Nach BGH-Urteil: Auch Versicherer wollen Dashcam-Aufnahmen nutzen
Dashcams auch für Versicherer interessant
Der BGH hat die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen vor Gericht als prinzipiell zulässig bewertet. Das macht die Technik auch für Autoversicherer interessant.
Berlin - Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu Minikameras im Auto werden vermutlich auch die Versicherungen auf die Technik zurückgreifen. Es sei davon auszugehen, dass die Autoversicherer künftig Dashcam-Aufnahmen nutzen werden, um die Aufklärung von Unfällen zu erleichtern, sagte Tibor Pataki, Leiter der Abteilung Kraftfahrtversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der Deutschen Presse-Agentur.
Eine denkbare positive Folge könne zum Beispiel sein, dass Kunden ihren Rabatt bei der Versicherung trotz eines Unfalls möglicherweise behalten dürfen: "Wenn Sie durch die Dashcam nachweisen können, dass Sie überhaupt keine Schuld an einem Unfallgeschehen haben, dann rettet das Ihren Schadensfreiheitsrabatt."
Auch beim Kampf gegen Versicherungsbetrug sieht der GDV nach dem Urteil neue Möglichkeiten. Dashcam-Aufnahmen könnten zeigen, ob ein Unfall mit Absicht herbeigeführt wurde, "ob jemand beispielsweise ganz vorsätzlich plötzlich abgebremst hat und es deswegen zum Unfall kam".
Der Bundesgerichtshof hatte am Dienstag entschieden, dass Aufnahmen von Auto-Minikameras bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden dürfen. Zuvor hatten Gerichte die Frage unterschiedlich bewertet.
Quelle: dpa
Top, wird Zeit das Deutschland nicht mehr hinterher hinkt.
die Daten an ein privates Unternehmen weitergeben
oder bei einem Gerichtsverfahren zu verwenden
ist aber schon ein Meilenweiter unterschied..
In englischen, nautischen, deutschen oder sonst welchen Meilen gemessen? 😆
Im Moment herrscht folgende Situation.
Fährt man mit Dashcam rum und filmt alles, was "vor die Linse kommt", kann es "Datenschutzrechtliche Konsequenzen" geben - Bußgeld.
Also "Minus"
Also "Plus"
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Was kommt da günstiger auf lange Sicht? 😆
Ich bleibe bei meiner Einschätzung, dass hier der Gesetzgeber gefordert ist, dieser Entwicklung Rechnung zu tragen und technische Möglichkeiten zu benennen.
zB die Loop Funktion mit kurzen Abschnitten. Wird stark gebremst, werden die letzten X Abschnitte in den Speicher geladen und stehen zweifelsfrei anlassbezogen angefertigt zur Verfügung. So wie von der Rechtsprechung vorgeschlagen...
Dann müsste man nämlich kein Bußgeld zahlen, wenn die immer läuft. Aber dann ist man genau da, wo man nicht hin will, beim Hilfsscheriff und beim Hilfshilfsscheriff.
Dat is und bleibt dat Problem. Nicht die Regeln.
MfG
Ich habe die Meldung heute morgen im Radio gehört und mich gewundert. Da lockt der Versicherungsfredi damit, dass ich meinen Schadensfreiheitsrabatt behalten könne, wenn ich beweisen könne, dass ich nicht schuld gewesen bin. Nun, das ist nicht neu, das war schon immer so.
Ich schreibe im Moment viel über die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die nächste Woche in Kraft tritt und im Moment alle Leute zum Durchdrehen bringt. Wer maschinell personenbezogene Daten sammelt und verarbeitet, braucht dafür eine Genehmigung derer, deren Daten er da erfasst. Und jetzt kommen die Dashcams...
Ich halte die Dinger für feuchte Träume für Blockwarte. Solange die nicht mitschneiden, ob einer gebremst hat, ob der Blinker an war etc, ist das alles doch ohnehin nicht aussagekräftig. Aber Hauptsache noch mehr Gebimsel am Rückspiegel, die Autos sind heute ja noch nicht unübersichtlich genug.
Das wär ja alles drauf, wenn man zB sagt : Bei ausreichend starker Bremsung die Abschnitte x-Y speichern. Die können dann die letzten 30 Sekunden oder die letzte Minute vor der Bremsung dokumentieren.
Hier gings darum, eigene Ansprüche mit unrechtmäßig erworbenen Beweismitteln durchzusetzen gegen das Grundrecht des Unfallbeteiligten. Bei dem hatte die "Grundrechtsmauer" aber eh schon ne Tür offen und der musste rauskommen...Also auch kein unverhältnismäßiger Eingriff in den Schutz...Außerdem konnte der Sachverständige keinen Ablauf ermitteln. Überall wo das anders gelagert ist, hat sich dadurch erstmal nichts geändert.
Ich fände lizensierte (erlaubte) Systeme sinnvoll, die gar kein Display haben und wo die anfallenden Dateien verschlüsselt sind. Sonst landen die erstmal auf Youtube zur "Analyse" bevor man klagt...
MfG
Aber jetzt mal ehrlich! 😉
Die Versicherer sind schon lustig, sagen die doch:
Ich übersetze das mal auf deutsch:
Gezeichnet: Bernd Stromberg
nun... sollte ich einen Autofahrer hinter/neben/vor mir erkennen, dessen Dashcam in Betrieb ist und aufzeichnet, gibts ne Anzeige.... fertsch!
Und wie willst Du es beweisen , daß die Dashcam mit gelaufen ist ?
da finden sich Mittel und Wege 😆
und glaub mir, keiner hat gerne ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen Persönlichkeitsrechte eines Dritten, auch wenn es am Ende ohne rechtliche Konsequenzen bleibt. 😉
Here we go...😆
Alle gegen Alle, mit oder ohne Kamera, Hauptsache Anzeige!
😆
Und wenn der "..anlassbezogen filmt" und eine Gegenanzeige gegen Dich aufgrund Falschbeschuldigung losläßt?
Und die Motorradfahrer mit "GoPro" stellst Du auch unter Generalverdacht?
Ich denke, daß Polizei und Gerichte durchaus zwischen "Klagehansel/Blockwart etc." und berechtigter Interesse Einzelner unterscheiden können.
Deine und div. andere Antworten hier belegen, aus meiner Sicht, dass das ergangene Urteil des BVG durchaus sinnvoll ist!
Millionenfach werden unbekannte Personen nebst KFZ an -zig Urlaubsorten und POIs fotografiert, irgendwann werden Datenschutzfetischisten und Gesinnungshygieniker das auch unterbinden wollen!
Also, was soll die ganze Aufregung?
Genau so isses 😆
Ich glaube es rafft keiner so wirklich, oder? 😆
Das BGH hat entschieden, dass anlassbezogene Filmaufnahmen in Ordnung sind.
Heißt in der Praxis:
Es ist in Ordnung eine Dashcam im Auto zu haben (und diese zu betreiben, sofern der Speicher sich dauerhaft selbst überschreibt).
Es ist in Ordnung diese Aufnahmen im Falle eines Unfalls, oder einer falschen Verdächtigung der Polizei zu überstellen - eben anlassbezogen. Gerichte können diese im Einzelfall als Beweismittel zulassen.
Es ist nicht in Ordnung mit diesen Aufnahmen ständig zur Polizei zu rennen um ein Fehlverhalten anderer anzuzeigen, ohne dass man selbst involviert ist. Denunzianten braucht niemand, und genau darum geht es dem BGH.
Es ist nicht in Ordnung ein "Filmarchiv" mit diesen Aufnahmen (auch nicht zu privaten Zwecken) anzulegen.
Es ist schon gar nicht in Ordnung die Aufnahmen im Internet unbearbeitet zu veröffentlichen (Kennzeichen und Gesichter unkenntlich machen!).