Übernahmeschlacht um VW: Musterverfahren soll Klarheit bringen
Anleger verklagen VW und Porsche
Seit Jahren schwelt ein milliardenschwerer Streit: Anleger fordern Geld von VW und der Porsche-Holding, das sie im Übernahmekampf der Stuttgarter mit VW verloren haben. Jetzt beginnt das Musterverfahren.
Hannover - Längst hat der Abgas-Skandal andere juristische Baustellen von Volkswagen überdeckt - doch der milliardenschwere Prozess von Anlegern nach der geplatzten VW-Übernahme durch Porsche steht unmittelbar bevor. Die mündliche Verhandlung in dem Verfahren (AZ: 13 Kap 1/16) beginnt am Donnerstag (12. Oktober), wie das Oberlandesgericht Celle bekanntgab. Zunächst sind zehn Verhandlungstermine angesetzt. Die Verhandlung wurde ans Landgericht Hannover verlegt - insgesamt wurden die Feststellungsziele von 42 Klägern im Musterverfahren gebündelt.
Heftige Kursturbulenzen durch missglückte Übernahme
Hintergrund der Klagen ist die Übernahmeschlacht zwischen der einstigen Porsche-Mutter PSE und Volkswagen vor etwa neun Jahren. Die PSE hatte ihre Anteile an VW schrittweise aufgestockt und schließlich versucht, den wesentlich größeren Konzern aus Wolfsburg komplett zu schlucken. Am Ende hielt die Holding zwar die Mehrheit an VW, musste aber wegen hoher Schulden ihre Sportwagenmarke Porsche an VW abgeben. Porsche wurde so zu einer weiteren Marke im Volkswagen-Konzern.
Der missglückte Übernahmeversuch führte zu heftigen Kursturbulenzen - was einige Anleger viel Geld kostete. Diese sehen sich rückblickend fehlinformiert. Dabei geht es nach Gerichtsangaben beispielsweise um irreführende Presseerklärungen, etwa eine Mitteilung der Porsche Holding vom 10. März 2008, mit der Medienberichte zurückgewiesen worden seien, wonach das Unternehmen seinen Anteil an Volkswagen auf
75 Prozent aufzustocken beabsichtige. Die Klagen richten sich gegen die Porsche Holding und die Volkswagen AG.
Wiedeking und Härter bereits freigesprochen
Als Musterkläger bestimmte das Oberlandesgericht die ARFB Anlegerschutz UG, die von der Kanzlei Tilp vertreten wird. Es handelt sich beim Musterkläger um eine Gesellschaft, in der die Klagen verschiedener Investoren gebündelt sind.
Die Porsche SE hält die Klagen früheren Angaben zufolge für unbegründet. Das Landgericht Stuttgart hatte im Frühjahr 2016 die Ex-Porsche-Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter im Prozess um Marktmanipulation freigesprochen.
Ziel des Prozesses nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) ist ein Musterentscheid, der für alle Beteiligten bindend ist. Dazu wird der Fall des Musterklägers verhandelt und entschieden.
Musterverfahren können sich über Jahre hinziehen.
Quelle: dpa
...wie lange ist das her???
Da geht es uns ja noch "gut"... 😆
http://www.spiegel.de/.../...llionen-prozesse-auf-halde-a-1170403.html
@Blackmen:
Man stelle sich vor, man nehme den von dir verlinkten Artikel und denke weiter... in Richtung Geldpolitik...
Hmm wovor hat ein Vorstand eines Automobilkonzerns eiegntlich mehr Angst ? Den Aktionären oder unzufiredenen Kunden ?
Vor der Justiz der USA, sonst vor nichts 😆
Aha, Porsche hat trotz eigener Abgastests und Typenzulassungen nichts von der Manipulation gewusst.
Dabei muss jedes Fahrzeug bei der Zulassung vorgeführt werden, auch wenn Motoren identisch sind. Über Sinn und Unsinn kann man sich da sicher streiten, aber kaum über Unwissenheit.
@racinggreen
Inwiefern war das bei der Übernahmeschlacht von Bedeutung? 😕
Du hast recht. Passt hier nicht hin. Ich hatte zwischenzeitlich noch einen anderen Artikel gelesen und mich vertan.
Sorry dafür.
Der VW-Kauf des Richters
https://www.welt.de/.../...hren-in-Celle-Der-VW-Kauf-des-Richters.html
"(...) Und vermutlich wäre für alle Beteiligten – und auch für das Ansehen des Rechtsstaats – sinnvoll, wenn die Causa an ein anderes Gericht abgegeben würde. Dann könnten unabhängige Richter ohne Nähe zu den mehrfach als befangen abgelehnten Richtern entscheiden. Und dann wäre auch jede spätere Entscheidung frei von dem Verdacht, dass sie nur aus falsch verstandener Solidarität mit den Kollegen des Gerichts getroffen wurde.
Zumal Celle in Niedersachsen liegt, und Niedersachsen in dem Fall womöglich betroffen ist. „Sind Richter nicht schon deshalb an einer unvoreingenommenen Verfahrensführung gehindert, weil ihr Dienstherr selbst Aktionär mit 20 Prozent der Stimmrechte und ihr Ministerpräsident Aufsichtsratsmitglied des Unternehmens ist, das sie möglicherweise zu einer milliardenschweren Entschädigung verurteilen müssten“, fragt ein erfahrener Jurist. Die Frage scheint berechtigt."
Bananenrepublikanische Provinzposse...
Das wird wohl zur Folge haben, daß die juristische Aufarbeitung des Skandals selbst Gegenstand von Ermittlungen wird...