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Wann braucht man Grundqualifikation? / Ist diese absetzbar?

Themenstarteram 17. Juni 2013 um 23:41

Hallo, in welchen Fällen ist die Grundqualifikation bzw. Weiterbildung notwendig?

Ist jegliche Art von gewerblicher Nutzung (Transport von z.B. Arbeitsgeräten in der Stadt) schon Güterverkehr?

In meinem konkreten Fall handelt es sich um Baustellenfahrzeuge, die div. Materialien und Maschinen transportieren, sowie regionaler Transport von z.B. Gerüst.

Es ist niemand rein als Fahrer angestellt. Das Fahrzeug wird zum Zielort gefahren und dort z.B. das Gerüst aufgebaut.

Können Kosten für Führerschein und ggf. Grundqualifikation komplett abgesetzt werden? Kann ich überhaupt weitere Fahrer gegenüber dem Finanzamt geltend machen oder können die mir da ein Riegel vorschieben?

 

Ausgenommen von dieser Qualifikationsverpflichtung sind Fahrten mit Kraftfahrzeugen: zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.

Gilt das noch? Trifft das auf meinen Fall zu?

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8 Antworten
am 18. Juni 2013 um 7:20

Zitat:

Original geschrieben von seppel2010

Ist jegliche Art von gewerblicher Nutzung (Transport von z.B. Arbeitsgeräten in der Stadt) schon Güterverkehr?

Nein, da gibt es in § 1 Abs. 2 eine ganze Menge ausnahmen, einfach mal die Tante Gogle fragen. Arbeitsmaschinen sind sowieso außen vor.

Zitat:

In meinem konkreten Fall handelt es sich um Baustellenfahrzeuge, die div. Materialien und Maschinen transportieren, sowie regionaler Transport von z.B. Gerüst.

Es ist niemand rein als Fahrer angestellt. Das Fahrzeug wird zum Zielort gefahren und dort z.B. das Gerüst aufgebaut.

Was steht in deinem Arbeitsvertrag? Fahrer oder Gerüstbauer? Im 2. Fall könnte es eine Befreiung sein, im ersten Fall nicht.

Zitat:

Können Kosten für Führerschein und ggf. Grundqualifikation komplett abgesetzt werden? Kann ich überhaupt weitere Fahrer gegenüber dem Finanzamt geltend machen oder können die mir da ein Riegel vorschieben?

Ja, sie können als Weiterbildung im Beruf abgesetzt werden.

Zitat:

Ausgenommen von dieser Qualifikationsverpflichtung sind Fahrten mit Kraftfahrzeugen: zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.

Gilt das noch? Trifft das auf meinen Fall zu?

Ob das zutrifft, ist hier ohne nähere Informationen über den Umfang de Fahrtätigkeit nicht zu beurteilen. Fährst du z.B. nur morgens vom Bauhof auf die Baustelle und baust dort den ganzen Tag auf, trifft es zu; fährst du aber mit einer Ladung Gerüstmaterial und verteilst sie zuerst auf mehreren Baustellen und bleibst and der letzten Baustelle und baust mit auf, nicht unbedingt.

Übrigens, schädlich ist die Weiterbildung in keinem Fall, wenn ich daran denke, wieviel Gerüstmaterial schon auf den Straßen verteilt wurden, weil keine ausreichende Ladungssicherung da war. ...Und immer daran denken: Nur der Unwissende ist sorglos!

Themenstarteram 18. Juni 2013 um 8:17

Hattest du dich jetzt mit der Absetzbarkeit auf Privatpersonen als Weiterbildung oder auf Kosten der Firma bezogen? Oder ist beides möglich?

In diesem sind die Leute als Gerüstbauer bzw. Hilfsarbeiter angestellt. Jedoch nicht als Fahrer. Ob jetzt einer zweimal fährt wird ja wahrscheinlich nicht so genau kontrolliert werden, bzw ist ja auch nicht nachvollziehbar oder schlimm. Wenn mehr benötigt wird, wird eben nochmal gefahren. Sollte ja funktionieren.

Bisher bin ich hauptsächlich gefahren. Ich hatte bisher keine Probleme oder Nachfragen in diese Richtung, wollte jedoch trotzdem sicher gehen.

am 18. Juni 2013 um 8:38

Zitat:

Original geschrieben von seppel2010

Hattest du dich jetzt mit der Absetzbarkeit auf Privatpersonen als Weiterbildung oder auf Kosten der Firma bezogen? Oder ist beides möglich?

Nach meinen Erfahrungen kann der Arbeitnehmer die Weiterbildungskosten als Werbungskosten (Weiterbildungen im Beruf) absetzen. Die Firma kann sie als Fortbildungskosten für das Personal absetzen. Natürlich kann nur der die Kosten absetzen, der sie auch hatte. Wer also die Rechung bezahlt, kann sie absetzen.

Ich habe in meinem Kundekreis etliche Gerüstbaufirmen, die für ihr Personal die Weiterbildung organisieren. Die Zahlungsweise ist jedoch schon unterschiedlich. Einige Firmen zahlen die Weiterbildung, das Personal investiert seine Freizeit (also die Weiterbildung zählt nicht als bezahlte Arbeitszeit). Da haben dann beide etwas davon, bzw. jeder trägt seinen Teil dazu bei.

Eine Firma organisiert die Weiterbildung, handelt einen günstigeren Komplettpreis aus, der dann auf die anwesenden umgelegt wird und jeder zahlt dann zwar die Gebühren, aber günbstiger als wenn er normal einer Weoterbildung teilnehmen würde.

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

 

Übrigens, schädlich ist die Weiterbildung in keinem Fall, wenn ich daran denke, wieviel Gerüstmaterial schon auf den Straßen verteilt wurden, weil keine ausreichende Ladungssicherung da war. ...Und immer daran denken: Nur der Unwissende ist sorglos!

Weiterbildung ist immer gut.

Aber lassen wir mal die Kirche im Dorf. Im Fall Gerüstbau reicht ein LaSi Kurs der auf das zu transportierende Material zugeschnitten ist.

Eine komplette Quali zu durchlaufen um den Einsatz von Gurten, ARM und Kantenschoner zu beherschen ist übers Ziel hinaus.;)

am 19. Juni 2013 um 6:06

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Zitat:

Eine komplette Quali zu durchlaufen um den Einsatz von Gurten, ARM und Kantenschoner zu beherschen ist übers Ziel hinaus.;)

Wie? Willst du etwa Gerüstbaumaterial nicht gurten ????

Der Schwerpunkt kann durchaus Ladungssicherung sein. Bei uns ist das immer auf das transportierte Material zugeschnitten. Die Themen Wirtschaftsliches Fahren und EG-Sozialvorschriften sind absolut sinnvoll. dann wären wir schon bei drei von 5 Seminaren.

 

Wo habe ich geschrieben das ich nicht gurten will?

Ich sag doch: LaSi reicht.

EG Sozialvorschriften? Was juckt den Gerüstbauer Grenzüberschreitender Verkehr ?

Selbst Lenk und Ruhezeiten werden in den seltensten Fällen zur Anwendung kommen.

Glaubst du ernsthaft ein Gerüstbauer fährt zur Baustelle, stellt auf arbeiten, rennt in der Mittgspause zum LKW um auf Pause zu stellen um danach wieder auf arbeiten zu stellen?

 

Ist halt EG: Das Gegenteil von gut gemacht ist gut gemeint.

am 19. Juni 2013 um 16:53

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Wo habe ich geschrieben das ich nicht gurten will?

Zitat:

Upps, genaues lesen hätte geholfen.

EG Sozialvorschriften? Was juckt den Gerüstbauer Grenzüberschreitender Verkehr ?

Selbst Lenk und Ruhezeiten werden in den seltensten Fällen zur Anwendung kommen.

Grenzüberschreiteender Verkehr nicht, aber vielleicht Schichtzeiten, Tagesruhezeiten, Wochendruhezeiten. Dabei rede ich nicht vom "Gerüstbauer", sondern dem Fahrer, der mehrere Baustellen bedient und dann auf einer dieser Baustellen mitarbeitet, vielleicht noch dazu einen LKW > 7,5 t fährt. Der kommt absolut ums Kartestecken/ Scheibe einlegen nicht herum. Und der sollte schon aus finanziellen Gründen (Bußgelder) sich an die EG- Sozialvorschriften halten.

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

 

Grenzüberschreiteender Verkehr nicht, aber vielleicht Schichtzeiten, Tagesruhezeiten, Wochendruhezeiten. Dabei rede ich nicht vom "Gerüstbauer", sondern dem Fahrer, der mehrere Baustellen bedient und dann auf einer dieser Baustellen mitarbeitet,

Sorry, dann haben wir uns falsch verstanden.

Ich denke mal dein Beispiel wird auch nicht mehr als "Arbeiter der sein Arbeitsgerät fährt" durchgehen.Das ist dann eher " Fahrer der ab und zu mit anpackt"

Von daher dürfte die Quali dann pflicht sein.

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