Wem gehört ein Auto? Dem Halter oder dem Käufer auf dem Kaufvertrag?
Habe eine etwas komische Frage.
Wem gehört das Auto?
Bsp: Meine Mutter kauft ein Auto. D.h. Sie hat den Kaufvertrag unterschrieben.
Ich melde den Wagen auf mich an und bin der Halter.
Wem gehört rechtlich gesehen der Wagen?
Ähnliche Themen
87 Antworten
Der Besitzer ist der,der auch den Fahrzeugbrief hat.
Na immer der. der den Brief hat, ist ja bei der Bank genau so, so lange er als sicherheit dient gehört der wagen Dir ja nicht.
MFG
Der Eigentümer ist der, der es gekauft hat, das muß nicht der Halter sein, selbst wenn Du den Brief hast heißt das nicht, das Du der Eigentümer bist.
Zitat:
Original geschrieben von Maguse
Der Besitzer ist der,der auch den Fahrzeugbrief hat.
Ja, so müsste es sein. Der Fahrzeugbrief ist die Besitzurkunde. Wenn ein Auto auf jemand anderen zugelassen wird un dieser der neue Halter sein soll, muss ihm der Brief ausgehändigt werden.
ich hab mal inner schule gelernt, besitzer ist nicht gleich eigentümer, besitzer, ist derjenige der den wagen nutzt usw, eigentümer müsste derjenige sein, der im kaufvertrag steht. zumindest glaube ich das, anhand des schulstoffes, wenn ich das noch so halbwegs im kopf zusammenkriege.
@ RedWraith:
Genau so siehts aus.
@ Warmmilchtrinke:
Der Fahrzeugbrief sagt bezogen auf die Eigentumsverhältnisse überhaupt nichts aus.
Zitat:
Original geschrieben von daniel.krueger
Der Eigentümer ist der, der es gekauft hat, das muß nicht der Halter sein, selbst wenn Du den Brief hast heißt das nicht, das Du der Eigentümer bist.
Das ist auch meine Meinung. Und mein Versicherungsfritze und meine Mutter sagen was anderes. also das was die anderen bisher gesagt haben.
der besitzer ist der, der sich im wahrsten sinne des wortes auf den gegenstand (etc bla bla) setzen kann. eigentümer ist der, der die tatsächliche gewalt über die sache hat.
@ golf lila laune:
Worum genau geht es denn, wenn man fragen darf?
Zitat:
Original geschrieben von RedWraith
ich hab mal inner schule gelernt, besitzer ist nicht gleich eigentümer, besitzer, ist derjenige der den wagen nutzt usw, eigentümer müsste derjenige sein, der im kaufvertrag steht. zumindest glaube ich das, anhand des schulstoffes, wenn ich das noch so halbwegs im kopf zusammenkriege.
genau so und nicht anders!
Das Gesetzt Unterscheidet Besitzer und Eigentümer
Beispiel an einer Mietwohnung:
der Mieter ist der Besitzer der Wohnung und hat Somit auch das Wohnungsrecht und kann somit auch leute vor die Tür setzen (Wohnungsverbot erteilen)
(direkte Gewalt über das Objekt)
Der Eigentümer ist der Vermieter der die Inderekte Gewalt über das Objekt hat! und auch im Grundbuch eingetragen ist!
Aufs Auto Übertragen... der den KFZ Brief hat ist Eigentümer, der den Wagen in der direkten Gewalt hat (Besitzer) ist der Halter!
Gruß Jordy
(der wieder seine Jura prüfung aus den winkeln seines Hirns herausgraben musste )
@ Jordy:
Wer den Brief hat ist nicht zwingend Eigentümer, das Teil ist keine Besitzurkunde!
Zitat:
Original geschrieben von daniel.krueger
@ Jordy:
Wer den Brief hat ist nicht zwingend Eigentümer, das Teil ist keine Besitzurkunde!
ich glaube damit liegst du falsch - wer den Brief hat ist auch der Eigentümer.
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Steinbert
ich glaube damit liegst du falsch - wer den Brief hat ist auch der Eigentümer.
Grüße
das sehe ich genau so!
Wer den Brief hat ist der eigentümer... derjenige hat nämlich auch das recht den Wagen zu verkaufen
Gruß Jordy
(wie beim Haus die eintragung ins Grundbuch)