Ratgeber: Fahren bei Sturm, Anspruch bei Sturmschäden

Das sollten Autofahrer bei Sturm beachten

MOTOR-TALK

verfasst am Wed Jan 03 13:28:23 CET 2018

Das neue Jahr beginnt in Deutschland stürmisch. Vielerorts werden orkanartige Böen erwartet. Lest hier, was Autofahrer bei Sturm beachten sollten.

In Deutschland beginnt das Jahr 2018 stürmisch. Lest hier, worauf Autofahrer bei Unwettern achten sollten
Quelle: dpa / PIcture Alliance

München - Orkan Burglind zieht Mitte der Woche über Deutschland hinweg und erreicht in manchen Gebieten mehr als 140 km/h. Für Autofahrer heißt das wie bei jedem Sturm: Wenn möglich das Auto lieber stehen lassen. Busse, Wohnmobile und Lastwagen könnten durch starke Seitenwinde umkippen, warnt der ADAC.

Wenn sich eine Fahrt nicht verschieben lässt, sollten Fahrer ihr Tempo reduzieren, um leichter gegenlenken zu können, falls das Auto von einer Windböe erfasst wird. Das Risiko lässt sich über die Routenwahl minimieren: Die Strecke ohne Bäume ist an Tagen mit Sturmwarnung die bessere. Auf Brücken, in Waldschneisen und beim Überholen von Lkw und Bussen sollten Autofahrer besonders vorsichtig sein. Dachlasten wie Skiboxen oder Fahrräder sollten während eines Sturms möglichst zu Hause bleiben.

Versicherungsmeldung bei Sturmschäden

Wenn ein Auto durch die Folgen eines Unwetters beschädigt wurde, sollten Besitzer dies umgehend ihrer Kfz-Teilkaskoversicherung melden. Oft müssen sie die Meldung durch Angaben des Wetteramtes ergänzen. Denn der Wind muss zum Zeitpunkt der Beschädigung mindestens die Windstärke 8 gehabt haben. Ohne Absprache mit dem Versicherer sollten Fahrer keinen Gutachter bestellen oder den Schaden reparieren lassen - sonst bleiben sie unter Umständen auf den Kosten sitzen.

Schäden durch herunterfallende Äste oder Dachziegel deckt die Teilkaskoversicherung ab. Meist findet keine Rückstufung statt. Fährt der Wagen gegen einen Baum, der bereits länger auf der Straße liegt, sollte - wenn vorhanden - die Vollkaskoversicherung beansprucht werden.

Unter Umständen können Autofahrer bei Schäden Ansprüche gegen Dritte anmelden, wenn diese Pflichten verletzt haben. Hauseigentümer müssen beispielsweise die Festigkeit der Dachziegel regelmäßig kontrollieren, genauso wie Grundstückseigentümer die Standhaftigkeit der Bäume überprüfen müssen. Und bei Baugerüsten ist der Aufsteller dafür verantwortlich, dass das Gerüst fachgerecht gesichert ist.

Quelle: dpa