Autobahngesellschaft: Grundgesetz soll wieder geändert werden
Bund will bei Autobahngesellschaft nachbessern
Die Grundlage für eine Autobahngesellschaft wurde erst im vergangenen Jahr geschaffen - Bedenken gab es von Anfang an. Jetzt soll das Grundgesetz erneut geändert werden.
Berlin - Die Bundesregierung will die erst im vergangenen Jahr geschaffenen Rechtsgrundlagen für eine zentrale Autobahngesellschaft nachbessern. Das Kabinett soll deswegen an diesem Mittwoch abermals eine Änderung des Grundgesetzes beschließen. Hintergrund sind Zweifel, die Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bereits im Sommer 2017 beim Unterzeichnen der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen angemeldet hatte.
Teil dieses Pakets ist die Bündelung von Planen, Bau und Betrieb der Autobahnen beim Bund. Konkret soll nun eigens im Grundgesetz eine mögliche Regelung genannt werden, dass Länder auf Antrag Planfeststellungsverfahren übernehmen können - und nicht nur in einem einfachen Gesetz. Das sieht der Entwurf des Finanzministeriums vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die große Koalition verfügt im Bundestag nicht mehr über eine Zwei-Drittel-Mehrheit, die für Grundgesetzänderungen nötig ist.
Quelle: dpa
Verstehe nicht, worum es hier genau geht! 😊
S. 73 Koalitionsvertrag
Es geht darum, dass der Bau von Autobahnen, deren Planung und Unterhaltung beim Bund zentral angesiedelt werden soll und nicht mehr in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer liegen soll, wenn ich das richtig interpretiere.
Die Länder sollen diese Aufgaben übernehmen dürfen, wenn sie vom Bund hierzu autorisiert werden.
Hat es schon mal gegeben, als Mitte 1933 das Unternehmen "Reichsautobahn" als Tochter der Deutschen Reichsbahn Gesellschaft per Gesetz gegründet wurde.
Nach dem Krieg übernahm die Bundesrepublik Deutschland ihren Teil der Reichsautobahn auf der Basis von Artikel 90 des Grundgesetzes. Jetzt geht es um die Verteilung von Aufgaben bzw. der Autorisierung von Aufgaben zwischen Bund und Ländern wozu der Artikel geändert werden muss.
Da will man was ändern? Absatz 2?
Aber was denn?
die Länder sollen sich da raushalten! Es reicht schon, dass das (teils unfähige) Personal von Landesbetrieben Mobilität in die Autobahngesellschaft übernommen wird. Deswegen hab' ich eh die Befürchtung, dass sich am Autobahnbau/Reparatur/Verkehrsführungen regional nichts ändern wird.
Unfähiges Personal gibt es ja überall und noch schlechter als jetzt kann es ja auch kaum werden. Darum bin ich durchaus dafür, einmal etwas Neues auszuprobieren
Sowas gehört nicht ins Grundgesetz. Damit wird das beliebig. Details gehören in die allgemeinen Gesetze und Verordnungen. Wenn schon die Legislative den Sinn einer Verfassung nicht mehr versteht, wo soll der Respekt des Bürgers vor den (beliebig ausleg- und änderbaren) Gesetzen herkommen?
OpenAirFan
Man möchte ein kleine Hintertürchen einbauen, dass die Finazierung und Betreib von BAB auch von privatrechtlicher Hand erfolgen kann. Zu deutsch: Die von Steuerzahler finanzierten Verkehrswege sollen privatisiert werden, zum Zwecke der Gewinnschöpfung privater Unternehmungen u.a. aus der Banken- oder Versicherungsbranche.
Ganz konkret: Wir sollen zusätzlich für etwas zahlen, was wir schon mehrfach bezahlt haben und auch weiterhin bezahlen.
G
simmu
Aaaaiiight! 😊
Also aufpassen...
oh, oh, hoffentlich geht das dann nicht schnurstracks in Richtung
"VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH" (gegründet 2003)
https://www.motor-talk.de/.../...t-ueber-pkw-maut-ab-t5984095.html?...