Toter bei Illegalem Rennen: "Tat wird als Mord bewertet"
Drei Festnahmen nach Todesfall bei illegalem Rennen
Nach dem Todesfall bei einem illegalen Rennen am Samstag sitzen der geflüchtete Unfalllenker und zwei beteiligte Raser nun in Haft. Die Tat wird als Mord bewertet.
Mönchengladbach - Samstagnacht wurde ein Fußgänger bei einem illegalen Autorennen in Mönchengladbach getötet. Einer der Fahrer verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und erfasste den 38-Jährigen. Der Passant starb noch an der Unfallstelle, der Unfalllenker raste davon und war zunächst unauffindbar.
"Der Fall ist geklärt", gab nun eine Sprecherin der Polizei bekannt, die Identität des Geflüchteten konnte ermittelt werden. Er sitzt mittlerweile in Haft. Daneben wurde eine weiterer mutmaßlicher Raser festgenommen. Noch am Samstag verhaftete die Polizei außerdem einen ebenfalls am Rennen beteiligten 28-Jährigen. Nachdem dieser noch am Samstag wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, sitzt er nun erneut in Untersuchungshaft.
Nicht der erste Todesfall bei illegalen Rennen
"Die Tat wird als Mord bewertet", erklärte die Polizei in Mönchengladbach. Derzeit werde geprüft, ob die drei Männer am Montag einem Haftrichter vorgeführt werden. In der Vergangenheit hat es in Deutschland immer wieder schwere Unfälle bei illegalen Autorennen gegeben. An diesem Montag beginnt in Saarlouis im Saarland der Prozess um ein mutmaßliches illegales Rennen, bei dem eine 14-Jährige ums Leben gekommen war.
Weiterlesen:In einem ähnlichen Fall wurde ein Raser bereits wegen Mordes verurteilt.
Quelle: mit Material von dpa
Was bekommt man bei Mord? Mindestens 10 Jahre?
Ich sehe es schon kommen. Einweisung in eine Nervenheilanstalt, da der Mordfahrer psychische Probleme hat.
Wenn man nicht einmal die elementarsten Grundlagen des Strafrechts kennt oder diese nicht nachlesen kann, dann sollte man sich bei diesen Themen zurückhalten. Bei einer Verurteilung wegen Mordes sieht das deutsche Strafrecht nur eine Strafzumessung vor und dies ist lebenslänglich.
Sollte das Gericht auf Grundlage eines Gutachtens zur Ansicht kommen, dass der Angeklagte Schuldunfähig ist aufgrund einer psychiatrischen Grunderkrankung, dann ist eine Einweisung in eine geschlossene Anstalt zur Therapie zwingend und eine Entlassung ist erst nach erfolgreicher Therapie möglich.
du bist in der schule ganz vorne gesessen und hast jetzt ne kalkschulter :-)
Heute wünschte ich mir, dass es damals so gewesen wäre aber ich kann versichern, dass so nicht gewesen ist. Allerdings ist meine schulische Karriere hier auch keinesfalls Thema und wird auch niemals Thema in diesem Forum sein.
Interessant wird doch eigentlich erst, ob die Mord-Urteile, so es hier dann darauf hinausläuft, überhaupt über verschiedene Instanzen erhalten werden.
Was bringt es, wenn wie im Falle von Berlin auf Mord entschieden wird und dann vielleicht in irgendeinem Berufungsprozess die Strafe auf 3 Wochen Stubenarrest abgemildert wird?
So ganz kann ich dem Braten nicht trauen ..
Ob es zu einer Verurteilung auf Mord kommt, hängt allein von der Herkunft des Täters ab nach unserer heutigen Rechtsprechnung. Sind es pseudotraumatisierte Lieblinge, dann kommt normalerweise eine Bewährungsstrafe von 3 Monaten, wohl weil dem Richter gesagt wird, man wisse wo er und seine Familie wohnen.
Hoffen wir, dass der BGH am 22.6. ein Urteil fällt, das die Mordanklage für alle aktiven Teilnehmer an illegalen Autorennen erleichtert oder gar erzwingt! Denn die Raser nehmen den Tod einer anderen unbeteiligten Person zumindest billigend in Kauf.
Wieso messen diese Rowdies ihre Kräfte nicht bei legalen Motorsportveranstaltungen? Ist denen der Kick des Illegalen wichtiger? Ich werd's wohl nie verstehen ...
Schade nur, dass legale Motorsportler dadurch in Misskredit gebracht werden ...
- Mordlust sehe ich nicht
- Befriedigung Geschlechtstrieb sehe ich nicht
- Habgier sehe ich nicht
- Rennen als niedrigen Beweggrund sehe ich nicht
- heimtückisch und grausam sehe ich nicht
- andere Straftat zu ermöglichen oder verdecken sehe ich nicht
man kann jetzt drüber streiten ob ein PKW ein gemeingefährliches Mittel ist, aber die Anklage Mord ist Unsinn. Das Rennen wurde nicht gefahren um jemanden zu töten, das wurde anscheinend billigend in Kauf genommen, war aber keine Absicht.
Totschlag ja, von mir aus vorsätzlich, aber Mord? Und dann kommen irgendwelche Ubahnschubser, Obdachlosenanzünder, Frauenschläger mit einem "DuDuDu" davon?
und mal was aktuelles:
http://www.spiegel.de/.../...essiger-toetung-verurteilt-a-1132575.html
Genau richtig, 15 Jahre sollten die bekommen!
Wer so blöd ist und so etwas macht sollte auch sehr hart dafür dran gekriegt werden.
Ich finde die sollten das gleiche Urteil bekommen wie die in Berlin, da gab es 15 Jahre für beide!
Wieso soll ich mich zurück halten?
Ich habe keine falschen Tatsachen aufgestellt, sondern ein Szenario erläutert, welches ich mir vorstellen kann.
Deine Frage war aber schon ein wenig seltsam. Dass man bei Mord nur lebenslänglich bekommen kann, sollte schon irgendwie zur Allgemeinbildung gehören. Meinst Du nicht?
Oben wurden die Mordmerkmale ja schon gepostet. So sehr ich diese Raserei auch verurteile, aber eine Anklage wegen Mordes ist geradezu lächerlich. Das gibt das Gesetz einfach nicht her.
Erstmal sitzen die Typen nur in U-Haft. Ob es am Ende wirklich "Mord" war, wird ein Richter entscheiden, und nicht irgendeine x-beliebige Polizeisprecherin.
Ich kann beim besten Willen nicht sehen, wie das nicht maximal Totschlag sein kann.
Ne spätere Instanz kassiert den Mord mit Sicherheit ein, soll das ein Exempel sein, um die Leute zu erschrecken?
Ich sehe es auch so wie Jörg. Aus meiner laienhaften Sicht erfüllt dies nicht den Straftatbestand des Mordes. Auch ich würde dies eher als Totschlag ansehen, was die Sache zwar nicht besser macht, aber aus meiner Sicht juristisch korrekter wäre.
Sie fahren ja nicht in der Absicht ein Rennen um jemanden zu töten - das wäre tatsächlich Mord. Es ist ja eher so, dass der Fahrer in Kauf nimmt jemanden zu töten. Dies ist aber nicht sein Ziel.