Illegale Rennen als Straftat: Erste Autos beschlagnahmt
Die Berliner Polizei will auch Mietwagen einziehen
Seit Oktober gelten illegale Straßenrennen als Straftat. Beschuldigte können Auto, Führerschein und Freiheit verlieren. Sogar Mietwagen will die Polizei Berlin einziehen.
Berlin – Illegale Straßenrennen standen im Zentrum einer Verschärfung des Strafrechts, die der Bundesrat im September beschlossen hat. Wer an ihnen teilnimmt, begeht nun eine Straftat. Seit Kurzem gelten die neuen Gesetze: Die Täter können zu Gefängnisstrafen verurteilt und die Autos eingezogen werden. Auch dann, wenn es nicht zum Unfall kommt. Die gleichen Strafen drohen, wenn jemand allein „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ rast.
Die Polizei Berlin will die neue Rechtslage nun ausschöpfen und so für Abschreckung sorgen. In der vergangenen Woche kam es in Berlin zu mehreren solcher Rennen. Dabei verunfallten zwei Teilnehmer in einem gemieteten Mercedes CLA 180 und einem gestohlenen BMW 118d. Auf dem Kurfürstendamm beendete die Polizei ein Rennen zwischen einem Audi RS5 und einem Lamborghini und zog beide Autos ein. In der folgenden Nacht stellte die Polizei in Schöneberg einen Jaguar F-Type und einen Mercedes-AMG sicher. Mit beiden Autos wurde ebenfalls ein Straßenrennen abgehalten.
Autos verbleiben im "Staatseigentum"
Die Berliner Polizei will Präzedenzfälle schaffen und hart gegen die jungen Fahrer vorgehen. „Die Autofahrer waren wohl ziemlich überrascht, als plötzlich ihre Autos weg waren“ zitiert die Berliner Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ einen Polizisten. Die Autos gibt es nicht zurück: Ein Richter habe die Beschlagnahme der vier Sportwagen bestätigt, teilte die Polizei gestern in Berlin mit.
Die Autos werden „zum Wohle der Allgemeinheit in Staatseigentum verbleiben mit dem Ziel der Einziehung“, wie ein Polizeisprecher zitiert wird. Später werden sie voraussichtlich versteigert. Ein teurer Spaß für die Besitzer der kostspieligen Fahrzeuge.
Dass dies in Deutschland möglich ist, ist der genannten Ergänzung im Strafgesetzbuch geschuldet, die erst im Oktober in Kraft trat. Die hat es in sich: Neben dem Auto sind die betroffenen Autofahrer auch den Führerschein los. Denn es wird davon ausgegangen, dass Teilnehmer an illegalen Rennen „in der Regel ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen“ sind.
Was passiert, wenn im Mietwagen gerast wird?
Für die neuen Regeln gibt es noch keine Präzedenzfälle, Gerichte werden damit noch viel zu tun haben. Die Polizei Berlin versucht also aktuell, Tatsachen zu schaffen, wie das neue Gesetz angewendet werden könnte. Ein umstrittener Punkt: Was passiert, wenn das Auto nicht dem Fahrer gehört?
In Berlin ist das der Fall. Zwei Mercedes, die die Polizei beschlagnahmt hat, gehören zur Flotte von Daimlers Carsharing-Tochter Car2Go. Bei einem weiteren beschlagnahmten Wagen, einem Audi mit mehr als 600 PS, handelt es sich um einen Mietwagen. Die Polizei will auch diese Autos einziehen. Der Audi gelte als Tatmittel einer Straftat, sagte die Polizei dem „Tagesspiegel“.
Die meist jüngeren Fahrer, der Raser in dem Audi war 24 Jahre alt, haben dann ein weiteres ernsthaftes Problem. Denn sie sind haftbar gegenüber den Vermietungen, deren Autos gegebenenfalls einkassiert werden. Die Autovermietung müsse dann als Eigentümer des Fahrzeugs Rechtsmittel einlegen, erläutert der Berliner Verkehrsrechtler Gregor Samimi auf Nachfrage von MOTOR-TALK.
Halter müssen Beschwerde einlegen
Die Frage sei, ob die Beschlagnahme zulässig und verhältnismäßig sei. Dies müsse der Amtsrichter im Einzelfall entscheiden. "Zwischen der Einziehung des Fahrzeugs und der Hauptverhandlung in der Strafsache gegen den Fahrer können 4-6 Monate liegen", erläutert der Verkehrsanwalt.
Auch wenn Autovermieter ihr Fahrzeug irgendwann wiederbekommen - es entsteht ihnen beträchtlicher Schaden, wenn nicht aufgrund einer Beschwerde eine frühere Herausgabe des Autos angeordnet wird. Ob die Polizei vor Gericht damit durchkommt, Eigentum von Autovermietungen und Carsharing-Unternehmen dauerhaft einzuziehen?
Die Berliner Behörde will es darauf ankommen lassen. Gregor Samimi glaubt, dass die Gerichte in so einem Fall eher zugunsten der Eigentümer entscheiden: "Gerade wenn das Rennen folgenlos geblieben ist, steht die Verhältnismäßigkeit in Frage", glaubt der Anwalt.
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Beides richtig !!
Führerschein-Einzug wegen Unfähigkeit und Fahrzeuge einziehen.
Vorschlag: Versteigerungserlös zu Gunsten von Unfallopfern.
Bei Leihwagen wird es im Laufe der Zeit wohl auf auf einen Kompromis hinaus laufen.
Wenn die das wirklich durchziehen hier in Berlin, dann riesen Daumen hoch dafür...😉
Habe mich schon gewundert, wo der Lambo hin ist, fährt doch jeden Abend die gleichen Checkerrunden...😆😆
Bei Mietwagen, na ja, was können die Vermieter dafür, diekönnen nun nicht jeden Kunden psychologisch durchleuchten, Auto einziehen, dem vermieter aushändigen, Unkosten den Mieter auflegen und der Vermieter wird den kunden schon auf ewig und 3 Tage sperren, auch nicht toll wenn man auf einer Autovermieter Blacklist steht.😆
ich würde bei mietwagen den LP preis den pissraser in rechnung stellen. wie als würde das auto eingezogen. denn so machen die leute dann einfach rennen mit mietwagen. man wird ja nicht jedemal erwischt. also bis man bei allen auf der blackliste landet dauert es.
direkt von vorne rein harte strafe für mietwagen raser, damit damit erst gar nicht angefange wird. drecksbande.
Hoffe das die Executive in anderen Fällen genauso hart durchgreift und die Beck'sche Tabelle radikal hochsetzt.
Einen 100k€ einziehen versteigern und im gleichen Zug Gewaltopfer mit einem Taschengeld abspeisen ist wäre dann schon sehr ungerecht..
CLA 180 und 118d 😆
Da kann ich auch mit meinem Prius an Straßenrennen teilnehmen... Was für elendige Lutscher!
Das einzige was du damit erreichst: Die Raser gehen in Privatinsolvenz, werden also nie im Leben eine so aberwitzige Rechnung bezahlen. Das geht heute leider sehr einfach.
Wo kann man die Fahrzeuge dann ersteigern? 😆
Und? Sollen die halt machen...
So ne Beschlagnahme Aktion hab ich in Kanada mal erlebt. Waren insgesamt 17 Autos (Ferrari, Lambo, Audi R8, AMG's und noch paar nette Boliden), die "sehr flott" auf der Autobagn unterwegs waren.
Autobahn wurde komplett gesperrt, alle 17 kamen auf den Apschlepper und jeder musste minimum 10.000 C$ schon mal hinblättern, Führerschein erst mal gesperrt und vor Gericht gings dann später so richtig zur Sache.
In Australien spielt es in einigen Bundesstaaten keine Rolle, wer der Halter ist. Das Fzg wird beschlagnahmt, allerdings meistens für "nur" 30 Tage. Fürerscheinsperre meistens inkl.
Strassenrennen im CLA 180. Ist da nicht eher Mitleid angesagt? Das ist ja so, wie die eigene Oma beim Miss-Wahl-Contest in der Disco anmelden. Was machen so Leute sonst cooles in der Freizeit? Mit dem Multipla vor der Eisdiele durch Gasgeben posen um Chicks zu beeindrucken?
Was wäre falsch daran?
Die Privatinsolvenz wird den Rasern (und der Schufa) lange in Erinnerung bleiben, ebenso wie der Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis, die Zeit ohne Führerschein und die Kosten für die erneute Führerscheinprüfung. Aber die Insovlenz bedeutet eben nicht, dass die Raser nie wieder ein Bein auf den Boden bekommen. Für mich eine angemessene Strafe.
Und die Autovermieter handhaben so etwas wie einen Unfall mit Totalschaden. Sie werden auf 600-PS-Audis einen Aufschlag erheben, von denen einen Versicherung für die Folgekosten beglichen wird. Erhöht aber den Verwaltungsaufwand kaum und wird mutmaßlich nur die exotischen Leihwagen betreffen.
Greeetz, Thomas
Fahrzeug beschlagnahmen ist zu heftig, vorallem, wenn man kein Rennen gefahren ist, sondern lediglich zu schnell unterwegs war.
Wenn man das dann rasen nennt und das Auto einzieht, dann weiß ich auch nicht mehr.
Dann kann man gleich jeden sein Auto beschlagnahmen, der mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurde.
Nach ner beschlagnahmen haben die arabischen clanmitglieder ... ähh Polizisten ja das passende Spielzeug aufm Hof.
Vielen Dank für deinen Beitrag.
Ist so etwas nicht eher die Regel und Deutschland die Ausnahme?
Greeetz, Thomas