Ermittler dürfen beschlagnahmte VW-Unterlagen auswerten
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
VW hat nun Klarheit: Die Staatsanwaltschaft darf Unterlagen aus internen Untersuchungen verwenden, die bei der von VW beauftragten Kanzlei sichergestellt wurden.
Karlsruhe - Im Diesel-Skandal dürfen die Ermittler nach einjähriger Verzögerung umfangreiche interne Unterlagen einer für Volkswagen arbeitenden Anwaltskanzlei auswerten. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Beschlagnahme ab, wie am Freitag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Volkswagen AG sei weder in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt, hieß es zur Begründung. (Az. 2 BvR 1287/17 u.a.)
Damit sind Daten und Akten zur Sichtung frei, die im März 2017 bei einer Durchsuchung der Münchner Geschäftsräume der Anwaltskanzlei Jones Day sichergestellt wurden. Diese Kanzlei arbeitete den Abgas-Skandal für den Autobauer intern auf. Ende Juli 2017 hatte das Verfassungsgericht die Auswertung der Unterlagen gestoppt, bis über die Verfassungsklagen entschieden ist. Diese Entscheidung liegt nun vor - zu Ungunsten von VW.
Der Volkswagen-Konzern begrüßte, dass "nunmehr Klarheit hinsichtlich der offenen Rechtsfragen geschaffen wurde, auch wenn das Gericht die Rechtsauffassung der Volkswagen AG nicht geteilt hat".
Weiter wurde mitgeteilt: "Die Gesellschaften des Volkswagen-Konzerns werden auch weiterhin und unter Einbeziehung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit den staatlichen Behörden kooperieren."
VW hatte Jones Day im September 2015 mit der Vertretung gegenüber den US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden beauftragt. Für interne Ermittlungen sichteten die Anwälte der Kanzlei zahlreiche Dokumente und befragten konzernweit Mitarbeiter. Die Staatsanwaltschaft München II, die die Durchsuchung veranlasst hatte, ermittelt gegen die VW-Tochter Audi. Es geht um Betrugsverdacht und strafbare Werbung.
Die Verfassungsrichter räumen zwar ein, dass eine mögliche Verwendung der internen Daten für weitere Ermittlungen den Autobauer in seiner wirtschaftlichen Betätigung gefährden könnte. Sie halten diesen Grundrechtseingriff aber für gerechtfertigt. Ein weitergehendes Verständnis des Beweisverwertungsverbots würde die Effektivität der Strafverfolgung erheblich beeinträchtigen, heißt es.
Außerdem sehen die Richter ein "hohes Missbrauchspotenzial": Beweise könnten beiseite geschafft werden, indem man sie zu Anwälten verlagert.
Außer VW hatten auch die Kanzlei Jones Day und dort tätige Anwälte Verfassungsbeschwerden eingelegt. Sie blieben ebenfalls erfolglos.
Quelle: dpa
Justice prevailed.
Die Mühlen mahlen langsam aber sehr fein!
Jau, läuft.....
Vielleicht kommt es jetzt endlich mal zu der Transparenz, die zwar vom Konzern versprochen worden war, jedoch nicht eingehalten und aufgezeigt wurde....
Oder einfach mal die Fre... halten! 😎
Geht nich...😆
Der Betrüger will nicht das ermittelt wird und wehrt sich dagegen ist dann aber froh dass ermittelt werden wird.
Schizophrenie ist dafür der medische Begriff. Ist aber nicht komplett Heilbar...insofern....
Trotzdem habe ich mit der Entscheidung ein wenig Bauchschmerzen . Bedeutet es ab sofort , das ich mich in Rechtsfragen nicht mehr vertrauensvoll an einem Anwalt wenden kann , weil ich befürchten muss , das die Polizei anschließend den Anwalt durchsucht und die beschlagnahmten Dokumente gegen mich verwenden kann ??? Ich glaube , so funktioniert eigentlich unsere Judikative nicht , oder ?
Wieso, bist Du VW-Funktionär?
Solange keiner gegen Dich ermittelt wird auch keiner Dein Haus/Büro/weissichwas filzen.
Ich glaube , Du hast meine Frage nicht verstanden , oder Du wolltest es nicht verstehen . Die war in allgemeinen gedacht . Das bei einem konkreten Verdacht meine Wohnung , Büroräume durchsucht werden ist mir schon klar , aber daß Dokumente bei meinem Anwalt beschlagnahmt werden dürfen ist mir schon neu .
Das wird an der schwere der Tat liegen. Ausserdem steht im Falle von VW ja auch der Vorwurf im Raum dass Akten vernichtet wurden. So mir nichts Dir nichts wird das Bundesverfassungsgericht die Einwilligung nicht gegeben haben.
Ich wusste gar nicht , daß dieses Recht an der schwere der Tat gekoppelt ist . Bis jetzt stand es den Ladendieb genauso zu wie Mörder . Aber ok , Man lernt eben nie aus .
Ich glaube, wenn das der Fall wäre, hätten viele Menschen ihre Unterlagen bei ihrem Anwalt gebunkert. Incl. einem berühmten Wurstfabrikanten 🙄 😉
Ich auch. Ein gutes Jahr "rausgeholt"...🙁
Sollte § 160a Abs. 1 StPO die "gebotene Effektivität der Strafverfolgung in erheblichem Maße beschränken", kann man damit nix machen...
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Quelle ist die Quelle...
https://...ndesverfassungsgericht.de/.../bvg18-057.html
Außerdem sehen die Richter in der Rechtsauffassung von VW ein "hohes Missbrauchspotenzial"!
MfG
Die Audi AG ist kein Mandant dieser Kanzlei.
Und das "durfte" das Fachgericht auch, weil (fast nichts) die verfassungsrechtlich gebotene Effektivität der Strafverfolgung beschränken darf.
Das ist auch gut so!
MfG
Wenn der Verdacht besteht, daß der Anwalt aktiv bei der Ausübung weiterer Straftaten behilflich ist, ging das auch in der Vergangenheit. Damit rückt er nämlich in den Kreis der Verdächtigen.