Unfall mit Auto: Überwiegende Haftung für Fußgänger
Der Schwächere haftet zum größten Teil
Fußgänger sollten bei schlechter Sicht besonders aufpassen. Wer unvorsichtig die Straße überquert, haftet bei einem Unfall zum überwiegenden Teil.
Quelle: dpa/picture-alliance
Düsseldorf - Wer als Fußgänger von rechts sorglos auf die Straße spaziert, muss nach einem Unfall mit einem von links kommenden Auto überwiegend haften. Eine geringe Mithaftung für den Autofahrer ergibt sich nur aus der Betriebsgefahr des Autos. Das zumindest zeigt ein Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf, über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet (Az.: I-1 U 196/14).
Ein Mann in dunkler Kleidung wollte bei regnerischem Wetter in der Dämmerung gemeinsam mit seiner Frau über die Straße gehen. Dabei erfasste ihn ein aus seiner Sicht von links kommendes Auto. Ein Gericht verurteilte den Fahrer zur Übernahme des Schadens in Höhe von 40 Prozent, denn er sei ohne Abblendlicht gefahren.
Diesen Sachverhalt konnte das Oberlandesgericht aber nicht klären. Der Fußgänger sei für den Unfall hauptsächlich verantwortlich. Denn dieser sei ohne entsprechende Sorgfaltspflichten über die Straße gelaufen. Wenn ein Fußgänger von rechts auf die Straße tritt, spreche der Anscheinsbeweis bei einem von links kommenden Auto dafür, dass der Fußgänger die Schuld am Unfall trägt. Lediglich aus der Betriebsgefahr des Autos sei die vom Gericht verhängte Mithaftung von 20 Prozent für den Autofahrer zu begründen.
Quelle: dpa
Wann wird diese 'Betriebsgefahr' endlich abgeschafft ???
Dass ist doch ein Freibrief für alle die gern vorsätzlich gegen die Verkehrsregeln verstoßen.... 😤
Ich äußere mal Kritik zum Artikel:
Rechts und links, von links und von rechts? Kann man nicht einfach schreiben, dass ein Fußgänger beim überqueren einer Straße von einem Fahrzeug erfasst wurde?
Was genau bedeutet die Überschriften-Auslegung "Der schwächere haftet zum größten Teil"? Hier haftet der zum größten Teil, der für den Unfall hauptsächlich verantwortlich war. Das nennt sich glaube ich Verursacherprinzip. Sollen wir doch froh sein, dass im Rechtsstaat zumindest einigermaßen nach tatsächlichen Zusammenhängen zwischen Ursache und Wirkung geurteilt wird.
Ist das Auto tatsächlich ohne Beleuchtungseinrichtung unterwegs gewesen oder nur mit den grellen Tagfahrlichtern, jedoch ohne das vorgeschriebene Abblendlicht? Mehr Fragen als Antworten.
In dem Fall hier gab es allerdings noch einen "unbeteiligten" Zeugen, nämlich den Partner des Opfers.
Bin aber kein Jurist und vermute es nur.
Hier der Urteilstext:
http://www.justiz.nrw.de/.../I_1_U_196_14_Urteil_20180410.html
Die Fußgänger waren dunkel gekleidet, die Sicht war anscheinend so , das das Fahrzeug in 50m Entfernung gesehen werden konnte.
Das Fahrzeug war unbeleuchtet und war 60kmH schnell.
Bei Dämmerung und Regen ohne Licht unterwegs ist in meinen Augen kritisch zu sehen.
Eigentlich ists egal wer schuld war, der Leidende ist in jedem Falle der Fußgänger.
@a3Autofahrer
Ich finde die Informations mit "rechts" und "von links" durchaus wichtig.
Wenn der Fußgänger von rechts kommt und das Auto von links, so läuft der Fußgänger direkt vom Fußweg/Fahrbahnrand vor das Auto.
Der Autofahrer hat also keine Chance zu reagieren.
Andersrum (Fußgänger von links, Auto von rechts) muß der Fußgänger erst die Gegenfahrbahn überqueren, so hat der Autofahrer länger Zeit ihn zu bemerken und zu reagieren.
Ich schau selbst bei grüner Fußgängerampel lieber drei mal bevor ich mich einmal zusammen fahren lass. Übersehen wird man gleich - passiert, lässt sich aber vermeiden wenn mal SELBST etwas mehr aufpasst :-)
btw. habe ich mal in der Jugend gelernt, das man erst nach links dann nach rechts schaut und erst wenn keine Gefahr besteht die Fahrbahn betritt. Schon allein aus Selbstschutz ist mir das heute noch wichtig, selbst am Fußgängerüberweg. 😉
Ließe sich u.U. mit einem Unfalldatenspeicher beweisen der im verunfallten Auto eingebaut wäre (sofern der Beleuchtungsstatus der Außenbeleuchtung aufgezeichnet wird). Leider nicht vorgeschrieben, ist aber in vielen Behördenfahrzeugen eingebaut. Manche Firmenflotte wird auch damit ausgerüstet.