Welche Versicherung zahlt für Silvesterschäden am Auto?
Böller, Raketen, Partyvolk: Silvesterschäden am Auto
So lang ist es nicht mehr hin. Die Silvesternacht sorgt jedes Jahr für klingelnde Telefone bei den Autoversicherern. Doch wer zahlt für welchen Schaden?
Berlin - Nach der Silvesternacht kann nicht nur ein Kater für Ärger sorgen, sondern auch ein Schaden am Auto, den unvorsichtiges Partyvolk angerichtet hat. Werden die Täter nicht ermittelt, können vorhandene Teil- oder Vollkaskoversicherungen die Schäden regulieren, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
"Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein", so eine GDV-Sprecherin. Auch Glasbruch ist in der Regel ein Fall für die Teilkasko. Eine Vollkaskoversicherung ersetzt darüber hinaus Schäden, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden. Und sie reguliert Beulen, Kratzer und Schmorschäden, die zum Beispiel durch herabfallende Raketen am Auto entstanden sind.
"Den Schaden sollte man aus verschiedenen Perspektiven fotografieren und den Kfz-Versicherer umgehend informieren", erklärt die Sprecherin. Präventiv rät der GDV dazu, Autos vor der Silvesternacht möglichst in einer Garage oder Tiefgarage zu parken, vor allem aber weitab von bekannten Partymeilen.
Die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung müssen die Versicherten im Regulierungsfall bei der Vollkasko immer einkalkulieren. Auch Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse kann es geben.
Quelle: dpa
Deswegen werde ich meinen Wagen, bei meinen Schwiegereltern abstellen.
Es reicht mir schon, dass irgend ein Depp, nachts meinen Wagen mutwillig zerkratzt.
Was dagegen machen, kann ich nicht, da ich nicht weiß, wer es ist und Kameras kann ich nicht einsetzten, da der Wagen an einer öffentlichen Straße parkt.
Was Silvester angeht, kann ich nur sagen, dass Missgeschicke immer passieren können. Und man sollte immer ruhig bleiben. Wenn man schon selber das Missgeschick verursacht, sollte man auch einsichtig sein und dazu stehen.
Nur bei Mutwilliger Beschädigung/Zerstörung, werde ich richtig sauer.
Herabfallende Feuerwerkskörper/Stecken welche mein Fahrzeug beschädigen sind also mit Teilkasko nicht abgedeckt?
Stimmt, in diesem Jahr steht mein Auto auch vor meiner Haustür. Werde mir noch was einfallen lassen, vor der Haustür ist es mir etwas zu riskant.
Das wundert mich auch...
Teilkasko deckt nur Glasbruch, Brand, Sturm, Unfälle mit Haarwild und Diebstahl ab.
Ausnahmen: Wird, um das Radio zu klauen, die Tür beschädigt und das Radio tatsächlich gestohlen, deckt die Teilkasko auch die Beschädigungen ab.
Wird nur die Tür beschädigt, gibt's nix.
Kollision mit einer Gans = kein Haarwild = nicht abgedeckt.
Sturm ist erst ab einer bestimmten Stärke abgedeckt.
Schmort der Kabelbaum, gibt's nix, es sei denn er hat gebrannt, also mit Flamme, dann wird's übernommen.
Genau. Diese Einschränkungen sind aber auch nichts Neues, sondern seit Jahrzehnten Praxis.