitze sind jedenfalls definitiv abnahmepflichtig, soweit die Abnahme nicht schon vom Hersteller durchgeführt wurde -> s. CoC.

Ich bin nicht der Fragensteller. ;-) Ich wollte nur darauf hinaus das es nichts mit einem eventuellen Fluchtweg zu tun haben kann. Denn wie ich gerade hier sehe, würde dann die Caravelle als 8-Sitzer auch nicht funktionieren.

 

Das so eine Veränderung aber abgenommen werden muss, glaube ich auch.

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