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Zwei mal für die selbe Sache "bestrafbar"?

Themenstarteram 14. Juli 2022 um 10:32

Es gab einen Vorfall, dass ein ein anderer VT mich ausgebremst hat, was zu einem Unfall geführt hat. Die gegnerische Versicherung hat nur 70% anerkannt, und bald ist die Verhandlung um die restlichen 30%.

Der Unfallgegner hat ein Bußgeld bezahlt, mehr nicht - kein Fahrverbot. Durch sein Verhalten müsste er eigentlich den Führerschein für lange Zeit abgeben. Er hat aber eine derart hanebüchene Story vorgelegt (er habe nur ganz leicht gebremst und ich sei ihm aufgefahren, weil ich unaufmerksam war), dass es nur zu dem Bußgeld gekommen ist. Mit dieser Story versucht der Betreffende auch seine 30% noch zu retten (obwohl das nicht wirklich viel Geld ist, mit Zinsen vielleicht knapp 2000 EUR, die ohnehin seine Versicherung zahlen würde).

Nun wird die Story in dem Gerichtsverfahren auseinandergenommen und der wahre Sachverhalt auch mit einem Gutachter belegt. Es wird ein Gerichtsurteil geben, dass der Unfallgegner den Unfall absichtlich herbeigeführt hat, und sich auch vorher grob verkehrswidrig verhalten hat (Dashcamvideo vorhanden und vom Gericht bereits jetzt als Beweismittel zugelassen).

Frage: nach Abschluss der Gerichtsverhandlung (wird sich noch etwas hinziehen, weil diverse Gutachter noch mitverdienen wollen) - kann ich dann mit Erfolgsaussicht Anzeige erstatten, damit der Betreffende auf Grund seines wahren Verhaltens sanktioniert wird? Ziel ist, dass er bis auf Weiteres nicht mehr Auto fährt. Oder wurde dieser Verkehrsrowdy durch eine dumme, einseitige Polizeiaktion vor den angemessenen Konsequenzen seiner Tat gerettet?

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104 Antworten

das entscheidet doch das Gericht und nicht Du. Das Gericht bewertet die Handlungen des anderen Verkehrsteilnehmers und wird entsprechend seiner Rechtsauffassung und Auslegung der Gesetzeslange diesen sanktionieren.

Ein Bußgeld ist IMHO nichts bei dem das Prinzip "keine Doppeltbestrafung" greift.

Abwarten und Tee trinken (kann ja schon vom eigentlichen Sinn und Zweck nicht sein, Bußgeld akzeptieren und vor Gericht kann keine Strafe mehr verhängt werden? Dann kann man sich den ganzen Prozess gleich sparen).

Gruß Metalhead

Mit dem vom Unfallgegner gezahlten Bussgeld wurde ja schon über das Strafmaß dieser Aktion entschieden. Wenn ich das richtig verstehe, entscheidet das Gericht jetzt "nur noch" über den Anteil seiner Schuld an dieser Aktion.

Ob es da noch Sinn macht (im Nachhinein) eine Klage wegen Nötigung im Strassenverkehr einzureichen, sollte besser über einen Rechtsanwalt geklärt werden.

Warte doch ab, was bei der Verhandlung rauskommt. Was den Gegner betrifft, darauf hast du keinen Einfluß.

Hat die Polizei das Video gesichtet?

Ansonsten wäre dein Anwalt der erste Ansprechpartner.

Zitat:

@xis schrieb am 14. Juli 2022 um 12:32:19 Uhr:

Es gab einen Vorfall, dass ein ein anderer VT mich ausgebremst hat, was zu einem Unfall geführt hat. Die gegnerische Versicherung hat nur 70% anerkannt, und bald ist die Verhandlung um die restlichen 30%.

Der Unfallgegner hat ein Bußgeld bezahlt, mehr nicht - kein Fahrverbot. Durch sein Verhalten müsste er eigentlich den Führerschein für lange Zeit abgeben. Er hat aber eine derart hanebüchene Story vorgelegt (er habe nur ganz leicht gebremst und ich sei ihm aufgefahren, weil ich unaufmerksam war), dass es nur zu dem Bußgeld gekommen ist. Mit dieser Story versucht der Betreffende auch seine 30% noch zu retten (obwohl das nicht wirklich viel Geld ist, mit Zinsen vielleicht knapp 2000 EUR, die ohnehin seine Versicherung zahlen würde).

Nun wird die Story in dem Gerichtsverfahren auseinandergenommen und der wahre Sachverhalt auch mit einem Gutachter belegt. Es wird ein Gerichtsurteil geben, dass der Unfallgegner den Unfall absichtlich herbeigeführt hat, und sich auch vorher grob verkehrswidrig verhalten hat (Dashcamvideo vorhanden und vom Gericht bereits jetzt als Beweismittel zugelassen).

Frage: nach Abschluss der Gerichtsverhandlung (wird sich noch etwas hinziehen, weil diverse Gutachter noch mitverdienen wollen) - kann ich dann mit Erfolgsaussicht Anzeige erstatten, damit der Betreffende auf Grund seines wahren Verhaltens sanktioniert wird? Ziel ist, dass er bis auf Weiteres nicht mehr Auto fährt. Oder wurde dieser Verkehrsrowdy durch eine dumme, einseitige Polizeiaktion vor den angemessenen Konsequenzen seiner Tat gerettet?

Verhandlung um die restlichen Prozente heißt eigentlich Zivilverfahren. Das hat dann mit einer erneuten Untersuchung des Verstoßes nichts mehr zu tun. Gegenstand des Verfahrens ist hier nur die Schadenregulierung.

Ob das Ergebnis dann dazu führen könnte, dass der bereits bestehende Bußgeldbescheid geändert wird, bzw. geändert werden kann, kann ich nicht sagen, glaube ich aber nicht.

Das wäre eine Frage für den Rechtsanwalt.

@TE

Warum willst du den ums Verrecken noch mal anzeigen? Wieso das Nachtreten?

Hier geht es doch um einen Zivilprozeß, nicht um Strafrecht. Der Richter kann und wird da keine Strafe verhängen. Dazu müsste schon ein Staatsanwalt Wind davon bekommen und ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung erkennen. Wenn Du damals Deine Beweismittel etc. aber schon einmal vorgelegt hast, wird der Staatsanwalt den Vorgang aber schon kennen und damals eben nicht solch ein öffentliches Interesse erkannt haben. Von daher wird es wohl bei dem verhängten Bußgeld bleiben.

Zitat:

@xis schrieb am 14. Juli 2022 um 12:32:19 Uhr:

...

Ziel ist, dass er bis auf Weiteres nicht mehr Auto fährt.

...

Deine persönlichen Ziele sind an dieser Stelle allerdings juristisch irrelevant.

warum fragst du nicht deinen anwalt?

der sollte doch nach kenntniss aller relevanten dinge besser was dazu sagen können als das forum, das nur deine geschichte kennt

manchmal schon seltsam was hier immer wieder für fragen kommen

Zitat:

@VIN20050 schrieb am 14. Juli 2022 um 13:35:58 Uhr:

Mit dem vom Unfallgegner gezahlten Bussgeld wurde ja schon über das Strafmaß dieser Aktion entschieden. Wenn ich das richtig verstehe, entscheidet das Gericht jetzt "nur noch" über den Anteil seiner Schuld an dieser Aktion.

Ob es da noch Sinn macht (im Nachhinein) eine Klage wegen Nötigung im Strassenverkehr einzureichen, sollte besser über einen Rechtsanwalt geklärt werden.

Strafprozesse sollten vor den Zivilprozesen geführt werden (weil letztere dann auf ersterem aufbauen können).

Gruß Metalhead

Zitat:

@xis schrieb am 14. Juli 2022 um 12:32:19 Uhr:

Frage: nach Abschluss der Gerichtsverhandlung (wird sich noch etwas hinziehen, weil diverse Gutachter noch mitverdienen wollen) - kann ich dann mit Erfolgsaussicht Anzeige erstatten, damit der Betreffende auf Grund seines wahren Verhaltens sanktioniert wird? Ziel ist, dass er bis auf Weiteres nicht mehr Auto fährt. Oder wurde dieser Verkehrsrowdy durch eine dumme, einseitige Polizeiaktion vor den angemessenen Konsequenzen seiner Tat gerettet?

Berate dich mit deinem Anwalt, ob sich dein Gegner mit seinen Aussagen ggf. des Prozeßbetrugs strafbar gemacht haben könnte... (Konjunktiv!)

Dagegen ist eine kurze Zeit den Lappen los zu sein eine Lappalie.

Mich kotzen Menschen an, die nicht zu ihren Fehlern stehen, die eigene Schuld nicht einsehen wollen und dem Anderen mit irgendeiner Story die Schuld anlasten...obwohl die Schuld eindeutig festgestellt wurde.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 14. Juli 2022 um 14:38:48 Uhr:

 

Berate dich mit deinem Anwalt, ob sich dein Gegner mit seinen Aussagen ggf. des Prozeßbetrugs strafbar gemacht haben könnte... (Konjunktiv!)

Dagegen ist eine kurze Zeit den Lappen los zu sein eine Lappalie.

Prozeßbetrug? In welchem Prozeß? Einen Strafprozeß gab es wohl nicht, der Zivilprozeß kommt erst noch. Außerdem darf der Beklagte lügen, dass sich die Balken biegen...

Zitat:

@xis schrieb am 14. Juli 2022 um 12:32:19 Uhr:

Es gab einen Vorfall, dass ein ein anderer VT mich ausgebremst hat, was zu einem Unfall geführt hat. Die gegnerische Versicherung hat nur 70% anerkannt, und bald ist die Verhandlung um die restlichen 30%.

Der Unfallgegner hat ein Bußgeld bezahlt, mehr nicht - kein Fahrverbot. Durch sein Verhalten müsste er eigentlich den Führerschein für lange Zeit abgeben. Er hat aber eine derart hanebüchene Story vorgelegt (er habe nur ganz leicht gebremst und ich sei ihm aufgefahren, weil ich unaufmerksam war), dass es nur zu dem Bußgeld gekommen ist. Mit dieser Story versucht der Betreffende auch seine 30% noch zu retten (obwohl das nicht wirklich viel Geld ist, mit Zinsen vielleicht knapp 2000 EUR, die ohnehin seine Versicherung zahlen würde).

Nun wird die Story in dem Gerichtsverfahren auseinandergenommen und der wahre Sachverhalt auch mit einem Gutachter belegt. Es wird ein Gerichtsurteil geben, dass der Unfallgegner den Unfall absichtlich herbeigeführt hat, und sich auch vorher grob verkehrswidrig verhalten hat (Dashcamvideo vorhanden und vom Gericht bereits jetzt als Beweismittel zugelassen).

Frage: nach Abschluss der Gerichtsverhandlung (wird sich noch etwas hinziehen, weil diverse Gutachter noch mitverdienen wollen) - kann ich dann mit Erfolgsaussicht Anzeige erstatten, damit der Betreffende auf Grund seines wahren Verhaltens sanktioniert wird? Ziel ist, dass er bis auf Weiteres nicht mehr Auto fährt. Oder wurde dieser Verkehrsrowdy durch eine dumme, einseitige Polizeiaktion vor den angemessenen Konsequenzen seiner Tat gerettet?

Die strafechtliche Seite solltest du abhaken. Begnüge dich damit, dass seine HP bei Verurteilung des Fahrers wegen Vorsatz bei der Schädigung deinen Schaden nicht zahlen wird und von ihm die 70% regressiert und ihm den Vertrag kündigen wird. Für dich wäre es besser er wird wegen (grob) fahrlässiger Verursachung zusammen mit der HP auf vollen Ersatz verurteilt. Die HP dürfte zahlungsfähig sein. Beim Gegner könnte es ewig dauern bis Geld fließt.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 14. Juli 2022 um 14:56:35 Uhr:

Außerdem darf der Beklagte lügen, dass sich die Balken biegen...

Im Zivilprozess aber nicht (wie ich kürzlich erfahren habe).

Gruß Metalhead

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