Klage gegen VW: Entscheidung um Schadenersatz vertagt
Abgas-Skandal: (Noch) kein Schadenersatz für VW-Kunden
Klage im Abgas-Skandal: Landgericht vertagt Entscheidung auf Schadenersatz und äußert Bedenken. US-Kanzlei Hausfeld hofft auf Muster-Entscheidung.
Quelle: dpa/picture-alliance
Braunschweig - Er muss noch etwas warten: Ein VW-Kunde, der gegen VW geklagt hatte, weil er den Kaufpreises seines Diesels zurückhaben wollte, kann erst am 31. August mit einer Entscheidung rechnen. Das kündigte das Landgericht Braunschweig an. Die Richter der Zivilkammer gaben Volkswagen damit die Möglichkeit, auf einen 130-seitigen Antrag der Klägeranwälte zu reagieren. Sie hatten ihn erst zwei Tage vor dem Verhandlungstermin eingereicht.
Allein am Braunschweiger Landgericht sind derzeit 400 ähnliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Abgasskandal anhängig. Bundesweit sind es nach VW-Angaben knapp 4.000 zivilrechtliche Verfahren.
Die Anwälte der US-Kanzlei Hausfeld hatten die Aussetzung des Braunschweiger Verfahrens beantragt und wollten damit erreichen, dass wesentliche Fragen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden. Die Richter gaben aber zu erkennen, dass sie diesem Antrag nicht folgen wollen. Ob sie dabei auch nach der weiteren rechtlichen Erörterung bleiben, ist offen.
Klage auf Rückerstattung des Kaufpreises: Gericht äußert Bedenken
Die Forderung der Anwälte an Volkswagen, möglicherweise brisante Unterlagen wie interne Mails, Sitzungsprotokolle und Mitschriften von Zeugenaussagen vorzulegen, wurde zum Verhandlungsauftakt nur am Rande angesprochen. Eine Entscheidung steht noch aus.
In Bezug auf den Einzelfall äußerten die Richter zumindest Bedenken, ob dem Käufer ein Schadenersatzanspruch zusteht, weil er einen Vermögensschaden erlitten habe. Die VW-Juristen gaben an, dass der Kläger, der nicht zu dem Termin erschien, offensichtlich selbst nicht an seinen Anspruch glaube. Er fahre seinen Wagen nämlich weiter. Diese Sichtweise wiesen die Hausfeld-Anwälte scharf zurück. Ihr Mandant sei auf das Auto angewiesen und halte die Nutzung so gering wie möglich.
Den Vorwurf der Kläger an Volkswagen, Gerichtsurteile so lange hinauszuzögern, bis einzelne Fälle verjährt seien, wiesen wiederum die Anwälte des Unternehmens vehement zurück. Nach VW-Angaben wurde bislang über etwa zehn Prozent der Zivilklagen im Zusammenhang mit den manipulierten Dieselmotoren entschieden, davon seien drei Viertel abgewiesen worden.
Quelle: dpa
Ja klar, unsere Justiz hat im Gegensatz zu den Amis keine Eier in der Hose... Es ist unglaublich, wie viel Macht dieser Skandal-Konzern hat (unsere Gerichte sind unabhängig ???) ! Wäre ein mittelständisches Unternehmen betroffen, der Inhaber würde schon längst hinter schwedischen Gardinen sitzen und seine Firma wäre bankrott... Beim Dieselgate wird eben so lange rum geeiert bis das Ganze verjährt ist !
als ob es um die umwelt ginge....😆
die kläger sind kein stück besser als die angeklagten.
Soweit würde ich nicht gehen, ABER man hört und liest es oft: "Die haben uns/mich beschissen, jetzt will ich auch was abhaben." Hört sich für mich nach Kindergarten an.
Es spielt gar keine Rolle (mehr), ob das Fahrzeug umweltfreundlich ist oder nicht, ob es Probleme bereitet oder nicht......nachdem es nun schon (Einzelfall)Entscheidungen gab, wo Eigentümer das Fahrzeug ohne Nutzungsentgelt zurückgeben konnten, wollen das nun immer mehr. Die Autos werden genutzt wie eh und je, jahrelang, und nun will man unbedingt den vollen Kaufpreis zurück und zusätzlich keine Nutzungsentschädigung zahlen.
Irgendwo ist auch mal Schluss.
Ach, es geht den Klägern gar nicht um die Umwelt? Wer hätte das gedacht. 😆
Und wo für genau soll ein VW Käufer Schadensersatz bekommen? Was und welcher Schaden genau entsteht ihm denn? Fahrverbote gibt es ja (noch) nicht, das wäre ein Argument.
Kein Käufer eines stinkediesel kauft sich einen Diesel weil er so "umweltfreundlich" ist sondern weil er Kosten sparen will, ganz einfach.
1.Betrogen worden.
2.Geringerer Wiederverkaufswert.
3.Zwang zum Update, das Injektoren DPF und AGR kaputtmacht.
1. sehen das man in amiland aus "werbeversprechen brechen" $$$ machen kann.
2. garantierte VW denn beim kauf einen mindestwert?
3. wirklich? oder wird jetzt jeder defekt auf das update geschoben frei nach der deutschen mentalität "schuld sind immer die anderen"? dann müssten diesel ja reihenweise auch bei anderen herstellern die grätsche machen.
1. Ja, aber da sehe ich noch direkt keinen Schaden am Kunden dran. Der Kunde hat ja nie gemerkt, dass die Emissionswerte seines Fahrzeugs nicht mit den Angaben auf dem Papier übereinstimmen. Betrogen wurde ja in erster Linie das KBA oder wer auch immer für die Vergabe der Typzulassung zuständig ist.
2. Ja zum Teufel aber dann ist das halt mal so. Im Gegenzug gibt es bei vielen Herstellern gute Rabatte auf Neuwagen und teilweise sogar "Sonderrabatte" wenn jemand ein Fahrzeug des VW-Konzerns in Zahlung gibt. Das dürfte sich unter Berücksichtigung der üblichen Preisschwankungen in etwa ausgleichen.
Die Preise von Fahrzeugen, ob neu oder gebraucht, sind nunmal dynamisch und nicht starr.
3. Update, durch das Komponenten der Abgasnachbehandlung stärker beansprucht werden und somit frühzeitiger verschleißbedingte Ausfälle zeigen KÖNNEN.
Das sehe ich auch so.
Hätte das System von Anfang an gearbeitet, wie es sollte, hätten die Kunden beim Kaufpreis drauflegen müssen, das Auto hätte einen höheren Verbrauch durch häufigere Regeneration und der DPF hätte sich schneller gefüllt. Das alles wäre unter die neue Abgastechnik gefallen und die Kosten hätten die Kunden an der Backe gehabt. Will man es schlicht auf den Punkt bringen, so hat der Betrug den Kunden überhaupt nicht geschadet sondern war im Gegenteil sogar von Vorteil. Auch bei Steuer und Versicherung für einen sauberen Neuwagen hat man profitiert.
All das, was man heute in die Waagschale wirft: das Auto läuft rumpliger, regeneriert häufiger, verbraucht mehr.....als das sind Vergleiche zu einem unsauberen Auto, das so nicht hätte auf den Markt kommen dürfen. Diese Unterschiede wären gar nicht existent. Man vergleicht hier bei der Klage immer Betrugsfahrzeuge (die keine Basis sein können) mit den Nichtmehrbetrugsfahrzeugen. Das sind Äpfel und Birnen.
Ich kann verstehen, dass jeder versucht, irgendwo seinen Vorteil zu ziehen, aber normal ist es trotzdem FÜR MICH nicht.....zumindest nicht logisch.
Auch bin ich der Meinung, dass alle die, die jetzt ihre Chance wittern, mit einer Klage den Neuwert ohne Nutzungsentschädigung zu erhalten, zu spät dran sind. Viele Autos laufen. Früheren Klagen lagen andere Beurteilungen/Vermutungen zu Grunde. Die (F)Aktenlage scheint sich aktuell aber anders zu entwickeln.....es bleibt spannend....
Mal ernsthaft: warum sollten völlig glückliche und zufriedene VW-Kunden, die keinen finanziellen Schaden hatten, Schadenersatz bekommen?
Es geht hier nur darum die Habgier und den Neid zu befriedigen...
Für Schadensersatz sehe ich auch wenig Raum. Eventuell für angefallene Finanzierungszinsen oder ähnlich. Denn der Schaden ist erst da, wenn die den Fahrzeugen die Betriebserlaubnis entzogen wird.
Ich kann verstehen, dass das nicht gemacht wird, weil es zu Chaos führen würde. Aber es wäre theroetisch der einzig richtige Weg. So lange die Karren die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen, müssen sie eigentlich weg von der Straße.
Aber ein Rücktritt ist da schon denkbar, wenn das Update nicht zur Beseitigung des Mangels führt oder nicht fristgerecht durchgeführt werden kann. Und der ist in der Regel sehr lukrativ für den Käufer, vor allem, wenn der Wagen noch nicht viele Kilometer auf der Uhr hat. Habgier? Vermutlich ein bisschen. Aber die ist im Gegensatz zu der Habgier von VW wenigstens legal.
Wieso Umwelt? 😕
Hier geht es um Betrug.
Auch das wäre kein Argument, da ein Fahrverbot ja nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem "Abgas-Skandal" steht und entsprechend nicht nur VW-Fahrzeuge betreffen würde.
Dazu dürfte es nicht mehr kommen. Da alle Maßnahmen durch das KBA genehmigt wurden und inzwischen >75% der Fahrzeuge in D umgerüstet sind, erfüllen diese Fahrzeuge nunmehr die Zulassungsvoraussetzungen (sofern sie es nicht schon vorher getan haben), sodass es keine (theoretischen) Argumente für eine Betriebsuntersagung gibt.
Nein, weder im Verfahren vor dem LG Braunschweig noch in einem anderen Verfahren gegen den VW Konzern geht es um Betrug im strafrechtlichen Sinne.
MfG
roughneck
Mir wird schlecht.
Habt wohl VW-Zeichen tätoviert und schlaft in VW Bettwäsche.
Klar gibts einen Wertverlust, weil keiner die Dinger will, oder nur geschenkt.
Und das scheiss Update kommt mir nicht auf die Kiste.