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Warum sind rechtliche Dinge so kompliziert? -->Felgen

Opel Astra H
Themenstarteram 29. Januar 2012 um 18:50

Hallo zusammen,

vllt hat der ein oder andere von euch die Geschichte ja schon durch, und kann mir sagen, was mich erwartet...

Also folgendes: Ich habe einen Astra H Caravan mit der Reifengruppe "N".

Letztes Jahr kam ein EibachProKit rein, und wurde natürlich auch abgenommen, mit dem typischen Vermerk: "in Verbindung mit Serienreifen"

Laut Serienreifenkatalog sind "Serienreifen" für die Gruppe N aber nur 15 und 16Zoll-Reifen.

Ich würde aber gerne 18"-Zoll-Felgen nehmen. (Oder 17", ich schwanke noch) Es werden Original-Opel-Felgen werden. Deren ABE wird sich dann wahrscheinlich auf einen "Serien-Astra" beziehen...

Frage 1: Also komme ich doch eigentlich nicht um eine Extra-Abnahme drumrum, oder?

Auch wenn eine neue Abnahme technisch völlig unsinnig ist, denn für andere Astra H's mit dem Z16XER sind ja auch 17 und 18Zoll zulässig, nur stehen die in einer anderen Reifengruppe...

Wie kommt man in eine andere Reifengruppe? (Nachträglich wohl eher nicht mehr... :D )

Frage 2: Wovon hängt das ab?

Schon mal vielen lieben Dank für eure Antworten!

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8 Antworten
am 29. Januar 2012 um 19:00

Mach sie dran un gut. Es sind Original Astra Felgen und gut. So weit wird keiner bei einer Kontrolle kontrolieren.

Wenn du es vollkommen legal haben willst, musst du glaube noch die Lenkeinschkagsbegrenzer einbauen.

Kauf dir noch ein paar Spurplatten und lass dir dann das ganze Paket so abnehmen. Und es sieht auch viel besser aus ;)

Meiner ist auch in der Gruppe N, allerdings ebenfalls mit Eibach Tieferlegung um 30mm

meine Eintragungen der 17er orig. Felgen MIT Spurplatten 16mm Rad/ und der 19er orig. mit 10er

Spurplatten waren beim TÜV keinerlei Problem.

Wenn ich die Felgen nicht mit Platten hätte fahren wollen , wäre es garnicht aufgefallen, da ich die

17er nur 3 Monate vorher bei der HU auch montiert hatte(ohne Spurplatten) der Prüfer hatte da mal

kurz auf die DOT geschaut und mehr nicht:D:D

VG

Themenstarteram 29. Januar 2012 um 19:40

Das der TÜV-Prüfer das durchgehen lässt, kann ich mir denken.

Original-Opel-Felge und es ist auch ein Opel. Thema erledigt. :D

Legal ist es dadurch aber ja dennoch nicht.

Und hey, mir ist es ja auch aufgefallen... ;-)

Naja, dann muss ich die Abnahme halt nochmal machen lassen...mmpf.

50Euro für Schwachsinn...

Aber ich fühl mich besser, wenn mein Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis hat. :D

Morgen muss ich zur Durchsicht, da werd ich meinen FOH nochmal Löchern und Angebot einholen.

Es bleibt allerdings die Frage: Warum gibt es unterschiedliche Reifengruppen für einen Astra H Caravan Z16XER ??? Ich raffe das nicht. Habt ihr eine Idee?

Hallo, ich denke auch wenn du die 18 Zoll Felgen im Umrüstkatalog finden würdest und sie frei zu fahren sind, gibt es aber immer noch deine Federn die in Verbindung mit den Felgen geprüft werden müssen.

Ich denke du musst eine eintragung auf jeden fall machen.

Die Opelfreigaben beziehen sich doch nur auf das Serienmodell, und das ist nicht 30 mm Tiefer .

 

www.tuev-hessen.de/.../index_ger.html

mfg

flifatuet

Themenstarteram 29. Januar 2012 um 21:58

Ja, eben nicht.

Das ist ja der Wahnsinn.

Abnahme der Federn: Mit Serienbereifung*

Serienbereifung ist eben genau der ganze Kram, der im Reifenkatalog steht.

Bei mir, wegen Gruppe N, eben nur 15 und 16 Zoll in diversen Größen.

Wäre ich von vorherein, in der Gruppe L gewesen, hätte ich die Gruppe N plus 1x 18Zoll/225 und 1x 17Zoll/215 und 1x 17Zoll/225 fahren dürfen.

Das alles gilt dann als Serienbereifung, und ist im Gutachten über die Federn gedeckelt.

Es kann ja niemand sagen, ob die Felgen bei der Prüfung der Federn schon drauf waren. Denn im Gutachten steht ja eben keine konkrete Größe.

Aber ich bin eben nicht in Gruppe L oder M...(M hat keine 18 Zoll dabei, die 17er schon....)

Das ist völlig absurd was da im Reifenkatalog steht. Ich mein die haben doch bei allen 1.6ern dieselben Radhäuser verbaut oder nicht? :D

Und was hat es mit dem Lenkeinschlagsbegrenzer auf sich?

Eigentlich habe ich immer gelesen, dass es keinerlei Schwierigkeiten zwecks schleifen oder ähnlichem beim Astra gibt.

Innerlich habe ich mich schon damit abgefunden, die Abnahme machen zu müssen, aber irgendwie will ich wissen, was es mit den Reifengruppen auf sich hat....

Zitat:

Original geschrieben von sonntagskind_astra

Ich mein die haben doch bei allen 1.6ern dieselben Radhäuser verbaut oder nicht? :D

Das schon, aber:

Zitat:

Und was hat es mit dem Lenkeinschlagsbegrenzer auf sich?

Der verhindert ein zu starkes Einschlagen der Lenkung, damit die Räder nicht innen am Radhaus schleifen.

So gesehen machen die Reifengruppen schon (meistens) Sinn. Ausserdem ist der Reifenumfang Reifengruppen-spezifisch programmiert, d.h. ggf muss der umprogrammiert werden (was aber kein Problem darstellt), um Abweichungen möglichst gering zu halten.

Was wirklich absurd ist: Mein Hobel darf nach Reifenkatalog auch keine 18er fahren, obwohl der das ZF-Lenkgetriebe samt Begrenzung hat.

Themenstarteram 30. Januar 2012 um 17:13

Sooooo....war heute ja zur Durchsicht, alles technisch 1A :-) aber egal, darum geht es nicht...

Zu der Frage mit den Reifengrößen...der Online-Serienkatalog für die Breite Masse von Opel ist Mumpitz.

Mein Werkstattmeister hat sich die zulässigen Größen aus dem System(Opel intern, tagesaktuell) geholt.

(Zettel liegt jetzt leider noch im Auto, nochmal gehe ich nicht raus.)

Als Serienbereifung wird dort gelistet:

Z16XER:

ohne Sportfahrwerk: bis rauf zu 17Zoll/215 also 17/45/215.

--> KEINE 17er mit 225, auch keine 18er.

mit Sportfahrwerk: bis rauf zu 18/40/225 inkl. 17/50/225.

So macht das für mich auch Sinn, denn mit dem Seriensportfahrwerk werden dann wohl die Lenkeinschlagsbegrenzer verbaut (so meine Vermutung), und damit sind auch die breiteren Reifen zulässig.

Das Gesicht meines Werkstattmeisters war auch sehr verwundert, als er von den 3 Reifengruppen hörte, und konnte deren Logik auch nicht folgen...

Den Ausdruck werde ich nochmal abfotografieren und dann hier online stellen.

(ich glaube es waren auch noch andere Motoren gelistet, aber sicher bin ich nicht.)

Fazit: Ohne eine weitere Abnahme kann ich also die 215er 17Zoll fahren(und alles was kleiner ist), dafür gilt die Eintragung der Eibachs. Für alles andere -> Abnahme.

Themenstarteram 31. Januar 2012 um 12:08

Ich muss mich berichtigen, und "fifatuet" hat völlig Recht!

den Auszug, den ich bekam, war aus dem Umrüstkatalog, und dort ist bei den 17Zoll-Felgen eine (5) hinterlegt. Das heisst, es muss eine ABE der Felgen vorliegen. Diese bezieht sich dann jedoch wieder aufs Standardfahrwerk.

Eine Abnahme ist also auch bei den 17-Zoll-Felgen nötig, da die Eibachs vorher eingetragen waren, und sich wie gesagt auf die Gruppe "N" beziehen.

Aber ich sehe jetzt durch, auch wie die Reifengruppen entstehen...

N: kein Sportfahrwerk, keine 17Zoll-Felgen ab Werk

M: kein Sportfahrwerk,17Zoll-Felgen ab Werk -> deren ABE wird in die Zulassung integriert

L: Sportfahrwerk, Felgen ab Werk egal, die ABE's der Felgen wird in die Zulassung integriert, Lenkeinschlagsbegrenzer sind verbaut.

Puuh, ein Dschungel aus Dokumenten und Vorschriften...

Aber falls jemand jetzt Fragen zu Felgen, Reifengrößen und Abnahmen hat, nur her damit, ich habs jetzt verstanden. :D

Also als Tipp: Erst die Felgen machen (ABE) und anschliessend das Fahrwerk. Denn dann gilt die Abnahme des Fahrwerks schon in Verbindung mit den Felgen und deren ABE. Andersherum gilt die Abnahme des Fahrwerks nur für Serienbereifung und die ABE der späteren Felgen "erlischt". Es sei denn die Felge ist schon im Serienreifenkatalog in eurer Klasse gelistet.

Ergo komme ich jetzt um eine Abnahme der Felgen in Verbindung mit dem Fahrwerk nicht drumrum.

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