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Wandlung 3c

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 22. Juni 2006 um 18:56

Hallo,

wie schon berichtet habe ich meinen 3c vor einigen Wochen dem Händler wieder auf den Hof gestellt.

(Der Mangel war das "Muh-Brummen")

Man wollte mit vorher kein schriftliches Wandlungsangebot machen.

Jetzt kam dieses.

0,67 % pro 1000 KM auf den Listenpreis.

Ich sollte dies unwiderruflich unterschreiben.

Aber leider falsch.

Die Nutzunsentschädigung wird auf Basis des Kaufpreises angesetzt und 0,67% ist in der Rechtsprechung der schlechtmöglichste Wert für den wandelnden.

Ich hatte denen vorher schon mitgeteilt, daß ich mit 0,67% nur auf Basis des rabtierten LP s einverstanden wäre.

Jetzt bietet mein Rechtsanwalt 0,4% auf Basis 87% LP abzüglich Zulassungs und Überführungskosten an.

Die 0,67% basieren auf einer zu erwartenden Lebens-Laufleistung von 150.000 KM, das passt zu einem Daewoo Matiz, aber nicht zu einem Passat TDI.

Meine Großkunden Leasingrate liegt etwa 40% unter einer die auf Listenpreisbasis kalkuliert wurde.

Da sit es witzlos , zu behaupten die VW Leasing kaufe das Fahrzeug von der VW Automobil AG um LP ein.

Mal sehen wie es jetzt weitergeht.

Hat hier schon jemand Erfahrung mit Wandlung von geleasten VAG Fahrzeugen?

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21 Antworten

kann dir nur empfehlen auch die anderen foren (bei audi im aktuellen a8 forum, oder auch bei uns) zu suchen...wir sitzen alle im gleichen bot.

anbei das für dich entscheidene urteil...auf das ich mich in meinem prozess der wandlung auch beziehe...nur 0,4 % ist fast zu knapp.....herrschende aktuelle meinung: 0,45%.....

viel erfolg....

...und ein tip: kommunizier eifrig mit deinem händler....per anwaltlichem brief immer die nächsten schritte mit fristen versehen.....

 

und lass es nciht zur klage kommen...das dauert mind. ein halbes jahr!!!!!!!!!!!!!

 

gruß

Re: Wandlung 3c

 

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices

(Der Mangel war das "Muh-Brummen")

Hallo,

irgendwie verstehe ich dein Anliegen nicht, oder hab ich was verpasst ?

Der Mangel war das Muh-Brummen. Das sollte doch behoben sein, oder ? Eine Lösung dazu existiert ja.

Jetzt willst du trotzdem Wandeln ?

was.---)) ist das für ein Frage....????

Willst du wandeln....wer soviel GEld ausgiebt..der will beste Ware und keine Lila-Kuh!!!!

GRüsse Stefan

am 23. Juni 2006 um 16:13

es ist auch nicht richtig von pro angefangenen 1000km zu reden, das geht auf den km genau.

Themenstarteram 23. Juni 2006 um 16:41

Hallo,

@nanimarc

ne, die endgültige Lösung wege ndem "Muh-Brummen" gibt es nicht!

Eigentlich sind die Werkstätten angewiesen in dem Fall gar nichts zu unternehmen, da es zu unnötigen Kosten kommt die eh nichts bringen.

@kosmik

ja mal gucken was mein Anwalt anwendet, ich meine er wollte 0,4% ansetzen.

Das kan von mir aus so lange dauern wie will.

Ich habe die LEasingzahlungen eingestellt, zu dem Zeitpunkt wo ICH der Meinung war, daß ein Guthaben zu Gunsten der VW Leasing entstehen würde.

Das war Listenpreis minus 13% und 0,67 % auf Tausend KM.

Das hielt ich für fair.

Da man darauf aber nicht einging geht mein Anwalt in die Vollen.

Halt 0,4% auf deutlich reduzierten Listenpreis.

@Pacifica

Klar nicht pro angefangene 1000 KM, das steht aber so auch nicht in de mWandlungsangebot.

Das steht "0,67% pro 1000 KM" und nicht "pro angefangene..".

Fazit:

ICh hab' ne Rechtschutz, einen guten Anwalt und viel Zeit.

Mal sehen auf was das ganze hinausläuft?!

am 23. Juni 2006 um 18:07

aber so dauerhaft, dass sie bei unserem langstreckenfahrzeug (passat) schon 10 tkm hält

Themenstarteram 23. Juni 2006 um 18:08

das gönn ich dir auch.

am 24. Juni 2006 um 19:42

Warum hast Du es nicht nochmal ohne Anwalt probiert?

Der Rechtschutz ist ein trügerische Sache, da man vor Gericht nur selten noch "Recht" bekommt.

Also wird ein Vergleich geschlossen, das bedeutet das beide Seiten sich an den Kosten beteiligen.

Bekannte von mir haben auch 2 x den Staranwalt mit Rechtschutz bemüht. Trotzdem viel hin und her, und am Ende kam die fristgerechte Kündigung von der Versicherung.

Themenstarteram 25. Juni 2006 um 17:53

Hallo Gsandalf_11

ich habe es natürlich ohne RA probiert.

wollte auch nichts wildes, sondern wie schon öfters hier erklärt, 0,67% auf Listenrpeis -13% pro gefahrene 1 TDK KM.

Nach merhmaligem Mailen und Telefonierne wollte man darauf nicht eingehen.

Somit ist es ein Job für den Anwalt.

Natürlich wird es nicht zu einem Gerichtaverfahren kommen.

Ich erwarte ein annehmbares Angebot von VW , quasi ein Vergleich, aber nicht so teuer und aufwendig als wäre es ein Vergleich in Verbindung mit einem Gerichtsverfahren.

Ich halte finde diese Nutzungsentschädigung für generell als zu hoch. Da wartet man erst mal ab um dem Händler eine Chance zu geben um zu reparieren, oder man sagt "machen wir bei der Imspektion mit" und dann hat man plötzlich 30.000 auf der Uhr und es wird richtig teuer.

Bei einem solchen Pfusch mit teilweise 7 oder 8 Werkstattaufenthalten innnerhalb von 6 Monaten und 4 bis 6 Wochen, in denen man auf sein Auto verzichten muss, sollte man im Gegenteil den Händler oder VW auf Schadenersatz verklagen können.

So eine Geschichte kostet Nerven, Zeit und Geld und dass muss doch ersetzt werden - jedenfalls nach meinem Rechtsempfinden.

am 25. Juni 2006 um 19:07

@ safwetyservices

Telefon ist ganz falsch, Email ist ebenfalls sinnlos.

Sachverhalt (Telefonate und Emails) etc. aufschreiben, Brief verfassen, DARIN FRIST SETZEN ! Dann mit Rückschein an das Autohaus schicken.

Evtl Kontakt mit dem Werk und der Kundenbetreung aufnehmen, aber nur schriftlich! Telefonate bringen nix!

Termin abwarten und evtl. nochmal schicken.

Mehr macht der Anwalt auch nicht, aber das kann Dich den Versicherungsschutz bei der Versicherung kosten...

Themenstarteram 25. Juni 2006 um 19:27

Äh, was für ne Versicherung?

Wieso Versicherungsschutz?

Hatte gar keine Lust auf Fristsetzen , Einschreiben, etc.,

da hab' ich gar keine Zeit zu.

Hab die Wandlung selber auch telefonisch, bzw. per mail durchgesetzt!

Wenn die auf meine Laien - Rechtsauffassung jetzt bezüglich des KM Satzes nicht eingehen , ist das nunmal der Job des RA's.

Der hat auch das Fachwissen dazu, korrekte Forderungen zu stellen und diese auch zu begründen.

 

Reden wir vielleicht an einander vorbei?

am 25. Juni 2006 um 21:29

Ich wollte Dich nicht belehren, meine Hinweise waren darauf bezogen:

"Fazit: Ich hab' ne Rechtschutz, einen guten Anwalt und viel Zeit.

Mal sehen auf was das ganze hinausläuft?!"

Die ganze Sache ist übrigens gar nicht so zeitintensiv wie es klingt, man kann sich die vorherigen Telefonate und Emails sparen.

Themenstarteram 26. Juni 2006 um 5:37

schon ok, aber ich habe immer noch nicht vestanden, was du mit der Versicherung meintest?

Ah, jetzt verstehe ich, du meinst die Rechtschutz würde mir kündigen !?

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