Kfz-Haftpflicht: Versicherung kann bei Fahrerflucht Zahlung verweigern
Fahrerflucht: Versicherter muss Schaden selbst zahlen
Wer nach einem Unfall Fahrerflucht begeht, kann nicht auf seine Haftpflichtversicherung vertrauen. Unter Umständen muss der Verursacher den Schaden selbst zahlen.
Ansbach - Fahrerflüchtige Autofahrer können von ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden. Unter Umständen müssen sie den von ihnen verursachten Schaden selbst zahlen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Ansbach (Az.: 5 C 816/16).
In dem verhandelten Fall beschädigte eine Frau ein parkendes Auto und fuhr fort. Als der Besitzer, der zum Unfallzeitpunkt nicht beim Auto war, den Schaden entdeckte, rief er die Polizei. Die Frau wurde ausfindig gemacht, gab aber an, nichts gemerkt zu haben. Ein Gutachten ergab jedoch, dass ihr Auto an dem Unfall beteiligt war, und dass sie das hätte mitbekommen müssen.
Ihre Haftpflichtbedingungen besagen, dass sie unter anderem einen Unfallort nicht verlassen darf, ohne die zur Aufklärung nötigen Feststellungen ermöglicht zu haben - somit verstieß ihr Verhalten gegen die Versicherungsbedingungen. Dem Versicherer musste sie die zunächst beglichene Summe so aus eigener Tasche zurückzahlen.
Lässt sich im Zuge der Ermittlungen ein flüchtiger Fahrer ausfindig machen, kann ihn dessen Kfz-Haftpflichtversicherer für den Schaden bis zu einer Summe von 5.000 Euro in Regress nehmen, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit.
Quelle: dpa
Ich finde, so ist es richtig.
Warum soll die Versicherung zahlen, wenn der Versicherungsnehmer nicht die Eier hat, am Unfallort zu bleiben, oder sich wenigstens bei der Polizei zu melden.
Finde ich auch gut so. Sollte viel mehr propagiert werden, um abschreckende Wirkung zu zeigen.
Es ist eine Unart, sich so aus der Verantwortung zu ziehen.
Schade ist aber, das es keine echten Stoßstangen, unlackiert aus Plastik mehr gibt, die leichteste Berührungen einfach wegstecken und somit ihren Namen verdienen.
der Versicherte muss den Schaden eben nicht selbst zahlen. Die Versicherung zahlt ihn. Sie wird nur anschließend ihren Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Und der ist gedeckelt: 2.500.- €, nur in schweren Fällen sind 5.000.- € möglich.
Aber so viel Differenzierung muss man von Motor Talk vielleicht nicht erwarten.
@Kai R.
Richtig, DIE ÜBERSCHRIFT IST MÜLL.🙁
Oft genug muss man den Blödsinn lesen.
Richtig ist: die Haftpflicht reguliert IMMER, wenn der Verursacher bzw. das Fahrzeug feststeht.
Die Versicherung nimmt der Versicherungsnehmer bzw. den Verursacher allenfalls in Regress.
Sollte kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug bestehen, wird aus einem Entschädigungspool der Versicherer gezahlt: http://www.gdv.de/.../
Heutzutage steckt dort mitunter auch ein Sammelsorium an Sensoren, während die Front an sich zudem aus möglichst wenigen Teilen besteht. Sprich wenn was passiert, muss zur Reperatur z.B. die komplette Front zuzüglich Sensorik gewechselt werden.
Bestünde dies aus mehreren Teilen und vor allem wenn tatsächliche Stoßstangen (es gibt ja vermehrt gar keine mehr) als separate Teile angebracht wären, reichte bei einem Rempler mitunter das Wechseln der Stoßstange, wenn überhaupt, während die eigentliche Karosse und Sensorik unbeschadet bleibt.
Leider auch nicht ganz richtig, es gibt da eine Ausnahme. In so einem Fall regelt die Haftpflicht aber erst mal, das ist richtig.
Nicht regeln tut sie bei einem vorsätzlich herbeigeführten Unfall.
Klassisch ist hier der Geisterfahrerunfall, bei dem bleiben die geschädigten regelmäßig auf ihren kosten sitzen.
Dafür sollten die dann einspringen:
http://www.verkehrsopferhilfe.de/de/
Was soll das sein? Ich kenne nur "Unfallflüchtige Autofahrer" in dem Zusammenhang...
Die Unfallopferhilfe reguliert auch nicht immer. Wenn das Fahrzeug eine Kaskoversicherung hat, übernimmt diese den Schaden. Leider auch mit Rückstufung. Kann ich aus eigener leidvoller Erfahrung sagen. Bin auf einem Schaden von rund 1000€ sitzen gelieben. Deswegen möchte ich keinen sehen, der einen Schaden verursacht und davon fährt.
me3
Bin mir sehr sicher, dass bei der Bewertung ob man was gehört haben muss oder nicht die Richter oft Fehler machen. Es ist näml. was völlig anderes wenn man gezielt hin hört bzw. ausschließen kann, dass es nicht was ist was man nicht erwartet. Gab auch schon entspr. "Versuche" mit Richtern in Schrottautos im TV.
Beispiel: Bin mal beim Einfahren in meine Garage mit meinem Außenspiegel hängen geblieben -> popp. Das Geräusch wenn man z. B. eine kleinere leere verschlossene (sodass die Luft zunächst etwas komprimiert wird) Einwegflasche oder Papiertüte überfährt ist ähnl.!
Dazu ist noch die Musik regelm. lauter als die Verkehrsdurchsagen, egal was man versucht um genau das Gegenteil zu erreichen.
Meine AHK, der Kram in den Türen und in dem Fach zwischen den Vordersitzen poltert auch gerne mal etwas rum. Vom lauten Motor (Saugbenziner) beim Beschleunigen ganz zu schweigen.
Hab auch mal im Dunkeln als was blöd in unserer Einfahrt stand mit ca. Schritttempo unsere Gartenmauer gestreift. Hab das erst nach ca. 0,5m Kontakt gemerkt wo die Mauer schon deutl. in meinem Auto war, weil ich sehr vorsichtig da rangefahren bin = musste von Quasi-Stillstand wieder anfahren höhere Drehzahl damit der Motor nicht absäuft = Motor laut. Also ich glaube sehr gerne, dass man das nicht so hört, wenn man ein anderes Fahrzeug nur leicht streift.
Und ja, die Überschrift der News hier ist Blödsinn.
notting
ich gehe eher (gerade aus erfahrung+test) vom umgekehrten aus - und damit die ausnahme, dass man es nicht mitbekommt !
Ansonsten auch die Sinne schon sehr getrübt überhaupt, bzw. die Fähigkeit noch ein Auto verantwortungsvoll zu steuern (!)
Weil eben überfordert mit dem ganzen, selbst bei Automatik dann nur noch hektisch am rühren, der schulterblick nicht mehr möglich etc...
Hättest du mal mein Posting vor dem Antworten _ganz_ gelesen...
notting
Ach soo, zu anfangs...
...würde ich nochmals um so deutlicher verneinen !
Vielleicht mal bei mir genauer lesen, wenn doch den Unfall nicht wahrgenommen, was dann die Umstände/Sinne trübt und Folgen haben sollte !
Sag doch einfach, dass du dich mit Beispielen in keinster Weise befassen magst, weil das ja viiieeel einfacher ist defakto einfach "Nö" zu schreiben 🙄
notting