Ratgeber: Wann der Warnblinker blinken darf
Der Warnblinker darf nicht vor allem warnen
Die Warnblinkanlage ist zum Warnen da. Vor was, wann gewarnt werden darf, steht in der StVO. Das Parken in zweiter Reihe wird nicht erwähnt.
Erfurt - Wieder einmal weit und breit kein freier Parkplatz in Sicht. Doch eigentlich will man ja nur mal schnell an den Bankautomaten. Also kurzerhand den Wagen in zweiter Reihe geparkt und den Warnblinker eingeschaltet. Dürfen Autofahrer das? Und wann müssen Autofahrer die Warnblinkanlage einschalten?
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die Anwendungsfälle für das Benutzen der Warnblinklichter genau beschrieben, erklärt Achmed Leser vom Tüv Thüringen. So regelt der Paragraf 15 StVO ganz klar, dass der Warnblinker sofort einzuschalten ist, wenn ein mehrspuriges Fahrzeug liegengeblieben ist und dieses von anderen Verkehrsteilnehmern nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann. "Außerdem müssen während eines Abschleppvorgangs beide Fahrzeuge das Warnblinklicht eingeschalten haben", sagt Leser.
Darüber hinaus darf das Warnblinklicht nur benutzt werden, wenn andere durch das eigene Fahrzeug gefährdet werden oder vor Gefahren gewarnt werden sollen (gemäß Paragraf 16 StVO). "Das ist zum Beispiel beim Auffahren auf ein Stauende oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen der Fall", sagt Leser.
Hingegen ist das Parken in zweiter Reihe generell verboten. "Eine zugeschaltete Warnblinkanlage ist da keinesfalls ein Freibrief fürs Falschparken". Im Gegenteil: Der missbräuchliche Gebrauch des Warnblinkers kann mit einem Bußgeld von fünf Euro belegt werden.
Davon abgesehen müssen Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse an bestimmten Haltestellen das Warnblinklicht einschalten, wenn sie sich diesen nähern und während Fahrgäste ein- oder aussteigen.
Quelle: dpa
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Beitrag editiert, Inhalt entfernt. Ich empfehle nochmal das Lesen der Beitragsregeln auf Motor-Talk und rate dringend, die gewählte Ausdrucksweise nochmal zu überdenken.
ballex
MT-Team | Moderation
Was stimmt mit Dir nicht?
Die ganze Warnblinkgeschichte am Stauende ist doch totaler Blödsinn. Keine Ahnung wann sich das eingebürgert hat. Ich habs in der Fahrschule nicht gelernt.
Wenn man normal auf einen Stau zufährt, wird man normal langsamer, eventuell bremst man (Bremslichter) und der Hintermann erkennt das voraussfahrende Fahrzeug welches verzögert.
Bei einer Not/Gefahrenbremsung geht eh der ganze Christbaum automatisch an. Solang man noch Zeit hat den Knopf zu suchen ist es keine Gefahrenbremsung und die Verwendung der Warnblinker unnötig.
Für mich ein NoGo. Der Warnblinker wird nur betätigt wenn ich eine Panne hab. Wüsste auf Anhieb gar nicht wo der bei meinem Auto ist.
Warnblinker in 2. Spur unter Tags ... wozu? Wenn's hell ist sieht doch eh jeder mein Auto! Das Licht lockt maximal die Polizei an.
Wahrscheinlich seit es in der STVO unter §16 steht?
Dann nichts wie hin und weitergebildet.
https://www.fahrschule-gruenke.de/.../
Meist ein großes rotes Dreieck in der Mitte des Armaturenträgers. Vielleicht bei Dir auch schon abgegriffen und daher weiß. 😆
Also §16 (in D) ist nur eine kann/darf Regelung. Bedeutet die Verwendung ist straffrei.
In Ö nicht vorgesehen! Das Annähern an eine Stau ist ja wohl keine Gefahr sondern normales Verkehrsgeschehen.
In Slowenien muss man beim Rückwärts fahren den Warnblinker anschalten... Ich habe Slowenen gesehen, die das wirklich gemacht haben.
"Darüber hinaus darf das Warnblinklicht nur benutzt werden, wenn andere durch das eigene Fahrzeug gefährdet werden oder vor Gefahren gewarnt werden sollen (gemäß Paragraf 16 StVO)."
Dann müsste ich das beim fahren meines Jeeps immer an haben. 😆
Wieso regt man sich denn hier so über den Warnblinker beim Stauende auf? Ich finde es jedenfalls nicht so schlecht, wenn man vor einem Stau gewarnt wird. Lenkt nicht ab, sondern macht auf ein Hindernis aufmerksam.
Ich weiß ja nicht welches Auto du fährst, aber meiner macht keinen "Christbaum" bei einer Notbremsung an. Dass dies mittlerweile Stand der Technik ist, ist klar, aber die meisten Fahrzeug auf unseren Straßen dürften keine derartigen Funktionen besitzen.
Aber wenn schon einer nicht weiß wo sein Warnblinkschalter ist... 🙄
Bevor mir jemand am Stauende hinten drauf fährt, mache ich lieber auch den Warnblinker an - auch wenn mein Auto noch nicht der Meinung war, dass ich dafür hart genug gebremst habe ...
Die Warnblinkanlage wird leider viel zu wenig benutzt, um andere Verkehrsteilnehmer auf Hindernisse und Gefahrenstellen zu warnen.
Wenn es meiner Sicherheit und der Sicherheit Anderer dienlich ist, wird die Warnblinkanlage eingeschaltet.
Völlig unabhängig ob Ich es laut STVO darf oder nicht.
[...]
Also ich habe noch nie ne Gefahrenbremsung, weder panisch noch weils knapp war, gemacht, weil vor mir fahrende Fahrzeuge, wegen Stau, das Warnblinklich einschalten und dabei sanft verzögern.
Panikbremsungen enstehen wohl eher, wenn man das Stauende sehr spät bemerkt.
Das Warnblinklich des Vorausfahrenden erhöht das Aufmerksamkeitslevel, sensibilisiert frühzeitig diese Gefahrenquelle und vermeidet so eher eine Gafahrenbremsung und besser noch, das man eventuell selbst ungebremst hinten reinbrettert.
[Bezugsbeitrag wurde entfernt. ballex, MT-Team]
Scheint Zeitgenossen zu geben denen wahrscheinlich der Hintermann auf der BAB aufs Nummernschild klopfen muss bevor Leute wie siehe einige Kommentare vor mir ihre W.....griffel zum Schalter bequemen😤Aber Schanzkrawatten sind cool bei >20 Grad.....in der NA sitzen auch, jedem das seine😆
Also bei meinen Dienstwagen seit 2011 ( Mondeo & Passat ) ging bei Vollbremsung die Warnblinkanlage automatisch an. Beim privaten Mercedes Bj. 2013 ist es auch so.
Also Vollbremsungen macht man nur nicht auf der Autobahn sondern auch wenn z.B. ein Kind auf die Straße läuft, soviel zum Abstand halten.
Bezüglich Blendung. Die doofen Nebelrückleuchten blenden schon wenn die bei Regen verbotener Weise eingeschaltet sind.