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Wie mit falscher Angabe in Inserat vor Abholung umgehen?

Themenstarteram 19. Juni 2020 um 8:16

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich bin hier richtig. Ich habe vor ein paar Tagen die "verbindliche Bestellung" für einen Jahreswagen in einem Autohaus abgegeben. Jetzt bin ich nochmal das Inserat durchgegangen und mir ist eine Diskrepanz aufgefallen. Oben in der Übersicht der Ausstattungen steht groß "Navigationssystem", weiter unten jedoch "SYNC3 light", was gemäß Preisliste des Herstellers ohne Navi ist. Ich vermute inzwischen sehr stark, dass der Wagen kein Navi hat. Im Vertrag selbst ist gar keine Ausstattung aufgeführt, lediglich die Fahrgestellnummer.

Leider bin ich ein anderes Fahrzeug ausführlich probegefahren und habe dieses nur einmal um den Block gefahren und angeschaut, ohne jedes einzelne Feature zu überprüfen, ob es auch wirklich da ist.

Das Navi war jetzt nicht der allerwichtigste Punkt, aber doch ein Argument, warum ich insbesondere dieses und nicht ein anderes Auto genommen habe. Im Internet konnte ich schon finden, dass die Inserate, auch wenn nichts im Kaufvertrag steht, wohl trotzdem bindend sind. Wie würdet ihr vorgehen, welche Möglichkeiten habe ich? Mögliche Ziel wären entweder ein Preisnachlass, die Änderung des Fahrzeugs beim gleichen Autohaus oder gar die Stornierung und der Kauf woanders (oder Nachbesserung, wobei das wahrscheinlich nicht geht?).

Danke schon mal!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 23. Juni 2020 um 15:29

So, ich hatte Kontakt mit dem Autohaus. Sie haben den Fehler gleich eingestanden und mir entweder ein anderes Fahrzeug (das aber andere Features nicht hat), die Nachrüstung (die aber wohl zu Problemen führen könnte, sodass das Navi nicht wie ab Werk funktioniert; wurde mir eher abgeraten) oder einen Nachlass von 200€ angeboten. Ich habe den Nachlass genommen und werde ihn als Zuschuss für ein neues Smartphone nutzen, sodass Android Auto mit Google Maps sauber funktioniert. Damit hat sich das also gut geklärt. Danke für eure Antworten nochmal!

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Nun ja, scheinbar hast du dann kein Navi

https://www.asf-autoservice.de/.../

 

Punkt 3

 

Ich würde den Händler anrufen und mich erkundigen.

 

Du hast dich auf die Angabe des Händlers verlassen und hast nicht alles ausprobiert.

 

Fehler können passieren.

 

Aber um einen Kontakt mit dem Händler kommst nicht rum

am 19. Juni 2020 um 9:44

Auf jeden Fall ersteinmsl den Händler kontaktieren. Der wird ja such ein Interesse haben einen zufriedenen Kunden zu haben.

Im Zweifel wird er noch einmal selber nachsehen ob ein Navi drin ist. Wenn keins verbaut ist werdet ihr schon eine Lösung finden.

P.S. du hast 2 Fehler gemacht 1. Eine Probefahrt geht nicht nur um den Block. 2. Ob das Auto ein Navi hat oder nicht sieht man und wenn nicht dann probiert man es aus. Das gehört mit zu Punkt 1.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 19. Juni 2020 um 11:44:21 Uhr:

...

P.S. du hast 2 Fehler gemacht 1. Eine Probefahrt geht nicht nur um den Block. 2. ...

es geht um einen Jahreswagen

WENN man das Modell/die Motorisierung/usw. schon kennt, dann ist da m.E. in der Regel keine wirkliche Probe- = Erprobungsfahrt erforderlich ;)

wichtig wäre nur eine genaue Durchsicht:

- Spuren von Unfallschäden?

- Ausstattung?

(die ja z.B. bei einem EU-Import abweichend sein kann)

 

- Nutzungsspuren?

(z.B. ehem. Kettenraucher-Auto)

Themenstarteram 19. Juni 2020 um 10:37

Ich habe mich aber bzgl. der Ausstattung auf das Inserat verlassen und lediglich überprüft, ob das Fahrzeug so fährt wie das andere, das ich länger gefahren bin und habe auf Gebrauchsspuren, Schäden usw. geachtet. Aber ich habe jetzt gelernt beim Anschauen des Fahrzeugs noch penibler zu sein und auch die Ausstattung zu prüfen. Beim nächsten Mal bin ich dann schlauer.

Zitat:

@mjr_ schrieb am 19. Juni 2020 um 12:37:22 Uhr:

Ich habe mich aber bzgl. der Ausstattung auf das Inserat verlassen und lediglich überprüft, ob das Fahrzeug so fährt wie das andere, das ich länger gefahren bin und habe auf Gebrauchsspuren, Schäden usw. geachtet. Aber ich habe jetzt gelernt beim Anschauen des Fahrzeugs noch penibler zu sein und auch die Ausstattung zu prüfen. Beim nächsten Mal bin ich dann schlauer.

Und ruf nochmal den Händler an wegen des Navi.

Ein Jahresawagen ist nunmal ein Gebrauchtwagen. Und da gilt eben die Regel das man nie die Katze im Sack kaufen sollte.

OK in deinem speziellen Fall, wo Du ein vergelichbares Auto schon länger fährst, hätte sich das mit der Probefahrt erledigt.

Ist es denn wirklich das selbe Auto oder ein Vorgängermodell oder eine andere Variante (Kombi, Coupe, 3 oder 5 Türer etc.)?

Ist es vom Motor und Getriebe her auch gleich? Ein Automatik Benziner fährt sich halt komplett anderes wie z.B. ein Handgeschalteter Diesel.

Falls nicht dann wohl doch ausführliche Probefahrt.

Und noch was: Auch bei einem Jahreswagen können Kompnenten Defekt sein. Also auch die Klimaanlage testen und ggf. das Navi und andere Komponenten (ABS, ESP und die Airbags bitte nicht!! ;-) )

Angaben im Inserat sind nicht bindend, nur das was im Kaufvertrag steht.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 19. Juni 2020 um 15:23:20 Uhr:

Angaben im Inserat sind nicht bindend, nur das was im Kaufvertrag steht.

Nö.

https://autokaufrecht.info/.../

O.

Es kommt darauf an ob das Inserat vor dem Kaufvertrag noch entsprechend abgeändert wurde.

Wenn im Inserat falsche Angaben sind hast du 3 Möglichkeiten.

1. Rechtliche Wege eingehen (Täuschung o.ä.)

2. Widerrufsfrist ausnutzen.

3. Auf Nachbesserung bestehen.

Oder du sagst dem Autohaus offen und erlich, dass da ein Fehler Ihrerseits vorliegt und du keine Lust auf das Rechts geschisse hast, du aber damit einverstanden wärst wenn sie das Navigationssystem nachrüsten. (Kostenfrei)

am 20. Juni 2020 um 6:14

Hallo!

Diese Klausel von wegen: "das Inserat dient nur der allgemeinen Identifikation des Fahrzeuges" (Zitat Ende) o.ä. würde ich nicht als kugelsicher ansehen.

Man kann durchaus auch interpretieren, dass die im Inserat gemachten Angaben, zumindest in Bezug auf wesentliche zugesicherte Eigenschaften, Teil des Kaufvertrages werden.

Ein Navigationsgerät ist heute immer noch eine teure Option. Fehlt diese, kann man schon annehmen, dass eine wesentliche zugesicherte Eigenschaft fehlt. Mit allen möglichen Konsequenzen aus dem Kaufvertrag.

Dem TE sei geraten, das Inserat unbedingt auszudrucken. Der Händler kann es jederzeit löschen oder ändern.

Ich würde nun den Händler ansprechen und ihm entweder den Rücktritt vom Kaufvertrag aus o.g. Gründen erklären, oder einen Nachlass anbieten (1.000 Eur müssen schon drin sein, meine ich). Sync 3 verfügt möglicherweise über Carplay, also kann man auch über das Smartphone navigieren. In CH aber ohne Roaming nur als Telekom-Kunde, soweit ich weiß. Also eingeschränkte Nutzbarkeit.

Es war sein Fehler, den Wagen nicht korrekt zu inserieren. Es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft. Das sind zunächst die wichtigen Punkte.

Was der Kaufinteressent nun bei der Probefahrt sieht oder nicht, ist dabei erst mal egal. Er darf ja auch davon ausgehen, dass das in der Annonce erwähnte ESP vorhanden ist, auch ohne es durch einen versuchten Drift zu testen.

Zum Thema Probefahrt: selbstverständlich testet man ausgiebig jedes Gebrauchtauto, das einmal auf der Straße bewegt worden ist. Schon beim Verlassen des Hofes kann es gegen einen Randstein gefahren worden sein.

Schon juristisch korrekt als solche zu bezeichnende Neufahrzeuge haben gar nicht mal so selten schon deftige Schäden beim Abladen vom LKW erlitten. Das erfährt man dann natürlich nicht, darf aber automatisch ein Neufahrzeug erwarten.

Bei Gebrauchtwagen sieht die Sache schon anders aus, weshalb man eben genau begutachtet und ausgiebig probefährt.

ZK

am 20. Juni 2020 um 6:30

Am Ende ist es doch egal was genau im Inserat stand. Das Auto wurde bereits vor Ort besichtigt und sogar Probe gefahren. Es giebt sogar schon eine verbindliche Bestellung. Was muss denn noch passieren damit die Sache eindeutig wird?

@Kiseku Woher nimmst du das bei Punkt 2 genannte Wiederrufsrecht? Fernabsatz sehe ich hier nicht. Der TE war doch schon vor Ort und hat das Auto besichtigt. Ein weiteres Wiederrufstecht ergibt sich höchstens aus einer entsprechenden Vereinbarung in der Bestellung. Das aber wird nirgends erwähnt und ist auch nicht üblich.

@StephanRE

Wenn ein Kauf, bei einem Autohaus erfolgte, welcher durch falsche Behauptungen entstanden ist bzw. das Fahrzeug erhebliche Mängel aufweist könnte man den Vertrag aus rechtlicher Sicht anfechten.

Wenn ich z.b. von einer neu Anschaffung 20" Komplett Räder habe, welche ich veräußern möchte, hiervon Bilder mache usw. Kann ich doch auch nicht die Reifen Platt stechen und nur die Felge verkaufen... wenn dafür jemand 100km+ Anreise hatte findet die Person das ganze bestimmt nicht lustig... hierbei wäre es auch egal wenn bereits im Vorfeld bezahlt wurde, was soll jemand mit Felgen für ca. 2000€+ wenn hierfür erneut ca. 500€ für die Bereifung investiert werden muss welche laut der Anzeige dabei wären... - verstehst du das Prinzip ? Demnach kann man Verträge innerhalb einer sog. Wiederrufsfrist rückgängig machen. Diese Frist beträgt in Deutschland meistens 14 Tage.

Habe sogar schon mitbekommen, dass jemand ein Vertrag, einer kompletten Immobilie rückgängig machen gelassen hat weil laut Inserat und Makler das ganze Möbiliert wäre also Couch,Tisch,Küche,Schränke usw.

am 20. Juni 2020 um 8:57

@Kiseku Aus deiner ganzen Argumentation ergibt sich aber noch immer kein wiederrufsrecht.

Ob der vertrag anfechtbar ist , ist was völlig anderes.

Wenn ich mir das auto aber schon vor Ort angesehen habe und mir das fehlende Navi nicht aufgefallen ist habe ich da auch eine gewisse mitverantwortung.

Hab ich es überlesen oder wurde auf den Kaufvertrag hier noch gar nicht eingegangen?

So lange wir nicht wissen was im KV bzgl. der Ausstattung steht, ist jegliche Diskussion doch hinfällig.

Wenn im KV eine Auflistung drin ist oder ein Verweis auf die Anzeige oder nur ein Verweis auf die FIN, nur dann hat man einen Punkt um weiteres Vorgehen zu prüfen.

Also lieber TE, was steht im Kaufvertrag bzgl. der Ausstattung?

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