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Werkstattwagen Platter Reifen rechtliche möglichkeiten
Hallo Leute,
folgende Ausgangslage:
Ich habe einen Werkstattwagen bekommen, weil bei meinem Auto nach der Reparatur nachgearbeitet werden musste. Den Werkstattwagen habe ich ungefähr 10km bis nach Hause bewegt und dort abgestellt. Ein paar Tage später war einer der Reifen platt.
Die Werkstatt hat den Wagen abgeholt und einen neuen Reifen, Reifendrucksensor (da beim Wechsel kaputt gegangen) und die Arbeitsstunden in Rechnung gestellt. Zusätzlich wurde für alle Arbeiten die Umsatzsteuer berechnet. Der Reifen war an der Außenseite durch einen Bordsteinschaden beschädigt und hat dort Luft verloren (ich habe diesen Schaden nicht verursacht). Leider habe ich bei Übergabe des Wagens keine Begutachtung gemacht.
Meine Fragen wären nun folgende:
1. Welche Möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen?
2. Darf die Werkstatt den Reifendrucksensor in Rechnung stellen?
3. Darf die Werkstatt die Umsatzsteuer berechnen?
Wäre super, wenn hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat und weiter helfen kann.
Gruß Markus
5 Antworten
Hast du ein Übernahmeprotokoll unterschrieben, als dir das Fahrzeug übergeben wurde?
Es wurde ein Fahrzeugnutzungsvertrag unterschrieben. Es gibt aber kein Übergabeprotokoll.
In den AGB zu diesem Fahrzeugnutzungsvertrag wird stehen wofür der Nutzer haftbar gemacht werden kann. Reifenschäden durch Bordsteinkontakt gehören üblicherweise dazu.
Wenn kein Haftungsausschluss vereinbart wurde wirst du den Schaden bezahlen müssen.
r
Im Fahrezugnutzungsvertrag steht etwas von "Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit".
Falls jemand mal ein ähnliches Problem hat, dann kann ich raten nach Möglichkeit den kostenlosen Termin beim ADAC Anwalt wahrzunehmen. Dieser hat in meinem Fall gesagt, dass ich nicht zahlen muss, da keine Fahrzeugübergabe stattgefunden hat, bei welcher der Zustand notiert und unterschrieben wurde.