Führerschein- und Kennzeichnungspflicht für Drohnen
Der "Drohnen-Führerschein" kommt
Ab Oktober brauchen Hobbypiloten von Drohnen eine Flugerlaubnis. Sie müssen nachweisen, dass sie mit den rechtlichen Grundlagen des Betriebs vertraut sind.
Berlin - Für die immer beliebter werdenden zivilen Drohnen am Himmel über Deutschland gelten von diesem Sonntag (1. Oktober) an zusätzliche Anforderungen. Für größere Fluggeräte ab zwei Kilogramm wird eine Art Führerschein ("Kenntnisnachweis") Pflicht. Das sieht eine im Frühjahr in Kraft getretene Verordnung des Bundesverkehrsministeriums vor. Nachgewiesen werden müssen Kenntnisse zur Navigation der Geräte und den rechtlichen Grundlagen für die Nutzung. Ausgenommen davon sind Modellflugplätze, auf denen es auch eine Aufsichtsperson gibt.
Hobbypiloten können den Nachweis nach einer auch online möglichen Prüfung durch anerkannte Stellen bekommen, wobei ein Mindestalter von 16 Jahren gilt. Der Nachweis ist dann fünf Jahre lang gültig. Anerkannt wird auch eine aktuelle Pilotenlizenz.
Nummernschild für die Drohne
Ebenfalls ab Sonntag gilt eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab 250 Gramm - etwa mit Plaketten oder Aluminiumaufklebern aus dem Schreibwarenhandel. Um den Besitzer ausfindig machen zu können, müssen Name und Anschrift vermerkt werden. Die Kennzeichnung muss feuersicher und fest mit dem Gerät verbunden sein.
Bereits seit Anfang April gelten weitere neue Vorschriften. So herrscht über Menschenansammlungen, Einsätzen von Rettungskräften und Polizei sowie in An- und Abflugbereichen von Flughäfen ein Drohnen-Flugverbot. Für Geräte ab 250 Gramm oder wenn diese Töne und Bilder aufnehmen können, sind Flüge über Wohngrundstücke tabu. Generell dürfen Drohnen maximal 100 Meter hoch aufsteigen. Ausnahmen gelten für Modellfluggelände oder wenn der Steuerer einen Kenntnisnachweis hat.
Quelle: dpa
Mach ich doch gerne, wenn ich damit meine neue Drohne fliegen darf...
http://www.spiegel.de/.../...taxi-meistert-jungfernflug-a-1169937.html
oh. eine gesetzliche regelung. wie schön. muss sich nur noch jeder daran halten.
aber wo kein kläger da kein richter...
Gut so.
....und wer will das kontrollieren?
So eine VO muss man auch durchsetzen können - mit welchen Kapazitäten?
Unsinn!
simmu
Es kann nur dort einen Kläger geben, wo gegen Recht verstoßen wurde. Also muss dieses Recht geschaffen werden. Eine Überwachung ist nicht unbedingt nötig, aber in einem Schadenfall kann der Verursacher ermittelt werden. Es ist richtig, den Wildwuchs abzustellen und geordnet(er)en Bahnen zuzuführen.
Richtig so, wenn man bedenkt, was damit bereits für ein Unfug betrieben wurde und noch betrieben werden könnte.
Würden die Menschen einfach mal vernünftig und verantwortungsbewusst handeln, dann bräuchte man solche Gesetze nicht. Bei den ganzen Idioten geht das aber nun mal nicht anders...
War schon jetzt weitgehend alles verboten, die bösen Jungs hielten sich doch nicht dran und dann aber bestimmt jetzt an die neuen Gesetze.
Es fehlen nicht Gesetze sondern Kontrollmöglichkeiten !
Ganz einfach: Nein!
Ich denke aber, daß entsprechende Gesetze viele ehrliche Bürger abhalten wird, irgendwelchen Unsinn damit zu machen.