Ab wann das Zusatzschild "Bei Nässe" gilt
Ab wann ist die Straße nass?
Der Zusatz "Bei Nässe" unter Verkehrsschildern fordert zu besonderer Vorsicht auf. Doch wann gilt die Straße als "nass"? Mit der Frage beschäftigte sich der BGH bereits.
Stuttgart - Viele Autofahrer kennen das Verkehrsschild oder die digitale Anzeige auf Displays: eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Zusatz "bei Nässe". Doch was heißt das eigentlich konkret? Die Straßenverkehrsordnung (StVO) liefert keine genaue Definition von "Nässe", erläutert die Prüforganisation Dekra.
Doch der Bundesgerichtshof musste sich bereits mit der Frage beschäftigen: Es geht nicht darum, ob es regnet oder nicht. Sondern ob die Fahrbahn nass beziehungsweise "insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen" ist. Auch große Wasserlachen auf der Fahrbahn sind nach häufiger Rechtsprechung als Nässe zu werten, selbst wenn in diesem Fall nicht die komplette Fahrbahnoberfläche nass ist.
Als deutliches Zeichen für eine nasse Fahrbahn gilt außerdem, wenn andere Fahrzeuge eine sichtbare Gischt aufwirbeln. "Wenn dadurch zusätzlich die Sicht eingeschränkt ist, sollte man auf jeden Fall das Tempo reduzieren", rät Dekra-Experte Luigi Ancona.Ob per Verkehrszeichen angeordnet oder nicht: "Im Interesse der eigenen Sicherheit empfiehlt es sich, bei nasser Fahrbahn grundsätzlich langsamer und vorsichtiger zu fahren", lautet der Tipp des Unfallforschers. Das gebiete nicht nur der gesunde Menschenverstand, sondern auch die Grundregel aus Paragraf 1 der StVO, wonach die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht erfordere.
Übrigens: Wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung durch das Schneeflockensymbol ergänzt wird, gilt sie nicht etwa nur bei Schnee, sondern immer. Hier ist das Zusatzzeichen keine Bedingung für das Tempolimit, sondern die generelle Warnung, dass im betreffenden Streckenabschnitt bei entsprechender Witterung Glätte droht.
Quelle: dpa
Richtig. Genauso hat mir mein Fahrlehrer das beigebracht. Wenn vorausfahrende Fahrzeuge eine Gischt aufwirbeln, dann gelten die Schilder "bei Nässe". Alles andere sei nur "feucht".
Sobals die Premium LED scheinwerfer mit einer Farbtemperatur jenseits von 4000K einem dermaßen blenden dass man manchmal nur noch auf Gefühl im Kurvengeschlängel unterwegs ist. 🙄
Habe letztens an einer Kreuzung gestanden..gegenüber einer mit LED ...auf der anderen Seite ist die Fahrbahn leicht nach oben geneigt...3 Minuten haben wir da gestanden weil auf der Hauptsrasse viel Verkehr... 3 Minuten hat der mir voll in die Augen geblendet, wegschauen geht nicht...15 Minuten Augenschmerzen waren die Folge-- wenn es nass wird gibt es auch schöne Reflexionen und Blendungen...
wer so etwas wie LED Scheinwerfer zulässt ist bestimmt nicht an der Gesundheit aller Verkehrsteilnehmer interessiert. Alles Egoisten und Scharlatane.
Als Nebelscheinwerfer könnte man LEDs durchaus zulassen .. aber niemals als normale Scheinwerfer.
Typisch Deutschland:
Geschwindigkeitsschild mit Zusatzergänzung NÄSSE gilt nur bei entsprechender Fahrbahnbeschaffenheit.
Geschwindigkeitsschild mit Zusatzergänzung SCHNEEFLOCKE gilt immer!
Fazit: 1 Schild mit zwei unterschiedlichen Interpretierungen!
Auf soviel aufgestaute Intelligenz muss man erst mal kömmen .
Warum schimpfst du auf Deutschland ?
Wenn du eine Anzeige bekommen würdest , weil du z.B.- Bei Nässe 30-
zu schnell gefahren bist , dann bist du der Erste der zum RA dackelt .
Nimm dein Bündel und ziehe dahin , wo du dann noch nicht mal Recht bekommst oder der kontrollierende
Polizeibeamte dir gleich das Geld aus der Tasche zieht , + Eigenzuschlag .
Giovanni.
Ich verstehe Deine Probleme, kann Dir aber leider nicht helfen!
Und wo ist nun das Problem?
Bei Nässe heißt explizit wenn es nass ist, während "wegen Frostgefahr" einfach nur auf die Begründung des Limits hinweist.
oh die bösen LED-Scheinwerfer....
Genau Du hast es nicht verstanden,
Die Schneeflocke ist auch im Sommer Gültig. Egal ob gerade 30°C sind und der Ashpalt kocht.
Wohingegen "bei Nässe" nur dann gültig ist, wenn es hat Nass ist.
Wie kommst du zu dem Schluss bzw. was sollte ich daran nicht verstanden haben? Wo genau liegt der inhaltliche Unterschied zu deiner Aussage, abseits der Unterstellung?
Manchmal wäre es doch zumindest hilfreich, einen Text auch zu lesen, bevor man sich dazu auslässt.
Gilt das auch für Hagelschlag ?? Weil Nässe ist doch flüssig, Hagel aber nicht. 😆
Gemäß Deiner o.a. Logik entfiele diese Limit-Begründung dann ja im Sommer! Gilt aber auch dort und das Zusatzschild mit der Schneeflocke wird genau so interpretiert (Begründung wegen Frostgefahr), wie Du es schreibst! Und das ist das Problem! OK?
Gemäß meiner Logik gilt sie auch im Sommer. So schwierig dürfte der Unterschied doch wohl nicht sein.
Limits an Schulwegen gelten z.B. auch außerhalb der Öffnungszeiten von Schulen, ebenso wie Limits wegen Kindern auch ohne deren Präsenz gelten.
Weil erhöhte Frostgefahr besteht, gilt bei der Schneeflocke das ausgewiesene Limit, während das andere explizit bei Nässe gilt, sprich wenn es tatsächlich nass ist.
So viel Sprachverständnis sollte soch wohl jeder aus der Grundschule mitgenommen haben.
Wie gesagt, ich sehe das Problem nicht, immerhin ist es sogar sprachlich eindeutig geregelt (das eine Schild ist mit Text, das andere ohne).
Oh, Du kennst die Grundschule?