EU: E-Call ab 31. März 2018 Pflicht in neuen Autotypen
Der automatische Notruf wird obligatorisch
Ab 31. März müssen neu zugelassene Automodelle in der EU über das Notrufsystem "E-Call" verfügen. Das System setzt bei schweren Unfällen einen automatisierten Notruf ab.
Köln - Lange hat es gedauert, nun ist es soweit: Ab 31. März müssen neue Automodelle in der EU über das Notrufsystem E-Call verfügen. Es alarmiert bei einem Unfall automatisch die Rettungskräfte und sendet dabei den Standort. Der obligatorische Einbau soll Leben retten.
Bei schweren Autounfällen könne E-Call den entscheidenden Zeitvorteil bringen, hat die EU-Kommission 2014 befunden und eine entsprechende Einbaupflicht auf den Weg gebracht. Nach ihren Schätzungen können Rettungskräfte dank des Systems bis zu 50 Prozent schneller am Unfallort sein und so europaweit jährlich zusätzlich 2.500 Menschenleben retten.
Auch durch Verkehrsunfälle verursachte Staus und wegen ungesicherter Unfallstellen verursachte Folgeunfälle soll die neue Technik verringern, da die Leitstelle schneller Maßnahmen ergreifen kann.Die Technik hinter E-Call ist simpel: Wenn zum Beispiel der Airbag auslöst, stellt das System über eine fest integrierte SIM-Karte europaweit eine Telefonverbindung zur nächsten Notrufzentrale her und übermittelt automatisiert ein Datenpaket zum Unfall. Es enthält den Zeitpunkt des Crashs, den genauen Standort des verunfallten Fahrzeugs und seine vorherige Fahrtrichtung - besonders wichtig auf Autobahnen und in Tunneln. Außerdem wird eine Sprechverbindung hergestellt, so dass die Leitstelle gegebenenfalls mit den Fahrzeuginsassen kommunizieren kann. Das E-Call-System kann auch manuell, etwa durch einen Zeugen eines Unfalls, ausgelöst werden, indem er einen SOS-Knopf im Auto betätigt.
Sicherheit trifft auf Datenschutz
An das europaweit einheitliche e-Call-System stellt die Kommission strenge Anforderungen. So muss ein Notruf immer direkt an die nächste Rettungsleitstelle gehen. Die Positionsdaten müssen von der Leitstelle kontinuierlich gelöscht werden. Die Datenschutzvorgaben sind erst im Nachhinein eingezogen worden. Das war ein Grund für die Verzögerung bei der Einführung des Systems als Pflichtausstattung.
Kritisch ist aus Sicht der Datenschützer vor allem, dass durch E-Call faktisch jeder neue Pkw mit einem Ortungssystem ausgestattet ist. Die EU verlangt hier die Technik des europäischen Galileo/Egnos-Satellitennavigationssystems. Die dadurch generierten Daten seien sicher. Zudem lassen sich die gesendeten Informationen nur schwer mit einem konkreten Fahrer in Verbindung bringen, da der Dienst nicht personalisiert ist. So wird außerdem bei einem Halterwechsel keine Aktualisierung nötig.Die Kosten für E-Call zahlt aufgrund des obligatorischen Einbaus jeder Neuwagenkäufer. Rund 100 Euro kostet die Technik, sagen Experten. In einer zunehmenden Zahl von Autos sind SIM-Karte, Antenne und Navigationsmodul sowieso an Bord, sei es als Teil des Navigationssystems oder von Konnektivitäts-Diensten. Eine spürbare Teuerung beim Neuwagenkauf wird es also eher nicht geben.
Nur für Neuwagen verpflichtend
Die E-Call-Pflicht gilt lediglich für neue Automodelle. Bereits zugelassene Fahrzeuge oder Neuwagen von Modellen, die vor dem Stichtag homologiert wurden, benötigen das System nicht - viele sind jedoch bereits damit ausgestattet. Für ältere Modelle gibt es Nachrüstlösungen in Form von Handy-Apps, Adaptern für die 12-Volt-Steckdose oder sogenannten OBD-Dongles. Diese Stecker werden in den OBD-II-Anschluss des Fahrzeugs gesteckt und setzen den Notruf entweder über eine integrierte SIM oder ein per Bluetooth angeschlossenes Handy ab.
Teilweise werden solche Notrufsysteme von Autoversicherungen als Teil eines telematikbasierten Vertrags angeboten, dann oft ohne Zusatzkosten oder gegen eine geringe Gebühr. Wer eine Dongle-Lösung sucht, sollte mit rund 100 Euro und/oder monatlichen Servicekosten rechnen. Auch für Motorradfahrer sind unterschiedliche E-Call-Systeme verfügbar, die in der Regel allerdings mit mehreren Hundert Euro noch sehr teuer sind.
Quelle: SP-X
Die Sicherheit als Vorteil ist schon schön. Aber wie läuft das z.b. wenn ich so einen Wagen gebraucht kaufe, wer und wie zahlt man dann für dieses System ? Diese SIM darf ja bei Nichtbenutzen nicht abgeschaltet werden, das klingt schon nach einer monatlichen Miete. Oder müssen die Versicherungen das bei diesen Autos zwangsweise mit beinhalten ?
Und wie verhält sich die Pflicht beim Halterwechsel ? Kann ich als Zweitbesitzer das System außer Kraft setzen ? Wird das geprüft und wenn ja wie ?
Und mal wieder stimmt es nicht:
Das haben x Leute, die alle voneinander abschreiben schon falsch geschrieben.
Richtig hingegen: Es gilt nur für Fahrzeuge auf neu erstellten Typzulassungen ab 31.März 2018.
Das ist der heutige Journalismus. Die Agentur schreibt, Copy&Paste und der Artikel ist fertig.
😤
Naja, das wäre das erste was rauscodiert würde. Ich lasse mich nicht überwachen. Und der Hersteller hat in meinen Systemen nichts zu suchen.
Das System wird einmalig vom Neuwagenkäufer bezahlt (im Fahrzeugpreis inbegriffen).
Die SIM ist nicht herausnehmbar und auch nur für Notrufe gedacht.
Kaufst du ein gebrauchtes Auto mit dem System musst du genau gar nichts machen. 😆
Versuche mal mit einem Handy ohne SIM oder deaktiviertet SIM den Notruf zu wählen. Wirst dich wundern, es funktioniert. 😉
Ich denke, die Netzbetreiber müssen beim E-Call den Notruf auch kostenlos anbieten.
So sagt man. Aber... Bei mir geht es nicht.
Habe es bei 2 Szenarien getestet.
1. Handy kein Empfang "Nur Notrufe".
Nope. Da geht kein Anruf durch.
2. Im Auto habe ich genau dort so einen Notfall immer ein altes Handy liegen.
Ohne Karte.
Ich hatte es einmal benötigt. Aber es ging nicht.
Musste dann eben doch mein normales Handy nehmen.
Das ist natürlich Unfug. Was gar nicht erst da ist, muss auch nicht gelöscht werden. Die Leitstellen erhalten bis zum Unfall gar keine Daten, eben weil eCall ein schlafenden, passives System ist. Es darf bis zum Unfall nicht mal im Mobilfunknetz eingebucht sein.
Das eCall Modul hingegen hat die Auflage, immer nur die aktuellste Position für den Notruf zu speichern und keine Aufzeichung durchzuführen.
Was natürlich wiedermal gar nicht richtig erklärt wird: Unter dem Vorwand dass dies für eCall notwendig sei, verkaufen einem die Hersteller Telematikmodule, die ständig Online sind und sich nicht um die Datenschutzauflagen von eCall scheren. Verbaut sind solche Wanzen teils schon seit 2013 sereinmäßig.
Nach der Datenschutzgrundverordnung ab Mai ist das schlicht illegal.
Der Fahrer (und nicht der Halter!) muss jederzeit(!) darüber entscheiden können, ob er überhaupt indirekt (Mobilfunk-Einbuchung) oder sogar direkt (Geofencing, Tracking) überwacht werden will. Der Fahrer muss das also im Bordcomputer ausschalten können (ja, auch der Sohnemann, der mit Geofencing eigentlich daran gehindert werden sollte, zur Disco zu fahren). Niemand muss ich gegen seinen Willen überwachen lassen, soweit dies nicht zur Dienstleistung notwendig ist (Ausnahme wäre da z.B. Geofencing bei Mietwagen).
Aber es wird wohl Klagen brauchen, bis die Hersteller mal wieder bereit sind EU Vorschriften anzuerkennen und korrekt umzusetzen.
Auch Europa ist falsch. Ecall ist ein EU-System. Russland und andere Mitglieder der eurasischen Zollunion nutzen seit 2015 ERA-Glonass.
Kleinserienfahrzeuge müssen nicht mit eCall ausgestattet werden.
Die eSIM sendet nur im Notfall und wird durch auslösende Airbags oder andere Anzeichen eines Unfalls aktiviert. Eine kostenfreie Nutzung soll gewährleistet sein. Die Kosten beziehen sich soweit ich weiß nur auf den Einbau. Die Nutzung muss kostenfrei sein.
Da muss man sich bei ehemaligen Innenmisnister de Maiziere bedanken. Weil ja angeblich ständig hunderte von falschen Notrufen ohne SIM-Karte abgesetzt werden, die man wegen der eindeutigen IMEI ja angeblich gar nicht zurückverfolgen kann (aber hallo, selbstverständlich!), wurde dies in Deutschland einfach verboten.
Will gar nicht wissen wievele Menschenleben dies schon gekostet hat.
eCall selbst braucht keine SIM und in anderen europäischen Ländern gehen Notrufe selbstverständlich auch ohne SIM-Karte noch.
Zu 1.:
Das zeigen Handys immer an, wenn man keinen Empfang seines Mobilfunkanbieters hat. Ich denke, wo auch immer das war, gab es von keinem Anbieter Netzabdeckung.
Zu 2.:
Hatte ich tatsächlich falsch in Erinnerung, Deutschland ist seit 2009 das einzige Land der EU, in dem eine SIM-Karte im Handy benötigt wird, um Notrufe abzusetzen.
Tut aber nichts zur Sache, da man die SIM beim E-Call so oder so nicht entfernen kann.
Das heißt also, man hat nur eine einmalige Gebüht und so lange es das D-Netz gibt, hat man eine kostenlose Notruffunktion, die absolut sicher ist, weil sie ruhend ist und nur bei einem Unfall aktiv wird? Damit wäre das ja alles ganz toll und es könnte gar keine Kritik geben. Habe ich was übersehen?
Kann auch etwas anderes sein: Habe die Nummer nicht mehr im Kopf, aber es gehen nicht die allgemeinen Notrufnummern des Landes, sondern nur die gesamteuropäisch gültigen und glaub die amerikanische (weil dort viele Systeme herkommen). Habe das bei einem Nothelferkurs gelernt und wusste das vorher auch nicht. Gehen übrigens auch, wenn der Akku "alle" ist.
"Papaaaa? Wofür ist der rote Knopf da?"
MÖÖÖP
Papa:" Nein! "
Will sagen: Fehlalarme sind da sicher schon eingepreist. Oder etwa nicht?