OLG Bamberg: Fahrverbot bleibt trotz freiwilliger Schulung
Fahrverbot muss "abgesessen" werden
Wer ein Fahrverbot aufgebrummt bekommt, kann dieses auch mit einer freiwilligen verkehrspsychologischen Schulung nicht umgehen. Das entschied nun das OLG Bamberg.
Hamm - Wer mehrmals bei zu schnellem Fahren erwischt wurde, muss neben einer Geldbuße mit einem Fahrverbot rechnen. Um dieses Fahrverbot kommt man nicht herum, wenn man freiwillig an einer verkehrspsychologischen Schulung teilgenommen hat. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg hervor, auf das der ADAC hinweist (Az.: 3 Ss OWi 1704/17).
Im konkreten Fall wurde ein Autofahrer auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h nach Toleranzabzug gemessen. Kurz zuvor war er bereits mit 41 km/h zuviel erwischt worden. Neben der Geldbuße von 220 Euro wurde deshalb auch ein Fahrverbot verhängt. Der Betroffene legte Einspruch ein und argumentierte, an einer verkehrspsychologischen Schulung teilgenommen zu haben. Seine Einstellung zu verkehrswidrigem Verhalten habe sich grundlegend geändert.
Das Amtsgericht strich das Fahrverbot wieder und erhöhte die Geldbuße auf 360 Euro. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht gab der Behörde recht. Denn ausschlaggebend sei, ob im Einzelfall das Fahrverbot als Denkzettel nötig sei. Allein die freiwillige Teilnahme an einem Seminar ist demnach nicht entlastend. Auch wenn nach Ansicht des Gerichts die Schulungen wertvoll und gerechtfertigt sind, darf sich der Einzelne dadurch keinen Vorteil verschaffen. Um von einem Fahrverbot abzusehen, müssten weitere Faktoren hinzukommen.
Quelle: dpa
Schwierig.
Hat der Fahrer wirklich ein Einsehen, sein Verhalten verändert, dann ist das Fahrverbot nicht mehr angemessen.
Lieber so, als die 4 Wochen abzusitzen und keine Veränderung.
Wollte er sich damit einfach nur freikaufen, dann ist das Fahrverbot das richtige Mittel.
Zu 100% weiß das nur der Typ selbst...
Wenn ich schon sehe, dass einer erst mal mit über 40Km/h nach Abzug zu schnell fährt und dann noch mal mit 34Km/h zu viel, dann glaube ich nicht wirklich dran, dass seine Einstellung nach dem Seminar grundlegend verändert hat.
Aus reiner Dummheit musste ich auch wegen 34Km/h zu viel, ein Aufbauseminar besuchen. Da waren vielleicht nur 2-3 von 11 Teilnehmern, die ihr Fehlverhalten eingesehen haben. Der Rest hat einfach nur mitgespielt, um den Schein zu bekommen. Danach ging es unbehelligt weiter mit durchgetretenen Pedal.
Jeder hat ne Chance verdient.
Wer aber uneinsichtig ist, muss mit den Folgen leben. Und, der wäre für mich: im Wiederholungsfall: Entzug des Führerscheins.
Es gibt einen schönen Spruch: Freiheit ist die Einsicht in das Notwendige. Und gerade der Strassenverkehr ist für das Macho-Gehabe ein denkbar schlechter Platz.
[...]
Bin froh, dass der notorische Raser mit seinen Tricks nicht durchgekommen ist.
Zum zweiten Mal >30 km/h zu schnell... Dann muss man auch die Konsequenzen tragen.
[Beitrag editiert, Bezugsbeitrag entfernt. ballex, MT-Team]
Vollkommen richtig geurteilt, Jeder der zu schnell fährt und sich erwischen
läßt, darf sich nicht freikaufen dürfen, nur weil Er viel Geld hat und Er die
Strafe wohl nicht für voll nimmt. So wie Du und ich für unsere Taten
haften müssen, soll es auch Jeder Andere tun.
Nur so geht es gerecht zu.
Natürlich. Zwei Mal mit einer ordentlichen Überschreitung erwischt werden und dann ist Großspurigkeit auch schon vorbei, weil eine Zwangspause kommt.
Die Pause soll ja dafür sorgen, dass man endlich mal über das Verhalten nachdenkt. Jedes Mal, wenn man den Komfort der eignen Mobilität genießen will und eben doch nicht in deren Genuss kommen darf. Damit es endlich dauerhaft "Klick" macht.
Völlig korrekt das Urteil. Alleine schon im Hinblick auf Art. 3 I GG darf es nicht sein, dass jemand der genug Geld hat um ein teures Seminar besuchen zu können, milder bestraft wird als jemand der sich so ein Seminar nicht leisten kann.
Gerade auf der AB hat der absolute Wert der Überschreitung nichts zu bedeuten.
Da sind auch 80 oder 100kmh (und mehr - bei 70 drüber hört der Katalog eh auf, also kann man auch gleich den Tempomat auf 220 stellen) kein Problem, wenn die blöde digitale Schilderbrücke meint, Nachts um 3 bei leerer, trockener und 3-spuriger AB müsste jetzt unbedingt 100 gelten.