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Unfall - Wie ist die korrekte Abwicklung

Themenstarteram 10. März 2024 um 7:55

Hallo,

ich hatte nach nicht einmal 2 Monaten meinen zweiten, nicht verschuldeten, Unfall. Meine Stoßstange ist dieses mal ordentlich zerkratzt.

Da ich beim ersten Mal den Fehler gemacht hatte und direkt zu einer Werkstatt der gegnerischen Versicherung gefahren bin und eine nicht zufriedenstellende Instandsetzung und schlechten Wertverlust erhalten habe, möchte ich es dieses Mal besser anstellen.

Wie ist der korrekte Ablauf, um für mich das beste Ergebnis raus zu holen ?

Die gegnerische Versicherung möchte jetzt, dass ich einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt einreiche und dann wird entschieden.

Bei Google lese ich, dass ich erstmal einen KFZ Sachverständigen drüber gucken lassen sollte. Und was mache ich dann mit diesem Gutachten ? Was ist der Unterschied zu dem Gutachten und dem Kostenvoranschlag welcher ja auch bei einer "unabhängigen" Werkstatt gemacht wird? Bin ich überhaupt berechtigt, dass zu machen ? Muss ich dort in Vorkasse treten ?

Des Weiteren hat der Unfallgegner mich gebeten, mir den Preis der Reparatur zu nennen, da er diese selbst regulieren möchte. Ist es nicht besser, alles über die Versicherung laufen zu lassen und er kann sich den Schaden zurück kaufen wenn er möchte ? Ist mir ja egal ob er es macht oder nicht. Aber so wäre ich doch auf der komplett sicheren Seite oder ?

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34 Antworten

Stoßstange ordentlich zerkratzt? Könnte für ein SV-Gutachten der Schaden zu gering sein. Hier würde ich auch einen KVA einer Vertragswerkstatt einholen und der Versicherung übersenden.

Möchtest du fiktiv (ohne MwSt., ohne Rechnung) abrechnen oder soll der Schaden fachgerecht behoben werden?

Themenstarteram 10. März 2024 um 11:20

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. März 2024 um 12:07:41 Uhr:

Stoßstange ordentlich zerkratzt? Könnte für ein SV-Gutachten der Schaden zu gering sein. Hier würde ich auch einen KVA einer Vertragswerkstatt einholen und der Versicherung übersenden.

Möchtest du fiktiv (ohne MwSt., ohne Rechnung) abrechnen oder soll der Schaden fachgerecht behoben werden?

Hallo, der Schaden soll fachgerecht behoben werden.

Allerdings habe ich beim letzten Male schon diesen Weg der Reparatur eingeschlagen. Als ich danach das Auto verkaufen wollte, hat jeder Händler sofort auf die Wertminderung rum geritten obwohl komplette Stoßstange und Kotflügel getauscht worden sind. Nun gut. Das die sowas machen ist mir klar. Das dort unverhältnismäßig am Preis geschraubt werden soll natürlich auch.

Als Wertminderung bekam ich nachträglich 150€ als ich diese selbst eingefordert habe und hab mich komplett vera**** gefühlt.

Gilt der Schaden wohl noch als Bagatellschaden ? (Foto anbei) Hier und da lies sich etwas mit der Hand bereits abwischen aber die Kratzer sind deutlich. Und etwas eingedellt und verzogen ist die ganze Geschichte auch.

 

Schaden

Seitenteil instandsetzen, Stoßfänger ersetzen, Reifen Felge und Achse prüfen.

Fahr zum Gutachter und lass ein ordentliches Gutachten erstellen.

Immer hier der Vorschlag "Gutachter".

Auch wenn die Versicherung das gar nicht verlangt, was soll das?

KVA von der Fachwerkstatt und alle anderen "Sachen" geltend machen und gut ist.

Gegen die Streichereien der Versicherung dann, braucht man eher einen Anwalt aber keinen Gutachter.

Rechtsschutz?

sehe ich auch so.

Lass ein Gutachten machen und beauftrage von Anfang an einen Rechtsanwalt. es geht heute leider nicht mehr ohne.

Themenstarteram 10. März 2024 um 11:53

Zitat:

Rechtsschutz?

Ist vorhanden. Ob sich das ganze lohnt wegen der Selbstbeteiligung ist natürlich auch eine Frage, welche im Raume steht.

Was haltet ihr von so Services wie DSR24.de ?

Da habe ich doch eigentlich das Rundumpaket auf Kosten der gegnerischen Versicherung.

Eine RS brauchst du erst dann, wenn du mit der Abrechnung nicht zufrieden bist.

DSR24 vermittelt nur, lies dir mal deren Bewertungen durch, nicht immer positiv. Ob der vermittelte Gutachter, der vermittelte Anwalt besser arbeiten, wenn ein Teil des Honorars an DSR24 geht (oder wovon leben die?)?

Den Schaden würde ich kaum mit "Stoßstange zerkratzt" bezeichnen, da reicht die Schadenshöhe für ein Gutachten.

Themenstarteram 10. März 2024 um 12:39

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. März 2024 um 13:31:01 Uhr:

Eine RS brauchst du erst dann, wenn du mit der Abrechnung nicht zufrieden bist.

DSR24 vermittelt nur, lies dir mal deren Bewertungen durch, nicht immer positiv. Ob der vermittelte Gutachter, der vermittelte Anwalt besser arbeiten, wenn ein Teil des Honorars an DSR24 geht (oder wovon leben die?)?

Den Schaden würde ich kaum mit "Stoßstange zerkratzt" bezeichnen, da reicht die Schadenshöhe für ein Gutachten.

Okay dann werde ich mich vorerst auf die Suche nach einem Gutachter machen. Ich habe gesehen, die Dekra bietet sowas auch an. Kann man die beruhigt in Anspruch nehmen ?

Und noch eine doofe Frage... Was bringt mir das Gutachten jetzt genau?

Beispiel: Gutachter sagt: 3000€ Schaden und 400€ Wertverlust. Wie gehts dann weiter? Muss ich dann trotzdem noch in eine Werkstatt ? Was ist wenn die einen KVA macht und sagt es kostet 1500€ ?

Sorry für meine Unwissenheit..

Dekra wird u.a. von den Versicherungen beauftragt. Da könnte man durchaus auf dumme Gedanken kommen. Ich würde einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen.

Mit dem Gutachten kannst du im eventuellen Rechtsstreit die genauen Beschädigungen und die kalkulierten Reparaturkosten sowie die Wertminderung belegen.

Die Werkstatt macht im Regelfall keinen KVA, wenn ein Gutachten erstellt wurde. Vielmehr reparieren die meist nach Gutachten, manchmal etwas teurer, selten billiger.

Und vergiss den Fachanwalt für Verkehrsrecht nicht, wenn die Versicherung etwas abzieht, ist es zu spät einen einzuschalten.

OLG Frankfurt vom 01.12.2014 - 22 U 171/13:

„Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

Ich habe nie bei bis 5000.-€ Schäden einen Gutachter gebraucht, aber einen Anwalt.

Wofür ein Gutachter wenn die Versicherung den KVA einer Werksvertretung grünes Licht gibt?

Nur für die "Nebenkosten" braucht man fast immer einen Anwalt!

Ein KVA einer Werkstatt beinhaltet doch aber keine Wertminderung.

Und ein RA wird das doch auch nicht ermitteln können.

Die Bagatelschadengrenze für ein Gutachten liegt -immer noch- bei 750 €

Und wer meint, er weiß das besser und man kann alles bis 5.0000 € über einen KVA abwicklen, weil das bisher "immer geklappt hat", der soll das ruhig weiterhin so machen.

Mal ganz abgesehen davon, das ein Kostenvoranschlag auch gekürzt wird -wer das Gegenteil behaupet erzählt hier Dummfug, oder hat einfach keine Ahnung oder er weiß es halt nicht besser.

Man sollte sich im übrigen auch einmal erkundigen, welchen Stellenwert (Beweiswert) ein KVA in Relation zu einem Gutachten hat....

Aber jeder hat so, wie er mag. Es wir ja keiner zu irgend etwas gezwungen.

Der Schaden dürfte locker über 2.000 € liegen - eher noch höher. Wer bei dem Schaden auf einen Gutachter und Anwalt verzichtet, der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten...:D:D

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