Urteil: Schätzung einer Rotlichtphase durch Polizei reicht nicht
Eine Sekunde, die über Fahrverbot entscheidet
Noch schnell bei Rot über die Kreuzung. Doch wie lange stand die Ampel schon auf Rot? Aus einem Urteil des OLG Hamm geht hervor: Eine Schätzung der Polizei reicht nicht.
Hamm - Wer mehr als eine Sekunde nach dem Umspringen einer Ampel auf Rot über diese fährt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Doch für die Ermittlung dieser Dauer reicht eine reine Schätzung durch die Polizei nicht aus. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor, auf die der ADAC hinweist (Az.: 4 RBs 404/17).
In dem Fall fuhr ein Autofahrer bei Rot über eine Ampel. Ein querendes Polizeiauto hatte bereits Grün und musste ausweichen. Die Polizisten gingen davon aus, dass der Autofahrer schon länger als eine Sekunde Rot hatte. Es folgten 320 Euro Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot. Dagegen legte der Autofahrer Einspruch ein. Er hätte noch nicht mehr als eine Sekunde Rot gehabt.
Das Gericht gab ihm Recht. Zweifelsohne sei der Fahrer bei Rot in die Kreuzung eingefahren. Doch wie lange die Ampel schon Rot gezeigt hatte, sei nicht ausreichend belegbar. Die Polizisten gaben an, bei Grün erst nach drei bis fünf Sekunden in die Kreuzung gefahren zu sein. Doch wo genau der Autofahrer zu diesem Zeitpunkt war, sei nicht belegt. Und die rein gefühlsmäßige Schätzung der zufällig anwesenden Polizeibeamten reiche nicht aus.
Da für die konkrete Dauer nicht genügend Anhaltspunkte vorhanden waren, sei nicht automatisch von einem qualifizierten Rotlichtverstoß auszugehen, der ein Fahrverbot nach sich zieht. Das Gericht verwies die Angelegenheit zur weiteren Klärung an das Amtsgericht zurück.
Quelle: dpa
Das dürfte dann trotzdem noch 200 Euro, 2 Punkte und einen Monat Laufen kosten. So die Ahndung bei einem Rotlichtverstoß mit Gefährdung.
Also 3-5 Sekunden sind verdammt lange um an ner grünen Ampel zu stehen, das grenzt ja schon an Verkehrsbehinderung.....
In Hamburg wirst du vor Ablauf der ersten Sekunde nachdem die Ampel auf grün geschaltet hat angehupt.
Bei (gerade) rot gewordenen Ampeln geht bei vielen Autofahrern die Uhr langsamer.
Quatsch, es kommt ja immer auf die Position in der Warteschlange an. Steht man an 5. Stelle, vergehen auch schon mal mehr als 5 Sekunden, bis die anderen alle losgefahren sind und man selber über der Haltelinie ist.
Mal schauen, wie viele Versuche dieser Prozeßhansel wagt... 😆
Mhhmm, 2 Polizeibeamte sagen aus, bei Grün erst nach mehreren Sekunden selbst...
Es war, auch vom Beschuldigten angegeben, unbestritten Rot.
Dazu könnte doch noch die Signalsteuerung ausgewertet werden ?!
Rotphase, Räumphase, Grünphase,...
Und dann sollte doch zu ermitteln sein....!
Schauen wir doch erst einmal, wie das Amtsgericht in der zweiten Verhandlung entscheidet.
Habe ich bisher zwar nur bei Fußgängerampeln gesehen und dann auch nicht in Deutschland, aber es gibt Ampeln wo dann sichtbar die Sekunden runterzählen. So sieht man, wann die Ampel grün wird bzw. wie lange sie noch grün bleibt.
So eine Zeitmessung ließe sich doch auch so mit einer Kontaktschleife verbinden, dass auf die 100stel Sekunde ermittelbar ist, wie lange die Ampel schon rot war.
Ich hab oft genug beobachtet, dass ich gerade noch so bei gelb durchgekommen bin und so muss mein Nachfolger rot gehabt haben. Mir ist bewusst, dass man bei gelb streng genommen auch nicht mehr fahren soll/darf, aber seitdem ich mal einen Auffahrunfall hatte, fahr ich lieber bei gelb durch.
Wer vorsaetzlich ueber eine Rote Ampel faehrt, hat es nicht anders verdient als 4 Wochen zu Fuss zu laufen, Punkte zu sammeln und ordentlich Kohle abzudruecken. Aber leider gehoert es mittlerweile wohl zum Guten Ton Rotlichtverstoesse zu begehen. Kann da tagtaeglich ein Lied von singen. Es muessten meiner Meinung nach noch mehr Blitzer installiert werden. Und dann diese Induktionsschleifen weiter in die Mitte der Kreuzung setzen. Mal sehen wie das Gericht weiter entscheidet. Hoffentlich entscheidet es so, das es fuer den Herrn so richtig wehtut im Geldbeutel. Man darf gespannt sein.
Ist doch vollkommen unerheblich an welcher Stelle Du in der Schlange stehst. Wenn die Ampel auf Rot ist, hast du vor der Ampel STEHEN ZU BLEIBEN. Und wenn de das nicht macht, musst Du mit den Konsequenzen rechnen. So weit ich noch zurueck denken kann, lernt man das in der Fahrschule. Oder etwa nicht? Siehste.
Dabei ging es um die Grünphase der Beamten.
Da die Beamten aber ausweichen/bremsen mussten können sie nur an erster Stelle gestanden sein, ansonsten wär der Rotlichtsünder in eines der Fahrzeuge vor den Beamten gekracht.... 😉
Dazu sag ich nur mal eins: Franzosen, Italiener, Russen, Türken, Araber ... geben Vollgas, wenn die Ampel von Grün auf Gelb/Orange umschaltet. Nur der Deutsche bremst!
Jetzt könnte man meinen das die von dir genannten Landsleute einfach zu dumm für den Besitz einer Fahrerlaubnis sind.