Dashcam-Videos sind vor Gericht als Beweismittel zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Ein Autofahrer wollte mit einem Video seine Unschuld an einem Unfall beweisen.
Quelle: dpa / Picture-Alliance Karlsruhe/Magdeburg - Aufnahmen von Dashcams können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Dies entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (VI ZR 233/17). Das heißt aber nicht, dass man automatisch immer mit den kleinen Autokameras filmen darf. Die Richter verwiesen auf das Datenschutzgesetz. Weiterhin dürfen Autofahrer keine "permanente und anlasslose" Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens ohne Einwilligung der Betroffenen vornehmen. Dies könne jedoch technisch gelöst werden, indem Daten in kurzen Abständen überschrieben werden oder indem erst bei einer starken Bremsung die Aufzeichnung starte. Außerdem hielt das Gericht fest: Ein Unfallbeteiligter müsse ohnehin "die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und die Art seiner Beteiligung" ermöglichen. Dabei seien Name und Anschrift anzugeben sowie der Führerschein und der Fahrzeugschein vorzuweisen und Angaben zur Versicherung zu machen. BGH gibt Autofahrer rechtDamit hatte die Revision eines Autofahrers aus Sachsen-Anhalt Erfolg. Er wollte seine Unschuld an einem Unfall anhand der Aufzeichnungen seiner Dashcam beweisen. Weder das Amts- noch das Landgericht berücksichtigten diese. Da solche Aufnahmen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstießen, dürften sie nicht als Beweis herangezogen werden, hatten die Magdeburger Richter argumentiert. Der BGH widersprach nun dieser AUffassung. Es müsse vielmehr im Einzelfall abgewogen werden. Dashcams werden in Deutschland immer beliebter: Einer Umfrage des IT-Branchenverbands Bitkom unter 1.000 Autofahrern zufolge nutzen derzeit acht Prozent solche Kameras. Weitere 13 Prozent wollen das in Zukunft auf jeden Fall tun, 25 Prozent können es sich vorstellen. Für ein hilfreiches Beweismittel halten sie fast drei Viertel der Befragten. Der Karlsruher Richterspruch wurde von Verkehrsexperten mit Spannung erwartet. Die Rechtslage war bis jetzt unklar, die Gerichte hatten bislang unterschiedlich zum Einsatz der Dashcam-Aufzeichnungen geurteilt. Der Automobilclub ADAC hatte dafür plädiert, kurze "anlassbezogene" Aufnahmen als Beweismittel zuzulassen. Der Datenschutz solle dann überwiegen, wenn "Hilfssheriffs" wahllos filmten, um Verkehrsverstöße anderer anzuzeigen. (dpa/bmt) ***** In eigener Sache: Wir verschicken unsere besten News einmal am Tag (Montag bis Freitag) über Whatsapp und Insta. Klingt gut? Dann lies hier, wie Du Dich anmelden kannst. Es dauert nur 2 Minuten. |