Oberverwaltungsgericht untersagt "Autofahrer-Pranger"
Fahrerbewertungs-Plattform ist unzulässig
Ein "Online-Pranger" für Autofahrer? Auf einem Online-Portal wurden von Nutzern Kennzeichen plus Bewertung des Fahrers veröffentlicht. Ein Gericht hat dies nun untersagt.
Münster - Ein Internetportal, in dem jeder Autofahrer mit Eingabe des Fahrzeug-Kennzeichens bewertet werden kann? Die Datenschützer halten davon nichts. Sie forderten das Angebot "fahrerbewertung.de" auf, den öffentlich einsehbaren "Online-Pranger" abzuschalten. Die Bewertung dürfte nur noch von dem betroffenen Fahrer für sein eigenes Fahrzeug eingesehen werden. Außerdem forderten Datenschützer eine Widerspruchsfunktion für den Betroffenen. Damit soll Missbrauch durch Nachbarn, Arbeitgeber oder Versicherungen verhindert werden.
Nun bekamen die Datenschutzbeauftragten in zweiter Instanz Recht. Das umstrittene Internetportal verstößt damit nach aktueller Rechtsprechung gegen den Datenschutz und ist in der aktuellen Version unzulässig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen am Donnerstag entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.
Auf dem Portal kann das Fahrverhalten von Verkehrsteilnehmern unter Angabe des Kfz-Kennzeichens mit den Ampelfarben rot, gelb und grün bewertet werden. Rot steht dabei für negativ, grün für positiv. Die Bewertungen sind für jeden Nutzer einsehbar. Darin sieht das OVG einen Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht bei der Veröffentlichung der eigenen Daten.
Die NRW-Datenschutzbeauftragte hatte dieses Verfahren als "Internet-Pranger" kritisiert und dem Betreiber oben beschriebene Auflagen erteilt. Dagegen war dieser vor Gericht gezogen. Das OVG ließ keine Revision zu. Dagegen kann der Kläger noch Nichtzulassungsbeschwerde einlegen (Az: 16 A 770/17).
Das verlangt das Urteil
Künftig dürfen die Bewertungen anhand des Kennzeichens nur noch für den Betroffenen selbst einsehbar sein. Und sowohl die Notengeber als auch die Fahrer müssen sich mit ihren Daten und einer E-Mailadresse anmelden. Verbunden mit der Anmeldung ist die Versicherung, mit den Daten keinen Missbrauch zu treiben. "Damit wollen wir verhindern, dass Nachbarn, Arbeitgeber oder Versicherungen den Datenschutz missbrauchen", sagte ein Vertreter der Datenschutzbeauftragten in der mündlichen Verhandlung.
Die Betreiber des durch Werbung finanzierten Angebotes verstehen die Aufregung nicht. "Wir können eh nicht kontrollieren, ob die Angaben der Nutzer bei der Anmeldung stimmen", sagt der IT-Beauftragte des Klägers. Außerdem ist nach Meinung der Betreiber das Recht auf freie Meinungsäußerung - in diesem Fall über die Fahrweise - höher zu bewerten als das Recht der bewerteten Autofahrer an ihren persönlichen Daten.
Bei diesem Punkt wurde der Vertreter der NRW-Datenschutzbeauftragten in der mündlichen Verhandlung lauter. "Ist Ihnen das eigentlich bewusst, dass Sie Daten sammeln, die Sie nicht beherrschen? Sie nehmen einen kleinen Schneeball und werfen diesen einen Hang herunter. Übernehmen Sie die Verantwortung für die Lawine, die da entsteht?"
Als Beispiel nannte das Land den Berufskraftfahrer, der sich um einen neuen Job bemüht. Ein potenzieller neuer Arbeitgeber könnte sich mit Hilfe des Bewertungsportals ein Bild verschaffen - und bei schlechten Noten die Einstellung ablehnen.
Quelle: dpa
Ich finde das witzig.
Außerdem heulen genau die Leute herum, die überall mit ihren Daten registriert sind und immer schön Fotos posten...
Soviel zum Thema Datenschutz.
😆
Witzige Seite. Wer kann meine 5,8 toppen?
Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein!
Johannes 8, 7
Wie kommst du zu diesem Wissen? Oder sollte ich besser fragen: wie kommst du zu dieser Unterstellung?
Kann man seine eigene Bewertung nun nicht mehr detailliert ansehen? Sehe nur meinen Notenschnitt aber nicht warum.
Eigentlich schade, finde das Konzept interessant und witzig.
Für mich gibt es keine Bewertung...
Selbstschutz, getroffene Hunde bellen. Ich bin weder bei Facebook noch nutze ich Whatsapp (dafür Telegram). Wer was will soll halt anrufen oder schreibt eine SMS.
Aber was hat das mit dem Thema zu tun?
Lame, alle Nummernschilder der Verwandtschaft gecheckt, keiner dabei 😆.
Erstaunlich, dass es für diese Schlussfolgerung eines Gerichtes bedarf. Aber man liest ja öfter von solchen Kuriositätenprozessen - die Amerikanisierung unserer Lande macht eben vor nichts halt.
...erinnert mich an 'ne ähnliche Plattform... 🙄
http://auto-pranger.de/L-GS256
0,0😆
Werde ich morgen mal auf dem Weg zur Arbeit einfach alle anderen Fahrzeuge eingeben. Nur so zum Spaß. Kontrolliert eh keiner auf Richtigkeit.
Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.😆