Trotz Rotlichtverstoß des Gegners: Ausparkender trägt Hauptschuld
Aber er hatte doch Rot
Wer rückwärts ausparkt, muss besonders vorsichtig sein. Bei einem Unfall trägt man meist eine Teilschuld. Sogar, wenn der Gegner sich verkehrswidrig verhält.
Hamm - Autofahrer, die hinter einer roten Ampel ausparken wollen, müssen trotzdem aufpassen. Sie dürfen sich nicht darauf verlassen, dass der nachfolgende Verkehr tatsächlich beim Rotlicht stoppt. Bei einem Unfall kann ihnen ansonsten sogar der Großteil der Haftung zufallen. Das lässt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ablesen (Az.: 9 U 108/15), über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Im verhandelten Fall fuhr ein Autofahrer bei Rot über eine Fußgängerampel. Kurz dahinter stieß er mit einem Auto zusammen, das aus einer Parkbucht ausfuhr und dabei die Fahrbahn komplett überqueren wollte. Der Rotsünder klagte gegen den Ausparkenden, der sich auf die rote Ampel verlassen hatte.
Das Gericht gab dem Kläger Recht. Sein Rotlichtverstoß führte nur zu einem Haftungsanteil von 25 Prozent. Drei Viertel der Haftung musste der Ausparkende tragen. Denn dieser hätte nicht davon ausgehen dürfen, dass der andere Fahrer auch tatsächlich bei Rot hält. Er habe nicht "äußerste Sorgfalt" an den Tag gelegt, zumal er die Fahrbahn komplett überqueren wollte. Außerdem sei eine Fußgängerampel nicht dazu gemacht, dahinter Autos auszuparken, sondern Passanten gefahrlos die Straße queren zu lassen.
Quelle: dpa
WTF? Da fällt einem echt nix mehr ein... worauf darf man sich denn dann verlassen? Wenn frei ist, das keiner kommt, oder muss ich mit nem Rennfahrer rechnen der mit 100 um die Kurve kommt?
rechts Fahrverbot? Oder bekomm ich auch ne teilschuld wenn einer meint hier links zu fahren wenn ich ausparken will?
Man hat sich schlicht zu vergewissern, dass die Fahrbahn frei ist, bevor man diese befährt. Speziell wenn man, wie in diesem Fall, nicht mal einen Vorrang gegenüber dieser Fahrbahn hat.
Ich hatte mal einen ähnlichen Unfall.
Da hieß es von der Polizei: Wer rückwärts fährt ist schuld.
Das ist doch Schwachsinn. Genau mit der Begründung fiel ich mal fast durch meine Führerscheinprüfung. Der andere blinkte, ich fuhr, Prüfer fuhr mich an, was mir einfiele einfach loszufahren nur weil der andere blinkt. Der könnte ja auch trotzdem geradeaus weiter fahren. Was bitte macht denn deutlicher als eine rote Ampel, dass aus der Richtung nichts kommen kann. Ist der Rotlichtsünder wenigstens den Schein los oder isser zu sehr traumatisiert vom Unfall? Es kann doch nicht sein, dass jemand der sich durch seinen Verstoß in Bereichen des Fahrverbotes bewegt, die geringere schuld bekommt! Und wieso werden I'd ganzen Rennfahrer verhaftet? Man muss doch offenbar jederzeit mit sowas rechnen, überall. Also alle selbst schuld.
Wenn ich in Zukunft, lernfähig wie ich bin, an grünen Ampeln anhalte, denn es könnte ja jmd über rot fahren, ist auch wieder nicht richtig? Auf was soll man sich im Verkehr noch verlassen können? Wollen wir nicht direkt alle regeln abschaffen und es ist prinzipiell der gerammte schuld? Was fährt dr auch einfach in den Weg?!
Sorry, aber das schlägt dem Fass den Boden ins Gesicht. Ich kann die Situation nachfühlen, da steht man wahrscheinlich ewig rum, versucht auszuparken, natürlich lässt einen keiner eben rein, dann wird rot, man kann endlich los und dann sowas...
LG
Das Blinkerthema ist sehr komplex für die meisten. Am liebsten mag ich die Pfeifen, nach dem Motto "Blinker links, und ab dafür".
Hier haben die Fahrschulen massiv Nachholbedarf.
Mit dem Blinken zeige ich meine Absicht an, die Fahrspur oder die Richtung zu wechseln, und muss auf den parallelen und kreuzenden Verkehr achten, sogar Vorfahrt gewähren.
Viele haben da irgendwie ein Egal-Ich-Habe-Vorfahrt-eingebaut.
Zum Thema: Die Rechtssprechung ist in diesem Fall besonders bescheuert, wenn man sich auf eine rote Ampel nicht mehr verlassen kann, wie soll man sich da noch rechtssicher auf der Straße bewegen?
Folgendes Szenario:
T-Kreuzung, ich bin auf der einmündenden Straße... stehe.
Rechts alles frei. Links kommt ein Auto, welches rechts blinkt und deutlich verzögert. Ich fahre los.
War falsch. Weil der blinkende könnte mich ja foppen wollen.
Natürlich kann das sehr komplex sein, in dem Fall war es das allerdings wirklich nicht.
LG
das ist "Deutschland life". Bekiffte Richter in Amt und Würden.... Das Recht wird außer Kraft gesetzt, wie auch bei den Rundfunkgebühren...
Um welche Straße handelt es sich bei der (vermutlichen) Ausfahrt hier denn?
Auf welches Recht beziehst du dich genau? Darf man neuerdings beim Ausparken jegliche Vorsicht fallen lassen, nur weil irgendeine Lampe leuchtet?
Ist doch unerheblich. Ampel rot und keiner kommt, ich fahre los. Ich rechne doch NIEMALS damit dass jmd über rot fährt. Dazu gibt es Ampeln doch.
Und die Argumentation Ampeln sind für Fußgänger... wie oft steh ich nachts sinnlos an so einer Ampel, weil jemand aus Spaß drückt oder aus Prinzip? Also darf ich drüber fahren, wenn keine Fußgänger zu sehen sind? Gilt das analog auch für Kreuzungen ohne Autos?
Rot ist rot. Da 1/4 schuld draus zu machen ist sportlich.
Man könne sich nicht drauf verlassen...Ähm...doch? Man muss sich sogar drauf verlassen!
Und genau das ist das Problem. Du hast mit dem Fehler anderer zu rechnen.
Wenn jemand also keine Anstalten macht, bei einer roten Ampel stehenzubleiben, gibt dir das noch lange nicht das Recht, ihm den Vorrang zu nehmen, um mal bei der Ausparksituation zu bleiben.
Ich finde die Verteilung zwar auch etwas lasch, kann jedoch den Grund nachvollziehen.
Ja gut, mit der Dummheit anderer rechnen musst du immer, aber du musst die Dummheit anderer nicht ausbaden, wie in diesem Fall. Wieso bestraft man denjenigen, der nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat, härter als den, der bewusst die Regeln brach? Vor allem ist das ja schon keine Lappalie mehr, so ein Rotlichtverstoß.
Und wieso, frage ich mich, bleibt der Vorrang bestehen, bei roter Ampel? Nach der Argumentation, würde also das Vorfahrtsschild an einer Kreuzung mehr zählen als die Ampel.
Einfach auf die Verkehrsregeln. Rot ist und bleibt rot. Rot heißt doch meines Wissens: Stop oder auch Halt. Wer sich nicht an diese Regeln hält, muß also auch für die Folgen aufkommen.
Der Vorrang gilt für die gesamte Straße beziehungsweise die Umkehr dessen nur für den Ampelbereich. Eine Parkfläche, Ausfahrt ö.ä. hat gegenüber dieser Straße keinen Vorrang.
Was die Verteilung angeht, bin ich aber auch der Meinung, dass man den Rotlichverstoß stärker hätte bestrafen sollen.