Verbraucherzentralen vor Diesel-Klage gegen VW
"Boxhandschuhe der Verbraucherschützer"
Ab dem 1. November sind Musterfeststellungsklagen in Deutschland möglich. Unter den ersten Beklagten befindet sich die Volkswagen AG. Es klagen die Verbraucherzentralen.
Berlin - Einen Tag vor der bundesweit ersten Musterfeststellungsklage im Diesel-Skandal geben sich die Verbraucherzentralen kämpferisch. "Der 1. November 2018 wird Volkswagen als der Tag in Erinnerung bleiben, an dem auf die Samthandschuhe der Politik die Boxhandschuhe der Verbraucherschützer folgten", sagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur.
Am Donnerstag will der Verband stellvertretend für Zehntausende Dieselfahrer gegen Volkswagen vor Gericht ziehen und Schadenersatz erstreiten. Fast 40.000 Verbraucher hätten sich für die Klage interessiert, sagte Müller. Auch wenn sich am Ende nicht alle wirklich anschlössen, sei die Zahl doch "erfreulich groß". Die Anwälte des Verbands rechnen damit, dass sich mehrere Zehntausend Dieselfahrer in das offizielle Register eintragen, das nach Einreichung der Klage beim Bundesamt für Justiz eingerichtet wird.
Das Instrument der Musterfeststellungsklage ist neu, es tritt zum 1. November in Kraft. Die Klage soll Verbrauchern helfen, bei Prozessen gegen Unternehmen leichter zu ihrem Recht zu kommen. "Wir blicken mit Respekt zum Gericht nach Braunschweig und mit Optimismus und Kampfeswillen zum Verursacher des Skandals nach Wolfsburg", sagte Müller.
Im September 2015 hatte VW Manipulationen an Dieselmotoren einräumen müssen. US-Umweltbehörden hatten festgestellt, dass bei Tests die Abgasreinigung voll aktiviert war, während der Ausstoß auf der Straße viel höher lag. Vom Pflichtrückruf bei Volkswagen sind 2,5 Millionen Autos betroffen. Wenn sie nicht selbst vor Gericht gezogen sind, können sich ihre Besitzer der Musterfeststellungsklage anschließen.
Quelle: dpa
Das wird interessant. Das nächste Kapitel im Skandal...Morgen ist „D-day“
Na dann mal viel Glück vor den Braunschweiger Gerichten...
Na hoffe das sich die geschaedigten, die Citroen jumper gekauft haben auch so was zusamenbekommen. Bei Citroen wurden die kunden betrogen und sind auf den kosten sitzen geblieben.
Wurde zeit das dies moeglich wird .
Bei mir geht der 1. November als Feiertag in meinen Kalender ein.
Na mal sehen, was die Verbraucherzentralen in die Wege leiten können. Ist ja dann doch eine Art Sammelklage.
Falls noch jemand glaubt, die Autoindustrie hätte keine Gesetze übertreten:
Zitierst du dich jetzt selbst und gibst dich selbst als Quelle an?
Schaut so aus....total Spitze.
Hätte ich damals bei meiner Diplomarbeiten auch machen sollen....einfach mich selbst zitieren
Gut dass dies jetzt möglich ist - wurde auch Zeit dass der macht der Konzerne etwas entgegengesetzt werden kann
Wenn man die Deutungshoheit unbedingt behalten und durchsetzen möchte, greift man eben auch dazu...
Ich hoffe, dass als aller erstes ein Antrag auf Verlegung des Gerichtsstandes wegen Befangenheit beantragt wurde. VW selbst rechnet schon jetzt, also vor der Klageprüfung, mit einem Scheitern der Kläger. Man schöpft da wohl Hoffnung aus einer gewissen Erfahrung.
Mal sehen, wie Kläger und Angeklagte argumentieren. Wird interessant.
Wenn ich heute morgen im Radio richtig hingehört habe geht es den
Verbraucherschützern um Rückabwicklung der Kaufverträge,
also Erstattung des vollen Kaufpreises ohne irgendwelche Nutzungspauschalen o.ä.
Ich ergänze mal:
Die Rückabwicklung ist eine Option die geklärt werden soll.
Was für ein hanebüchener Unfug!!!
Es ist schon auffällig, dass bisher einzelne Kläger in BS deutlich weniger Chancen hatten als anderswo.
Komm Mal runter. 😉
Die örtliche Zuständigkeit einer Klage ergibt sich aus der ZPO nach dem Gerichtsstand.