Bundesgerichtshof hebt Mordurteil gegen Berliner Raser auf
Es fehlte der Vorsatz
Das Mordurteil gegen zwei Raser aus Berlin hatte vor ziemlich genau einem Jahr bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nun hat der BGH das Urteil aufgehoben.
Karlsruhe - Das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser ist aufgehoben. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab am Donnerstag in Karlsruhe der Revision zweier Männer statt, die nach einem illegalen Autorennen vom Landgericht Berlin zu lebenslangen Haftstrafen wegen Mordes verurteilt worden waren (4 StR 399/17). Die beiden damals 24 und 26 Jahre alten Männer waren in der Nacht zum 1. Februar 2016 auf dem Kurfürstendamm im Stadtzentrum mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde unterwegs, rasten über elf Kreuzungen mit mehreren roten Ampeln und fuhren dabei einen Mann tot.
Einer der beiden hatte an der Ecke Tauentzienstraße/Nürnberger Straße den Geländewagen eines 69-Jährigen erfasst, der bei Grün in die Kreuzung einfuhr. Dessen Fahrer hatte keine Chance: Sein Auto wurde mehr als 70 Meter weit geschleudert. Der 69-Jährige starb noch an der Unfallstelle.Aus Sicht des Landgerichts haben die Raser den Tod anderer billigend in Kauf genommen, um zu gewinnen. Die beiden hätten "mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz" gehandelt und das Auto dabei als Mordwaffe genutzt. Neben der lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes wurde ihnen der Führerschein auf Lebenszeit entzogen.
Vorsatz konnte nicht belegt werden
Der BGH sah einen Vorsatz vom Landgericht nicht belegt - er ist Voraussetzung für ein Mordurteil. Der BGH wies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück. Die beiden Raser können nun auf eine wesentlich mildere Strafe hoffen. Bei einer fahrlässigen Tötung reicht der Rahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.
Maximilian Warshitsky, Nebenkläger im Prozess und Sohn des getöteten Autofahrers, hatte gehofft, dass das Mordurteil in Karlsruhe Bestand hat. Er leidet noch immer am sinnlosen Tod seines Vaters.
Ein Freibrief für Raser ist das BGH-Urteil aber nicht: Raser können weiterhin als Mörder verurteilt werden. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Auch Teilnehmer an illegalen Autorennen können neuerdings mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Das Strafgesetzbuch wurde nach dem Berliner Fall verschärft - die Regelung kann für die beiden Raser aber nicht mehr angewandt werden.
Quelle: dpa
Ich frag mich ohnehin wie manche Richter mit Mord urteilen obwohl nicht einmal die Voraussetzungen für Mord gegeben waren. Wie wäre es mal wenn die Richter nochmal die Gesetze studieren?
Fahrlässige Tötung ist gesetzlich nicht mit Mord gleichzustellen, aber genauso schlimm. Beileid an die Angehörigen. Mit 170 durch die Stadt donnern grenzt an Terrorismus!
Das wahr so zu erwarten .
Das Urteil stand auf wackeligen Füßen und ist nicht ausreichend begründet .
Bei der Tat wurde mit Sicherheit grob fahrlässig gehandelt , sicher ist Raserei auch immer Vorsatz .
Aber das hier die Absicht bestand, einen Menschen zu töten , stelle ich mal in Frage .
Auch wenn ich solche Sachen auf das schärfste verurteile .
dito ... leider.
Geh mal davon aus, dass die Richter die Gesetze besser kennen und anwenden können als du. Hast du dir mal die Begründung des Landgericht-Urteils durchgelesen? Das darin angewandte gedankliche Konstrukt lässt durchaus eine Verurteilung wegen Mordes zu.
Der BGH hat eine andere Auffassung, was ebenso in Ordnung nicht.
Nicht in Ordnung ist es, hier haltlose Vorwürfe zu erheben.
Der BGH gibt die Sache an das Landgericht zurück , aber nicht mehr an diese Kammer .
Das heißt es muss nun ein anderer Richter über diese Tat urteilen .
Das Ergebnis war zu erwarten. Im ursprünglichen Thema wurde ja schon viel zur rechtlichen Differenzierung diskutiert.
Der anfängliche Ansatz war der Versuch, ein Urteil auf Mord durchzubekommen, um so ein Zeichen zu setzen, was aber nicht heißen muss, dass man damit zwingend Erfolg hat. Zumindest wurde durch die ganze Verhandlung nochmal deutlich, dass es möglich ist.
Die Frage bei solchen Urteilen ist halt auch immer , in wie weit die öffentliche Berichterstattung bzw. der öffentliche Druck im Vorfeld da auch etwas Einfluss auf solche Urteile haben .
...wenn man weiterhin Terror auf den Straßen möchte... - ...dann eiert man juristisch halt so weiter!
Nach solchen Argumenten kann man aber keine Urteile sprechen , das hat schon im Einklang mit den Gesetzten zu stehen .
Es bleibt aber die Tatsache, das Mord nur mit dem Vorsatz diesen Menschen zu töten ein Mord ist.
Diesen expliziten Vorsatz hatten die 2 Raser nicht.
Fahrlässige Tötung oder Totschlag wäre rechtsfest gewesen. Oder grob fahrlässiges Verhalten mit Todesfolge.
5-15 Jahre wären ohne rechtliche Unsicherheit möglich gewesen. Lebenslänglich eben nicht.
Nicht falsch verstehen. 15 Jahre und lebenslanges Fahrverbot fänd ich als Mindeststrafe angemessen.
Eigentlich müssten noch 250 Peitschenschläge dazu.
Lies dir bitte mal die zahlreichen Diskussionen zum ursprünglichen Urteil durch. Dort wirst du den Begriff des "bedingten Vorsatz" finden. Genau darauf hatte das Landgericht sein Urteil begründet.
War zu erwarten, die Aufhebung des Urteils ist nur richtig. Ich find aber die Idiotien trotzdem so hart wie möglich bestraft werden sollten, das es kein Mord war macht die Tat in meinen Augen ja nicht besser :-)
Mord war es nicht, aber ein Vorsatz war schon da, denn rote Ampeln sind bestimmt nicht da um die Stadt bunter zu machen. Sobald einer bei rot fährt ist es für mich Vorsatz, weil klar ist dass eine andere Seite grün hat.
Aber mal wieder ein passendes Beispiel dass Deutschland zu lasch mit Strafen ist. Fahr mal im Ausland mit 170 km/h durch die Stadt...
Ich bin auch der Meinung , die zwei im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten so hart zu bestrafen wie es geht .
Zum Thema BEDINGTER VORSATZ :
Es gab schon jede Menge Unfälle mit Toten in Deutschland wo massiv überhöhte Geschwindigkeit ,überholen im Überholverbot , absichtliche Geisterfahrt , Alkohol und Drogen und spielen mit dem Handy vorlagen .
Ist das nicht alles mit Vorsatz ? Da wurde bis jetzt über Jahrzehnte aber auch noch niemand wegen Mord verurteilt .