Bundestag beschließt Musterfeststellungsklage
Die "Eine-für-alle"-Klage wurde beschlossen
Die Musterfeststellungsklage soll rechtliche Chancengleichheit zwischen Verbrauchern und Konzernen schaffen. Doch nicht alle sind mit dem neuen Gesetz zufrieden.
Berlin - Viele enttäuschte VW-Kunden haben darauf gewartet: Verbraucher sollen künftig mit Hilfe von Musterprozessen gegen Unternehmen einfacher zu ihrem Recht kommen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag die Einführung der sogenannten Musterfeststellungsklage.
Verbraucher sollen damit einen Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen können, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen anstrengen müssen. Die Auseinandersetzung vor Gericht übernehmen Verbraucherschutzverbände. Das Gesetz soll zum 1. November in Kraft treten, damit auch Betroffene des VW-Abgas-Skandals davon profitieren können, deren Schadenersatzansprüche Ende 2018 verjähren.
Nicht alle Verbände dürfen klagen
Wie funktionieren solche Klagen? Voraussetzung ist, dass eine gewisse Zahl von Menschen betroffen ist. In einem ersten Schritt muss der klagende Verband die Fälle von zehn Betroffenen aufarbeiten und auf dieser Basis eine Klage einreichen. Hält das Gericht die Klage für zulässig, wird sie öffentlich bekannt gemacht - und es wird ein Klageregister beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Dort müssen sich weitere Betroffene melden: innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Menschen - 40 zusätzlich zu den ersten 10. Kommen nicht genügend Betroffene zusammen, ist keine Musterfeststellungsklage möglich.
Nur bestimmte Verbraucherschutzverbände dürfen überhaupt klagen: Sie müssen seit mindestens vier Jahren auf der Liste jener Verbände stehen, die bereits heute Unterlassungsklagen einreichen dürfen. Außerdem müssen sie unter anderem mindestens 350 Mitglieder haben.Endet das Verfahren mit einem Urteil, müssen Betroffene ihre Schadenersatzansprüche noch per anschließender individueller Klage geltend machen. Dies ist zwar leichter, als den gesamten Fall alleine vor Gericht durchzustreiten. Wesentlich bequemer für Verbraucher ist aber, wenn es in dem Verfahren zu einem Vergleich kommt: Dann muss nicht jeder Klageregister-Gemeldete noch mal einzeln prozessieren.
Verjährung stoppt beim Einreichen der Musterklage
Union und SPD hatten sich mit dem Vorhaben sehr beeilt, damit es vor Verjährung der Schadenersatzansprüche bei VW-Kunden in Kraft tritt. Verbraucherschützer stehen längst in den Startlöchern, um hier für Betroffene zu klagen.
Gedacht sind solche Musterprozesse aber auch für andere Fälle: Immer dann, wenn viele Verbraucher auf gleiche Weise Schaden erleiden - zum Beispiel bei unerlaubten Strompreiserhöhungen, unzulässigen Bankgebühren oder ungültigen Versicherungsverträgen.Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte: "Bisher musste jeder Betroffene bei einem Schaden einzeln vor Gericht klagen." Mit der "Eine-für-alle-Klage" ändere sich das. Verbraucher kämen nun schnell und ohne Kostenrisiko zu ihrem Recht.
Der oberste Verbraucherschützer in Deutschland, der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Klaus Müller, sprach von einem "Meilenstein". Zehn Jahre lang hätten die Verbraucherzentralen für solche Musterklagen gekämpft, mit dem Bundestagsbeschluss werde nun Rechtsgeschichte geschrieben.
Die DUH darf nicht klagen
Aus der Opposition und von verschiedenen Verbänden kam dagegen Kritik. Linke, Grüne, FDP und AfD beschwerten sich, die Koalition habe die Gesetzespläne im Eiltempo durch das parlamentarische Verfahren gepeitscht - ohne Rücksicht auf handwerkliche Mängel.
Oppositionspolitiker kritisierten unter anderem, das Prozedere sei für Verbraucher zu kompliziert, die Anmeldefristen beim Klageregister seien zu kurz und die mögliche Anschlussklage für Verbraucher aufwendig und unpraktikabel. "Das ist nicht Eine-für alle - das ist eine Mogelpackung", sagte etwa die Grünen-Politikerin Renate Künast.
Der Deutsche Anwaltverein kritisierte unter anderem, dass es nun einen Wettlauf klagebefugter Verbände zum Gericht geben werde. Die Deutsche Umwelthilfe, die selbst nicht die Voraussetzungen erfüllt, um solche Musterklagen einzureichen, beklagt, sie sei bewusst ausgeschlossen worden und sprach von einem "Klageverhinderungsgesetz".
Quelle: dpa
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Dieser Schritt war lange überfällig.
Ist aber leider nicht zum nutzen der Verbraucher sondern eher ein Schutz für die Industrie.
Warum ? Weil nur Verbände klagen dürfen diese aber in der Regel die Kosten nicht abschätzen können und deshalb eher unterliegen und der Verbraucher auch wenn der Verband gewonnen hat trotzdem noch eine Einzelklage anstreben muß.
Sieh klage gegen Telekom läuft jetzt 15 Jahre.
Das Gesetz ist Mist!
Da hätte ich gleich Nägel mit Köpfen gemacht und 1000 gesagt. Die DUH bitcht jetzt ein bisschen rum, rekrutiert (normal eintreten ist ja nicht) 100 "Interessierte" und darf wieder. 😆
Das ist sicher wenig wahrscheinlich - denn die DUH verdient ihr Geld neben staatlichen zuwendung von Steuergeld mit Abmahnen - 100 neue Mitgleider heisst ja nur dann wollen mehr an diesen Geldtrog ran, das wird sicher keiner der DUH wollen.
Denn gibt man neuen Mitglieder kein Geld ab dürften bald Fragen kommen muss denn ein Umwletrettungsschef 1. Klasse fliegen etc, braucht der denn.... eben das alles
Es geht auch bei der DUH natürlich auch um's Geld -die Haupteinnahmequelle sind die Abmahnungen und die unter 250 zu verteilen ist eben besser als das wenige mehr an Zusatzgeld durch das neue Klagerecht unter 350 verteilen zu müssen.
Bringt dem einzelnen betrogenen nichts.
Denn nach der Musterklage ist noch ein zweiter Schritt nötig, damit Kunden wirklich an Schadensersatz kommen.
Die konkrete Summe muss jeder Verbraucher nämlich wieder allein vor Gericht einklagen.
Na immerhin eine gute Neuigkeit 😆
Es wird das herausgearbeitet, was überall gleich ist. Das wird verhandelt.
Das geht schneller als Telekom und bei Vergleich gibts einfach Summe X.
Wenn man dann ein Papier in Händen hält, wo draufsteht, welche Ansprüche man hat, schreibt man den Hersteller einfach an und sagt, was man möchte.
Ich rechne nicht damit, daß man dann noch klagen muss, es sei denn man hat Ansprüche die noch nicht abgedeckt sind.
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Das Wichtigste im Fall VW ist die Hemmung der Verjährung.
Unterm Strich nicht perfekt, aber besser als nichts.
Denn man kann nur gewinnen!
Müsst Ihr mal so sehen...
Man kann auch bei Sammelklagen nur gewinnen, aber die sind für Deutschland zu unbürokratisch.
Das "amerikanische Modell" ist unerwünscht. Dafür gibt es (gute) Gründe.
Hmm, also ich habe hier "lernen dürfen" das genau bei diesem Argument ^^ (was ich auch nachwievor so halte) die DUH das doch nur der Umwelt, sauberen Luft und der Durchsetzung geltenden Rechts wegen macht. Von "mit Geld" wurde da immer wieder abgewiegelt 😉
Na, vin mir aus...wers glaubt 😉
Das wird im Fall von VW wohl nicht weniger als eine Rückabwicklung des Kaufvertrages nebst Schadenersatz für den Kunden sein.
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Wer kein Bock mehr auf die alte Möhre und dat Gelaber hat - EINTRAGEN!
Ja klaar, und wenn VW dann wegen der Rückabwicklung der Kaufverträge von, ähm, am besten gleich allen Dieseln die sie jemals verkauft haben bankrott geht verklage ich euch auf Schadensersatz wegen des Totalverlusts meiner Aktien 😉
Welcher Schadenersatz sollte denn bei einer Rückabwicklung anfallen? Alles auf Null, jahrelang wegen zu niedriger CO2-Werte zu wenig Steuer bezahlt sollte doch reichen. Oder wollen die Leute einfach mal ein paar Jahre umsonst Auto gefahren sein jenseits von Sprit und Versicherung?
HAHA!!