Bundesrat fordert Hardware-Nachrüstungen für Diesel
"Hersteller in die Verantwortung"
Der Bundesrat hat einen Antrag von Berlin, Brandenburg und Hessen angenommen. Darin wird die Regierung aufgefordert, Hardware-Nachrüstungen an Dieselmotoren zu ermöglichen.
Berlin - Die Bundesländer fordern in der Diskussion um Fahrverbote Hardware-Nachrüstungen von Dieselautos. Die Bundesregierung solle dafür Sorge tragen, "dass die Hersteller in die Verantwortung für die Kosten zu nehmen sind", heißt es in einem Antrag der Länder Hessen, Berlin und Brandenburg, den der Bundesrat am Freitag in Berlin annahm.
Die hessische Ministerin für Bundesangelegenheiten, Lucia Puttrich (CDU), sagte in der Länderkammer: "Wir wollen Fahrverbote verhindern." Das sei das oberste Ziel. Die technische Nachrüstung sei das beste Mittel dafür. Die Autoindustrie müsse in die Pflicht genommen werden. Der hessische Landtag stehe hinter dem Antrag.
Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) sagte: "Die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber vor allem die in ihrer Gesundheit gefährdeten Menschen erwarten, dass wir sie nicht im Stich lassen." Nur mit Nachrüstungen könne zudem verloren gegangenes Vertrauen in den Industriestandort Deutschland zurückgewonnen werden.
Die Bundesregierung müsse die Voraussetzungen schaffen, damit für die betroffenen Dieselfahrzeuge eine Nachrüstung der Abgasreinigung am Motor erfolgen kann, heißt es dem Beschluss der Länderkammer.
In mehreren Städten drohen nach Gerichtsurteilen Fahrverbote für ältere Diesel, darunter Frankfurt am Main und Berlin. In Hamburg sind bereits Straßenabschnitte für ältere Dieselautos und Lastwagen gesperrt, um dort die Stickoxid-Belastung zu senken.
In Hessen wird am 28. Oktober ein neuer Landtag gewählt, Fahrverbote für Diesel sind ein wichtiges Thema im Wahlkampf. Den Antrag hatte Hessen eingereicht, bevor die Regierungskoalition in Berlin im Streit um Nachrüstungen einen Kompromiss gefunden hatte. Allerdings sind nach wie vor viele Fragen offen. Der Bund bereitet die rechtlichen Voraussetzungen für Nachrüstungen vor. Wann die Systeme bereitstehen und wer die Kosten trägt, ist offen.
Quelle: dpa
Bis eventuell nachgerüstet werden kann, dürfte es Fahrverbote geben, da diese Nachrüstungen nicht sofort von allen Besitzern durchgeführt werden. Das ist ein jahrelanger Prozess, der die Umweltbelastung nur gering reduziert. Immerhin soll es gemacht werden. Aber noch ist nichts geklärt!
Wie lange gibt es dieses Thema? Über drei Jahre!
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Ey sagt ma, gehts noch?! 😆
Die Hersteller tragen natürlich die Kosten, denn wenn der Steuerzahler keine Kosten trägt und der Kunde keine Kosten trägt, dann bleiben doch wohl nur noch die Hersteller übrig!!!
Der Osterhase oder der Weihnachtsmannn zahlen das ganz bestimmt nicht!
Momentan muss man dem Diesel Fahrer sagen! Ruhig an.
Politik und Wirtschaft wollen etwas von EUCH. Wie in einem anderen thread ein user schrieb: Wenn die Politik/Industrie unbedingt Fahrzeuge austauschen wollen, dann sollen die mir was neues auf den Hof stellen!
Oder Nachrüsten.
Sagt einfach ihr zahlt nix! Fertig.
Welches Ziel haben denn die Hersteller?
Euro 6d verkaufen, weil man damit trotz Fahrverbot fahren darf! Damit werben die doch!
Pervers!
Wer wirklich Interesse an dem Thema hat, bekommt hier Informationen aus erster Hand.
https://www.bundesrat.de/.../0448-18.html
Das ist heut neu dabeigekommen!
Lesen könnt ihr! Gut.
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Ganz konkret: Der Fall Opel - Umrüsten oder Bußgeld zahlen!
Oder Beides!
Der Ton zwischen Politik und Automobilindustrie wird zunehmend rauher und erreicht unbekannte Eskalationsstufen. Wer hätte vor 5-10 Jahren gedacht, daß ein deutscher Bundesverkehrsminister das KBA veranlasst, bei einer Staatsanwaltschaft Anzeige gegen einen deutschen Autobauer zu erstatten.
Soweit haben wenige Betrüger diese Industrie gebracht! Glückwunsch kann man da wohl nicht sagen...obwohl das hier im forum immer noch Leute als Erfolg der Industrie feiern. 🙄
MfG
interessanter Monolog. Dennoch bleibt alles eine Frage der Interpretation. Schlampig formuliert bleibt schlampig formuliert.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung die mit einer schlampig formulierten Ausnahme z.B. mit Verweiss auf einen fiktiven Sonderfall, umgangen werden kann ist nicht mehr zu kontrollieren. Ein Sonderfall ist Ansichtssache.
Mann hätte Hersteller dazu zwingen müssen Aussnahmen explizit anfragen zu müssen. Ich bin mir sicher das die Beamten lieber kontrollen vermeiden wollten. Das ist weniger komplex und kostet weniger.
Blöd gelaufen.
„Unwissen schutz vor Strafe nicht“ ist hier fehl am Platz. Höchstens als Retourkutsche am Gesetzgeber selber wäre das passend.
Was ist eigentlich lateinisch für „ Sorglose Schlampigkeit sorgt für Probleme“ ? 😆
Wenn ich das alles in einen Beitrag packe, kommt irgendso ein Einzeller und beschwert sich bei der MotorTalk Redaktion darüber, daß meine Beiträge unübersichtlich seien. Dafür bin ich schon einmal sanktioniert worden!
Also muss der arme powerboxer jetzt jeden Beitrag einzeln lesen! Was soll man da machen!
😆
Dann verrate doch dem Leser einmal, wie Du diese Ereignisse im Bundesrat inerpretierst!
Ich stell mir das so vor:
MotorTalk Redaktion ist die Regierung/KBA
Autobauer sind die user
Wenn die Redaktion eine Sanktion gegen einen user verhängt, dann is dat so! Da kann der labern und "interpretieren", wat der will!
Mit freundlichsten Grüßen! 😆
Ich zähle hier schon auf eine ordentliche Rechtssprechung! Deutschland ist normalerweise kein totalitärer Staat bei dem die Gesetze nach gut dünken verabschiedet werden. Eine nachträgliche Korrektur der Zulassungsbedingungen für in der Vergangenheit gesetzmäßig korrekt in Verkehr gebrachte Fahrzeuge ist da nicht möglich - zumindest meine Meinung.
Ein kleiner Vergleich:
Jemand fährt am 01.01.18 erlaubterweise auf der Bundesstraße mit 100 km/h. Es wird eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt und der Fahrer wird eben mit den 100 gemessen km/h. Am 02.01.18 wird genau an dieser Stelle eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h aufgestellt. Jetzt bekommt der Autofahrer am 15.01.18 einen Bußgeldbescheid, dass er doch um 30km/h zu schnell war! Ist das gerecht?
Natürlich nicht und dies ist auch gesetzlich unzulässig.
Trotzdem kann man sich fragen, ob es aus juristischer Sicht korrekt ist, wenn aus Motorschutzgründen die Abgasreinigung nur zwischen 14,5 und 15,3 Grad Celsius arbeitet, aber auch dann nur von 02.00h bis 3.30h nachts bei Vollmond.
Da ist evtl. schon eine rechtliche Handhabe möglich.
?
Die MotorTalk Redaktion doch auch nicht. Da gibt es Beitragsregeln. Die kann man vorher lesen. Soll man sogar! 😉 Vor der Anmeldung noch. Wer da mitmachen will, der vereinbart mit der Redaktion, sich an diese zu halten!
Dat is genau wie mit der Übereinstimmungserklärung bei Typgenehmigung. Wer in der EU beim Auto-Verticken mitmachen will, vereinbart mit der Behörde sich an die geltenden Regelungen zu halten.
Wer das nicht will oder kann, der darf halt nicht auf MotorTalk schreiben oder Autos in der EU verkaufen.
MfG
"Solche Fragen" wird Opel oder Mercedes beantworten müssen, wenn - wie angekündigt - geklagt wird gegen die Verwaltungsanordnung.
Dann muss Opel oder Mercedes zeigen, daß die Anordnungen des Kraftfahrtbundesamtes zur Produktsicherheit und zum Gesundheitsschutz unrechtmäßig sind.
MfG
Neeee...
100km/h sind EU4 und 70km/h sind EU5.
Und in 2-4 Jahren geht das Spiel von vorne los.