Keine automatische Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
"Maßvolle" Überschreitung ist in Ordnung
Aus einer Überschreitung der Richtgeschwindigkeit resultiert bei einem Unfall nicht automatisch eine erhöhte Betriebsgefahr. Das entschied das OLG Hamm.
Hamm - Autofahrer dürfen auf Autobahnen durchaus schneller als "Richtgeschwindigkeit 130" fahren, ohne bei einem Unfall mithaften zu müssen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Auffahrunfalls entschieden. Ein 30-Jähriger war auf der A31 bei Bottrop auf einen Wagen aufgefahren, der ohne erkennbaren Grund und ohne Blinkzeichen auf die linke Spur gewechselt war. Der 30-Jährige, der mit Tempo 150 unterwegs war, konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen.
Der 7. Senat bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen und wies die Berufungsklage des 45 Jahre alten Unfallverursachers zurück. Der Mann hatte vom Unfallgegner wegen der Überschreitung der Richtgeschwindigkeit und einer daraus resultierenden "erhöhten Betriebsgefahr" eine Beteiligung von 25 Prozent an den Kosten von knapp 8.000 Euro verlangt, die an seinem Wagen entstanden waren.
In ihrem Beschluss vom 8. Februar folgten die Richter dieser Argumentation nicht. Die Betriebsgefahr durch die höhere Geschwindigkeit falle aufgrund des erheblichen Verschuldens des 45-Jährigen nicht mehr ins Gewicht. Aus der maßvollen Überschreitung um 20 Stundenkilometer habe sich keine Gefahrensituation für den Vorausfahrenden ergeben, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Quelle: dpa
Und ab wann ergibt sich eine Gefahrensituation in dieser Konstellation?
30 mehr, 40 mehr, ... ?
Recht so, endlich hat,s mal einen Schleicher erwischt.
Tom
Danke, bitte mehr von diesen Richtern !!!
Ich habe noch nie kapiert warum der Auffahrende Schuld sein soll wenn einer die Spur wechselt ohne zu blinken UND auf den rückwärtigen Verkehr zu achten. 😤
Natürlich hat der Spurwechsler Schuld, ohne Blinker, wohl auch ohne sich zu vergewissern das frei ist.
Allerdings: Mit festen Limit von 130 km/h statt Richtgeschwindigkeit wäre der Unfall nicht passiert. Zum Glück gab es wohl keine Verletzten, aber wenn ein Kind auf dem Rücksitz verletzt worden wäre? Nur damit man 150 km/h fahren kann?
In dem Fall nach geltenden Recht wurde richtig entschieden. Für die Zukunft sollten aber endlich Tempolimits kommen. Den Schaden zahlen alle, über Versicherungsprämien, Steuern für den Polizei- Feuerwehreinsatz, Krankenversicherung.... Und das weil 120 oder 130 km/h nur für Schleicher sind.
Gut zu wissen.
Jetzt muss man nur noch immer beweisen können, dass der Vorrausfahrende nicht geblinkt hat und mit zu niedriger Geschwindigkeit die Spur gewechselt hat .
Blinkdemente und Blickverweigerer aus der Mittelspurherde sollte man auf der Standspur abstellen. Auch noch einen Unfall provozieren UND jemand anderem die Schuld dafür geben.
Einen Tritt im Arsch sollte der vom Richter bekommen. 😆
Was hat dass denn mit Schleicher zu tun?
Schön, dass hier mal ein Gericht mit Augenmaß geurteilt hat.
Diese Nichtblinker sind wirklich eine Pest....
Ich habe die vorherige Argumentation nie verstanden, wieso ein schnellerer Fahrer daran Schuld sein soll, wenn jemand vor ihm unvermittelt die Spur wechselt.
Wir leben schließlich nicht mehr im Jahr 1970, wo Geschwindigkeiten jenseits der 200 km/h nur Exoten - wie einem Jaguar E-Type, oder einem Maserati - vorbehalten blieben.
Heutzutage rennt jeder Vertreterdiesel schneller. Da muss ich dann auch mal als Spurwechsler - in diesem Sinne - öfter mal in den Rückspiegel schauen und den Verkehr beobachten.
Jeder ist verantwortlich für das was im Verkehr passiert. Egal ob langsamer oder schnellerer Fahrer, bitte nehmt Rücksicht aufeinander. Ich habe als schnellerer Autobahnfahrer nie ein Problem damit zu bremsen und einen langsameren reinzulassen, wenn er mir das vorzeitig ankündigt und dann auch beschleunigt (am besten bevor er rüberzieht).
Ich habe aber immer etwas gegen Leute, die versuchen mich umzubringen, indem sie unvermittelt und kurz vor mir rausziehen, und sich dann auch noch beschweren. Die Steigerung davon ist, wenn das auch noch absichtlich passiert um jemanden zu erziehen.
Wäre nicht passiert? Du hast es also gesehen? Ist klar 🙄
Vielleicht nicht, vielleicht aber auch schon. Es gibt nicht wenige, die fahren dann einem in die Seite, wegen dem toten Winkel. Das ist natürlich harmloser als mit entsprechendem Geschwindigkeitsüberschuss irgendwo reinzuballern.
ich frag mich eher, wie die 150km/h gemessen wurden..
So ein Urteil beweist für mich wieder mal, daß die deutsche Rechtsprechung einem Affenzirkus gleichzustellen ist.
Wie wird hier "Maßvolle Überschreitung" überhaupt definiert ?!
Mit Sicherheit waren die 20 Km/h zuviel das Zünglein an der Waage, daß es zum Unfall gekommen ist.
Mal wieder ein erneuter Freibrief für Raser.
Über solche Urteile bin ich nicht nur enttäuscht, sondern auch schockiert.
Dein Apell sollte nicht nur an Diejenigen Verkehrsteilnehmer gerichtet sein, welche einen Spurwechsel durchführen, sondern auch an all die Verkehrsteilnehmer, welche auf der linken Spur angeblasen kommen und der Meinung sind "Platz da jetzt komme ich"
Auch diese Verkehrsteilnehmer sind von der STVO verpflichtet Ihr Fahrzeug so zu bewegen, damit sie es ebenfalls in jeder Gefahrensituation unter Kontrolle haben.
Deshalb kann Ich über dieses Gerichtsurteil auch nur den Kopf schütteln.
ohne Angaben vom Abstand und Geschwindigkeitsunterschied, kannst das überhaupt nicht wissen..